[quote='ligu',
War das, bevor die Unterhaltspflicht abzusehen war?
Falls ja, auf welcher Grundlage will das Amt dich dann zu mehr Arbeitszeit zwingen? Ist deine Lebensplanung zum Zeitpunkt des Eintretens der Unterhaltspflicht nicht geschützt? Falls ja, warum dann noch irgendwelche ärztliche Nachweise?
Anders wäre es vielleicht, wenn deine Mutter bereits bedürftig war. Dann könnte die Argumentation mit deiner Gesundheit hilfreich sein.[/quote]
Es geht doch um die Frage, wurde die Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen verringert (so wie hier dargelegt) oder wurde die Arbeitszeit verringert, damit man keinen/weniger Unterhalt zahlen muss.
Wer dies aus Situationen heraus tut, so wie hier dargelegt, dem wird es leicht fallen es zu beweisen. Dann ist der Zeitpunkt auch egal, selbst wenn bereits laufend Unterhalt gezahlt wird.
Wer letzteres tut, dem wird es schwer haben, dies auch zu beweisen.
Wann ist eine Unterhaltspflicht abzusehen? Bestimmt nicht erst mit der Rechtswahrungsanzeige eines Amtes.
Angehörige können auch schon lange vor einer Heimaufnahme einen Pflegegrad haben oder eine Erkrankung besteht schon länger, von der man weiß das der Krankheitsverlauf sich zunehmend verschlechtert. Somit kann die Kenntnis, einer zu erwartenden Unterhaltspflicht schon weit vor der Leistungsgewährung eines Amtes liegen.
Das Amt will niemanden zwingen zu arbeiten um mehr Geld zu erzielen.
Aber wenn jemand seine verminderte/keine Leistungsfähigkeit mit Vorsatz herbeigeführt hat, kann in einem Gerichtsverfahren trotzdem zu
Unterhaltszahlungen verurteilt werden.
Viele Grüße
Som-dtam