Beiträge von frase

    Ja ja, ist mir schon klar. Ich wollte ja nur aus einer andere Richtung meine Sichtweise darlegen.

    Wir könnten ja auch fragen, warum der Betroffene nicht selber hier schreibt?

    Ist doch alles anonym und völlig unverbindlich, einen Rechtsstreit durch Infos aus einem "Laienforum" sollte man sowieso nicht starten.


    LG frase

    GuMo TI und NY,


    hab das gerade gelesen und finde es Schade, das sich hier was "Hochschaukelt"

    Es geht doch um ein Hilfeersuchen für eine dritte Person. Da kommen schonmal Faktenlücken und Übermittlungsfehler vor.

    Eine zielführende Lösung kann aber nur mit Hilfe der genauen Faktenlage erfolgen, was TI ja schon angemahnt hat.

    Einige Antworten findet man hier schon.

    (Quelle: https://www.familienrecht-heut…bstbehalt-mangelfall.html)

    Der Selbstbehalt kann abgesenkt werden, wenn der UHP durch eine Partnerschaft eine "Haushaltsersparnis" hat.

    Hier schaue ich jetzt in meine Glaskugel. Der Freund von NY zahlt seine Anteil bar an seine Partnerin bei der er lebt. Warum?

    Will er den vollen Selbstbehalt, muss er diese Kosten auch belegen, sonst kann gekürzt werden.

    Es ist also in seinem Interesse diese Kosten zu belegen, es sei denn, die Partnerin bezieht Sozialleistungen und hat diesen Mittelzufluss nicht angegeben, bzw, die Bedarfsgemeinschaft verschleiert. Ein klassischer Fall von... meine Glaskugel trübt sich gerade ein.


    LG frase

    Ich sehe das auch eher kritisch. Denn es kann auch eine andere Auslegung geben, wenn von Amt argumentiert wird, dass der neu eingetretende Sozialfall vorhersahbar war und das Verhalten des UHP genau auf die Entziehung der Untehaltspflicht ausgerichtet war/ist.

    Hier gibt es bestimmt Spielräume aber ich würde es nicht übertreiben, kann dann sehr bitter werden, wenn du es aus dem Selbstbehalt zahlen musst.


    LG frase

    Hallo Christian,

    bislang gab es keine Unterhaltsforderungen seitens der Mutter

    was ja eher selten vorkommt, da eigentlich der Mindestunterhalt den Kindern zusteht.

    Nun möchtest du also, das "Vater Staat" für deine Kinder sorgt (finanziell), weil du nicht selber für Sie sorgen kannst.

    Du möchtest wissen, ob dann "Vater Staat", der deine Kinder finanziell unterstützt hat, auf seinen Unterstützungsvorschuss verzichtet,

    ihn dir also irgendwie schenkt.


    Ich rate dir dringend davon ab, der Kindsmutter so einen Vorschlag zu machen. Die Folgen könnte sehr unangenehm für dich werden.

    Siehe den Beitrag von timekeeper. Man kann sogar von dir verlangen eine (unlukrative) Selbständigkeit aufzugeben und sich bei einem Arbeitgeber anstellen zu lassen um der Mindestunterhaltsobliegenheit gerecht zu werden.


    Versuche lieber selber mit der Kindsmutter eine Lösung zu finden ohne staatliche Hilfe!


    Wenn du einmal in diesem System erfasst bist, dann rollt der Zug unaufhaltsam.


    LG frase

    GuMo Achim,


    ich war auch von der ersten Berechnung des SA überrascht und das sicher nicht positiv.

    Dann habe ich mit Hilfe von awi`s Hinweisen fehlende oder strittige Punkte aufgeführt und dem Amt geantwortet.

    Eine völlig neue Situation für mich, hätte ich das hier nicht gefunden, würde ich wohl schon lange zahlen.

    Es hat mich überrascht, das eine Antwort kahm. Wenn die Berechnung des Amtes so wasserdicht wäre, hätten die doch gleich klagen können.

    Jetzt läuft gerade der zweite Schriftwechsel und ich bin echt gespannt, was im Ergebnis rauskommt.

    Was mich bei der Sache irritiert, ist die Tatsache, dass hier jedes SA (Bundesland) so seine eigenen Regeln verfolgt.

    Auch die Tatsache, das es oft vor der gerichtlichen Entscheidung zu einem Vergleich kommt, zeigt mir, dass es eben nur "Richtlinien" zur EU-Berechnung gibt.

    Wenn deine Immobilie schon älter ist, würde ich versuchten alle Maßnahmen als notwendige Erhaltungsaufwendungen oder Reparaturen zu deklarieren.

    Sollte beim Bad kein Problem sein, wen hat es dabei zu interessieren welche sanitären Einrichtungen verbaut werden (mal von einer goldenen Schüssel abgesehn).


    LG frase

    So, morgen tagt der Bundesrat. Mal sehen ob der Antrag von SWH es in die Ausschüsse schafft.

    Die diversen Anfragen von uns haben ja den Ausschuss für Arbeit und Soziales im BMAS schon gut beschäftigt.

    Mal sehen ob Frau Tack mit Ihrer Antwort als Sprecherin dieses Ausschusses ihr Wort halten kann.

    Spannend wird ja auch noch der Umsezungstermin, denn die Legislaturperiode dauert ja noch etwas an.


    LG frase

    Du lebst getrennt, deine "noch " Ehefrau" hat eine andere Anschrift?

    Wenn ja, keinerlei Angaben zu ihr machen.

    Meine Frau hat mir sogar verboten irgend etwas von ihren persönlichen Daten dem Amt mitzuteilen.

    Ich musste alle Angaben zu ihr auf meinen Unterlagen schwärzen.

    Problem war die Steuererklärung, hier sollte man getrennt veranlagt sein und auf das Ehegattensplitting verzichten.


    LG frase

    Zudem gehört die Pflege zu den Aufgaben eines Sozialstaates.

    Ist das so? Steht leider in keinem Gesetz! Wird es auch nicht! Hier ist die Familie an der Reihe.

    Ich hatte das auch lange nicht auf dem Plan, meine Mutter hatte GS bezogen ohne den Rückgriff.

    Alle Anträge habe ich für Sie gestellt, auch die Änderungsanträge usw. Sie hat auch eine kleine Rente, nach einem typischen (ost)deutschen Lebenslauf.

    Reichte narürlich nicht und musste "aufgestockt" werden. Schon damals war mit klar, wie ich ihr finanzielles Leben verbessern kann ohne die Leistungen der GS zu verlieren und tat das auch. Das Geld hat meine Mutter gespart um ihre Enkel gelegentlich zu beschenken, was ihr sehr wichtig war.

    Heute lebt sie im Pflegeheim und hat ein Taschengeld von 114,24€ im Monat. Das Amt muss über 1250€ dazu zahlen, ziehe ich die noch immer vorhandenen GS ab, bleiben bei mit 1100€ hängen. Das legt der "Sozialstaat" aus und versucht mich (und meine Familie) in Regress zu nehmen.

    Wo wären wir aber ohne diese Sozialleistungen?

    Wer schreibt denn hier und kämpft um seine Lebensleistung?

    Keine H4 oder gering Verdiener. Hier sind nur Leute denen es gut geht, besser gesagt, die leistungsfähig sind.

    Die sich durch den Regress in ihrer Lebensplanung eingeschränkt sehen, die ...

    Diskussionen führen muss ob man sich selbst noch etwas mehr aufbauen darf oder selbst zum sozialfall wird

    In einem Punkt bin ich aber anderer Meinung als ichw. Durch EU wird man nicht zum Sozialfall.

    EU ist nur im Höchstmaß ungerecht angelegt. Hier muss ich immer an die Beispiele von awi denken.

    Wer sparsam lebt ist der Dumme, wer sein Pulver verschießt und sich rechtzeitig gut verschuldet führt ein EU freies Leben.


    So zum Thema zurück, noch keine Antwort von den Bundesratsmitgliedern, die ich angeschrieben hatte.

    Freitag ist ja die Sitzung, kann es sein, das man sich hier begeckt halten möchte?


    Was mich aber etwas optimistischer stimmt, ist die Tatsache, dass die Berichterstattung in den Medien langsam das Thema mehr beachtet,

    in welcher Form auch immer.


    LG frase

    Da sieht man mal, dass auch ein ganz wesentlicher Punkt die Abschaffung der Schwiegerkindmithaftung wäre.

    Ich verstehe auch nicht, warum das noch keiner bis zum BGH durchgeklagt hat.

    Denn §1601 zielt nach meiner Meinung nur auf direkt Verwandte.

    Klar kann durch die Einkommenskonstellation in der Ehe dann möglicherweise auch ein ungünstigeres Ergebnis entstehen.

    Das ist dann halt so!


    LG frase

    Machen wir uns mal nichts vor. Selbstbehalte sind nur eine schlechte Kosmetik für Menschen des Mittelstandes.

    Selbst die Anwendung der DDT ist ein Schlag ins Gesicht, für Alle die durch Leistung in ihrem Leben vorankommen wollen.

    Wer Leistungsfähig ist wird in diesem Land generell "abkassiert" und stützt durch Steuer- und Sozialabgaben auch noch das System.

    Ich habe auch schon oft über eine bessere Lösung nachgedacht.

    Leider ist alles so komplex verbunden, dass der Regulierungswahn nicht mehr aufzuhalten ist.

    Selbst wenn der Koalitionsvertrag umgesetzt werden sollte, bleiben ja weiter Ungerechtigkeiten und es entstehen Neue!

    Kämpfen wir also für das, was momentan realisierbar scheint.


    Anfragen an meine Landesvertrater im Bundesrat zum Entschließungsantrag SWH sind raus und warten auf Antwort.


    LG frase

    Jupp, der Antrag hat es doch noch auf die Tagesordnung geschafft:thumbup:

    Wird der Antrag angenommen, dann kann er an die entsprechenden Ausschüsse weitergeleitet werden. Hier kommen möglicherweise verschiedene Ausschüsse in betracht. Diese Ausschüsse tagen zeitgleich und ich hoffe es geht schon am 30.4. weiter.

    Ich werde meine Landesvertreter (Brandenburg) im Bundesrat von diesem Antrag in Kenntnis setzen und vorab mal ein Meinungsbild dazu erfragen.


    LG frase

    Guten Morgen timekeeper,


    Wortlaut aus dem mir vorliegendem letzten Gutachten:

    "Die Pflege in einer vollstationären Einrichtung kann für Frau... empfohlen werden"

    Steht unter Punkt 8.7, Veränderung der Pflegesituation und ist auch als Ergebnis des Gutachtens auf dem Deckblatt unter Empfehlungen gelistet.


    Die Pflegekasse ist allen Empfehlungen aus dem Gutachten gefolgt, ich hatte sogar eine persönliche Ansprechpartnerin, die eine umfassende Pflegeberatung realisierte (es war nicht die AOK). Das war mir die größte Hilfe. Denn was so einige ambulante Pflegedienste da ablieferten war leider unterirdisch.



    LG frase

    Das ist ja echt harter Toback, wenn diese Aussage zutrifft.

    Ich finde das sehr merkwürdig, wo doch in diesem Land sehr viel für behinderte Menschen getan wird.

    Ich denke mal um die Ecke. Was wäre, wenn man dann darum kämpft, den Behindertstatus abzulegen?

    Würde man dann in einen anderen "Sozialtopf" greifen?

    Nur damit ich es richtig verstehe, was ist, wenn eine Behinderung erst im Rentenalter auftritt?

    Dann geht es doch nicht mehr um Eingliederungshilfe sondern um Hilfe zur Pflege oder liege ich da falsch?


    LG frase

    Der SHT wollte ihn aus Datenschutzgründen nicht mitteilen, ebensowenig, wo sich der UHB aufhält (in welchem Heim).

    Der Grund ist ja sekundär, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der MDK eine Heimunterbringung empfiehlt.

    Der Ort des Heimes ist auch nicht relevant, denn der Eigenanteil muss ja in der Berechnung der Hilfe zur Pflege auftauchen.

    Hier sind die Positionen, Stationäre Unterbringung gemäß §65 SGB XII (Pflegedrad ?), Grundpauschale allgemein, Ein- Zwei- oder Mehrbettzimmer und die Ausbildungspauschale nach §82a SGB XI, als Gesamtkosten des Heimes zu erfassen.

    Davon werden dann die Leistungen der Pflegeversicherung (entsp. Pflegegrad) und der Lebensunterhalt in Einrichtung oder die vorhandenen Einkünfte (Rente usw.) in Abzug gebracht. Der Verbleidende Rest sind dann die vom Amt zu tragenden Kosten, die übergeleitet werden können.


    timekeeper : ich glaube awi meinte eher die Weitergabe der medizinischen Daten an das Sozialamt.


    LG frase

    Ich wusste aber gar nicht, dass im Gutachten des MdK der detaillierte medizinische Befund steht.

    Das ist die Grundlage auf dem das Gutachten aufbaut. Es wird eine Anamnese der pflegerelevanten Vorgeschichte durchgeführt und alle Erkrankungen werden erfasst und hinsichter der Auswirkungen auf die Selbständigkeit oder die Fähigkeiten der zu begutachtenden Person bewertet.

    Das Heim braucht diese Gutachten um die Pflege zu kordinieren. Das Amt braucht nur den festgestelleten Pflegegrad, will aber immer das gesamte Gutachten haben.

    Er ist die Grundlage für die Leistungen, die das Pflegeheim erbringt, die Höhe des Pflegegelds und damit für die Höhe der Zuzahlung.

    Hierzu sollte man auch noch wissen, dass die Zuzahlungshöhe (Eigenbeitrag) ab Pflegegrad 2-5 Einrichtungseinheitlich geregelt ist.

    In der Praxis zahlt man daher immer den gleichen einrichtungseinhietlichen Betrag, egal ob 2,3...oder 5 vorliegt.

    Hierbei ist zu beachten, das diese Eigenanteile aber von Heim zu Heim unterschiedlich hoch sind, ein Vergleich also lohnt.

    Das Amt kann nicht einfach das kostspieligste Heim aussuchen und dann den Regress fordern.

    Wenn die Daten nicht geliefert werden, dann zahle ich nicht, denn es muss jedem UHP grundsätzlich möglich sein eine Forderung zu überprüfen.

    Sollte das Amt klagen, muss es seine Forderungen begründen. Dann werden die Daten schon vorliegen;)


    LG frase

    Sehen wir es mal so, wenn vor der Sommerpause wirklich was passiert, ist schon die "erste Halbzeit" vergangen.

    Wir haben unser Anliegen an einigen Stellen ins Gespräch gebracht, der Bundesrat wird sich schon vor dem Gestzentwurf mit der Initiatiative von SWH beschäftigen. Da geht es auch in die richtige Richtung, denn die Länder müssen ja der Gesetzesänderung dann noch zustimmen.

    Vor einem Jahr stand da ein Satz der uns Hoffnung machte. Die Hoffnung lebt, die Koalition ist auch noch da.


    Allen eine schöne Woche,

    LG frase