Hallo awi,
vielen Dank für deine Antwort.
Bisher habe ich nicht gezahlt, weil ich in den vorherigen Jahren studiert habe.
Danke für die genaue Auflistung. Das hilft mir enorm!
LG
Hallo awi,
vielen Dank für deine Antwort.
Bisher habe ich nicht gezahlt, weil ich in den vorherigen Jahren studiert habe.
Danke für die genaue Auflistung. Das hilft mir enorm!
LG
Der obere Link funktioniert leider nicht. Trotzdem danke für die Hilfe.
Was heißt denn "Großverdiener"? Bis wohin gibt es denn eine Grenze?
LG
Hallo edy,
danke für die Antwort. Was bedeutet das, wenn mein Baby auf der Welt ist?
LG
Hallo liebes Forum,
ich fasse mal kurz meine aktuelle Situation zusammen:
meine Mutter befindet sich seit nunmehr 4 Jahren ununterbrochen in psychiatrischer Betreuung (sie erkrankte vor ca. 17 Jahren an Schizophrenie).
In regelmäßigen Abständen tritt die Sozialverwaltung an mich heran, um zu prüfen, ob ich denn nicht für den Unterhalt meiner Mutter aufkommen könnte.
Nun wurde ich Ende Juli gekündigt, obwohl ich schwanger bin. Mein Anwalt reichte zwar Kundigüngsschutzklage ein, aber noch ist nicht absehbar wie lange die Sache dauern wird. Deshalb bin ich im Moment arbeitssuchend gemeldet.
Zwischenzeitlich kommt mein Ehemann für alle anfallenden Kosten auf. Dieser soll ebenfalls Auskunft über seine Verdienste geben.
Meine Frage ist folgende: Selbst wenn ich wieder zu meiner Festanstellung zurück darf, bin ich meiner Mutter gegenüber zu Unterhalt verpflichtet oder gibt es vielleicht eine Regelung, die das Ungeborene voranstellt?
Denn unabhängig davon, wie das Verhältnis zu meiner Mutter ist, ist mir mein Baby natürlich wichtiger.
Kennt sich hier jemand mit der Thematik aus oder weiß eventuell an wen ich mich richten könnte?
Vielen Dank schon mal vorab und liebe Grüße.