Hallo lieber Edy,
wenn die Rente von einem Elternteil für die Pflege des anderen nicht reicht, wird dann auf das eigene Haus des einen Elternteils zurück gegriffen oder geht das SA auf die Kinder los?
Solange der pflegebedürftige Elternteil Vermögen hat, ist er doch nicht bedürftig. Daher geht doch auch kein Anspruch gegen dich auf den Sozialhilfeträger über? Würde der SHT dennoch mit Forderungen anklopfen, würde ich mit Hinweis auf das Vermögen ablehnen.
Da der andere Elternteil noch im Haus wohnt, ist das Vermögen zur Zeit zwar nicht verwertbar. Der SHT könnte aber in Vorleistung gehen und sich ins Grundbuch eintragen lassen. Sobald das Vermögen verwertbar ist, geht das Geld zurück an den SHT. Daher Vorsicht bei der Annahme des Erbes!