Beiträge von MartinaW

    Hallo zusammen!


    Ich bin in vielerlei Hinsicht noch neu - sowohl hier im Forum, als auch als Getrenntlebende.
    In vielen Aspekten, die nun mein ‚neues‘ Leben betreffen, bin ich somit noch unerfahren und wohl auch recht naiv und kaum in der Lage, Ratschläge nach dem Aspekt gut und wertvoll oder falsch einzusortieren, da sich vieles plausibel anhört.


    Da der Vater meiner Kinder seit Januar mit seiner neuen Partnerin zusammen lebt, wurde mir gesagt, dass dies eine eheähnliche Gemeinschaft sei und sich das auf den zu zahlenden Unterhalt auswirken würde. Ist das tatsächlich so? Wird das Gehalt der Partnerin mit in die Unterhaltszahlungen eingerechnet? Oder gilt das nur nach Eheschließung? Oder ist das einfach Mumpitz?


    Danke für jede Antwort!


    Liebe Grüße
    Martina

    Hallo zusammen!


    Der Vater meiner 3 Kinder (10, 6 und 3 Jahre alt) hat nach seinem Auszug 11/16 bis zum Jahreswechsel die Kinder zunächst jedes Wochenende bei sich haben wollen (das scheiterte an vielen Krankheitsfällen der Kinder). Nachdem die Kinder forderten, dass sie auch mit mir Wochenenden verbringen wollten, einigten wir uns auf 14-tägigen Wechsel bei den Wochenenden, die Ferien wollten wir ad hoc entscheiden, da sich die Urlaubsgestaltung des Vaters (Softwareentwickler) immer recht kompliziert gestaltete.
    So funktionierte es auch eine Weile recht gut, auch wenn ich zunehmend merkte, dass die Kinder traurig aus diesen Wochenenden zurück kamen. Gespräche mit den Kindern zeigten, dass sie sich durch die Anwesenheit der neuen Partnerin und deren Tochter zurückgesetzt fühlten. Ich ließ das den Kindern gegenüber unkommentiert, suchte aber das Gespräch mit dem Vater.
    Darin vereinbarten wir, dass er sich in der Zeit zwischen den Papawochenenden bei den Kindern melden sollte, telefonisch oder auch in Form von Besuchen, um einer beginnenden Entfremdung entgegen zu wirken. Dies klappte für 2 Wochen gut, dann herrschte erneut 12 Tage Funkstille.
    Alle wichtigen Ereignisse, eventuelle Erkrankungen,schöne Erlebnisse teilte ich dem Vater per Mail oder Whatsapp mit,auch Termine für die Ferien klärten wir so ab. Meine immer wieder kehrenden Aufforderungen, mehr Anteil am Leben der Kinder zu nehmen, um ein fester und wichtiger Bestandteil ihrer Leben zu bleiben, verhallten ungehört.
    Seit 01/18 wohnt nun seine neue Partnerin in der Wohnung des Nochmannes. Seitdem gab es immer mehr Rückzug von Seiten des Papas, schwierige Entscheidungen bezüglich einigerOperationen bei den Kindern musste ich alleine treffen, und es war schon kompliziert, die notwendigen Unterschriften für die Eingriffe rechtzeitig zu bekommen. Die beiden jüngsten weigern sich zusehends, beim Papa länger als einige Stunden zu bleiben, Übernachtungen gibt es quasi keine mehr. Auch die Große geht nur hin und wieder mal zum Papa, und tut dies mit den Worten ab, dass er sowieso nichts mit ihr machen wolle.
    In all den Ferien, die es bisher in diesem Jahr gab, waren die Kindern maximal an einem Wochenende bei ihm, da er (angeblich) keinen Urlaub bekommen könne. Nun sind die Sommerferien nahezu vorbei und die Kinder waren von den 42 Tagen genau zwei Nächte bei ihm. Seinen eigenen Urlaub hat er so geplant, dass er genau in der Zeit mit seiner neuen Familie wegfliegt, wenn ich den seit April geplanten Urlaub mit den Kindern mache. (Ja, das mag Zufall sein, aber ich denke dennoch, dass da auch eine andere Regelung seinerseits hätte getroffen werden können!)


    Ein Bekannter sagte nun, dass man mir das im Scheidungsfall negativ anrechnen könne, dass die Kinder immer bei mir seien. Stimmt das?
    Wird dann immer davon ausgegangen, dass es negative Einflussnahme sein müsse, die eine Entfremdung bedingen?
    Soll ich die Kinder oder den Vater zwingen, sich an die 14-Tageregelung zu halten?
    Wieviel Zeit müsste dem Papa zur Betreuung der Kinder in den Ferien zugebilligt werde?
    Was kann ich noch tun, um einer Entfremdung -auch zum Wohl des Papas - entgegen zu wirken? Ist das Jugendamt da der passende Ansprechpartner? Oder muss derlei gleich über einen Anwalt laufen?


    Ich bin da wirklich mit meinem Latein am Ende -und so ganz nebenbei mit der andauernden Betreuung der Kinder auch manchmal an meinem eigenen Limit, sodass ich ein wirklich freies Wochenende hin und wieder begrüßen würde. Aber erzwingen mag ich es nicht, wenn das dann bedeutet, dass ich Kinder im zweistündigen Rhythmus am Telefon habe, die vor Heimweh weinen. Das ist auf Dauer auch für niemenaden zu ertragen.


    Vielen Dank für jeden Ratschlag.


    Liebe Grüße
    Martina

    Hallo edy,


    anderes Vermögen gab/gibt es nicht. Allerdings hat er wohl einen derartigen Gewinn mit dem Verkauf erzielen können, dass große Neuanschaffungen möglich wurden, wie der Kauf eines Autos, eines neuen Fernsehers, eine Spiegelreflexkamera, eine große Flugreise,... Und das wäre definitiv nicht realisierbar gewesen ohne den Verkauf. Und mir kommt es fast vor, als würde er zusehen, das Geld schnellstmöglich auszugeben, damit ich keine Hand mehr drauflegen kann.


    Hmmm... ziemlich seltsame Situation.


    Weißt Du vielleicht mehr zu der Offenlegung der Dokumente?


    Liebe Grüße
    Martina

    Hallihallo


    Ein Jahr vor der Trennung hat mein Noch-Mann zusammen mit seinem Bruder das Haus seiner Eltern geerbt.
    Auf dem Haus lagen noch Grundschulden (die erste Grundschuld war noch die Restschuld, die auf dem Haus lag. Die zweite Grundschuld wurde zu Beginn unserer Beziehung auf das Haus aufgenommen, um die Schulden meines Ex, die er bei bei diversen Kreditinstituten hatte, in eine große, moderatere Schuld umdeichseln zu können, die er dann auch jeden Monat während unserer Ehe abbezahlt hat. Dieser Kredit wurde auch unterhaltsmindernd geltend gemacht.)


    Um die Kosten für das Haus in der Waagschale zu halten, haben mein Ex und sein Bruder das Haus zwischenzeitlich vermietet, sodass es keinen Gewinn abwarf.
    Die ehemaligen Mieter haben nun aber dieses Haus erworben. Somit ergeben sich folgende Fragen für mich:
    1. Steht den Kindern und mir aus dem Verkauf des Hauses aufgrund eines Zugewinns ein Betrag X zu, den ich einfordern sollte?
    2. Muss mein Ex mir Einsicht in die Verträge gewähren, damit ich z.B. die Löschung der Grundschuld 2 nachvollziehen kann?


    Vielen Dank für jede Antwort!
    Liebe Grüße
    Martina