Beiträge von frase

    Hallo Chris,


    ich verstehe deine Gedanken, sehe es aber etwas anders.


    Eigentlich ist deine Tochter nun am Zug und müsste sich kümmern.

    Selbst wenn Sie das JA um Hilfe bittet, geht die Berechnung für dich korrekterweise nicht ohne die Auskünfte der Mutter und auch die Tochter muß die Karten auf den Tisch legen.

    Es ist ja schön, dass du schon eine Kontonummer hast, ich würde dann die Frage stellen, wie hoch den der Unterhaltsbetrag sein soll und auf welcher Grundlage er berechnet wurde? Denn der bisherige Betrag ist ja nicht mehr korrekt. Das würde ich der Tochter auch so mitteilen.

    Man kann das alles ganz sachlich und formal schreiben, mit dem Hintergrund, dass man ja seinen Beirag leisten möchte, aber eben auf den gesetzlichen Grundlagen beruhend.


    Gruß


    frase

    Nun, du warst der Schuldner, wenn deine Schuld beglichen ist, dann bist du ja erstmal raus, bis eine neue Berechnung erfolgte.

    Wenn der Titel unbefristet ist, würde ich den Titel an Ihrer Stelle nicht aushändigen, denn Sie könnte damit gegen dich pfänden.

    Daher ist der Hinweis von edy besonders wichtig, den Vollstreckungsverzicht kannst du gleich im Einschreibebrief mit schicken und üm Rücksendung bitten.


    Du hast auch Rechte, z.B. eine Ausbildungsbescheinigung, Abschluss- und Zwischenzeugnisse etc..

    Nur so kannst du erstmal etwas Licht in die Sache bringen.


    Bedenke auch, gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht und du kannst keine Rückforderung stellen.


    Gruß


    frase

    Hallo Chris,


    du hast aber ihre Anschrift.

    Daher also per Einschreiben (mit Rückschein) die Tochter anschreiben, erstmal ohne Anwalt.

    Teile Ihr mit, dass du nur bereit bist, weiter Unterhalt zu zahlen, wenn Sie und ihre Mutter die notwendigen Auskünfte zur Neuberechnung erteilen.

    Kündige an, dass du die Zahlungen sonst einstellst und fordere die Herausgabe des Titels von ihr.

    Wenn du bisher auf das Konto der Mutter gezahlt hast, würde ich auch noch verlangen, eine Kontoverbindung von der Tochter zu bekommen.


    Dann gilt es abzuwarten, wie deine Tochter reagiert.


    Gruß frase

    Hallo Chris,


    ab 18 ist deine Tochter deine direkte Ansprechpartnerin.

    Existiert ein Titel, der über die Volljährigkeit hinausgeht?


    Gruß


    frase

    Hallo nochmal,

    Würde er darauf grundsätzlich Anspruch habe auch in dem Falle er doch unterhaltsberechtig wäre?

    Das Bafög-Amt prüft seinen Antrag.

    Die Eltern werden zur Auskunft aufgefordert. (ist auch nicht so prall der Papierkram für dich)

    Hier ist jetzt der Punkt, dass du deinen Standpunkt klarmachst und weiteren Unterhaltsanspruch ablehnst.

    Das Amt wird dann vermutlich nicht zahlen und dein Sohn müsste dich auf Unterhalt verklagen.

    Wie schon Eingangs eingeschätzt wäre das wenig erfolgversprechend.


    Also mach jetzt mal ne klare Ansage und hole den Jungen auf den Boden der Tatsachen zurück.

    Du kannst ja nichts dafür, dass die Mutter das mit den "Zügeln" nicht beherrscht.


    Gruß


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    Hallo Mike

    Hat er denn ab 25 Anspruch auf Harz 4 wenn er keine Ausbildung hat/macht?

    kommt auch auf bestimmte Punkte an.

    Es wird zwischen Badarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft unterschieden.

    Steht er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wird das Studium auch anerkannt usw.?

    Ämter tun sich da sehr schwer und versuchen solche Fälle abzuweisen.

    Bedenke auch das Signal für den Junior, wozu was tun?

    Angemessene Wohnung wird gezahlt, dazu noch der übliche Satz und dann noch mögliche Unterstützung durch die Eltern.

    Hier muss man auch gewaltig aufpassen, denn alles was dem Amt bekannt wird (z.B. Zahlung auf Konto) wird meißt angerechnet.


    Er muss raus aus der Komfortzone, sonst hast du einen "Dauerlutscher" an der Backe.


    Gruß


    frase

    Hallo Mike,


    wie auch immer du hier vorgehen möchtest, wenn dein Sohn nicht mehr bei der Mutter wohnt, ist ihr Einkommen zu berücksichtigen.


    Ich stimme den Vorschreibern vollkommen zu und sehe keine Unterhaltsansprüche mehr.

    Da ich selber mal in der Situation war, gibt es da aber auch immer einen moralischen Aspekt.


    Es kommt also auch auf das Verhältnis zu deinem Sohn an, ob du bereit und in der Lage bist ohne Verpflichtung eine Unterstützung zu leisten.


    Ab 25 entfällt das KG, er wird mit der Vorgeschichte auch kein elternunabhängiges Bafög bekommen, die Kriterien dafür kann man sehr gut nachlesen.


    Dein Sohn hat doch schon Lebenserfahrung, seine Mutter hat ihn bisher durchgefüttert, er brauchte sich da keine Gedanken über die Zukunft machen.

    Es gab keinen Druck mal was zu beenden und auf eigenen Füßen zu stehen.

    Da würde ich ansetzen, auch in einem "Vollzeitstudium" kann man mit einem Nebenjob seinen Beitrag leisten.


    Meine Frage an ihn wäre also, welchen finanziellen Beitrag er denn leisten möchte um seine Ziele zu verwirklichen?


    Ob du dann für eine begrenzte Zeit eine Summe X zahlst (ich habe dann die ÖPNV Monatskarte gesponsert) bleibt dir überlassen.


    Gruß


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    Hallo Tabula rasa,


    würde dem Stiefvater eine Generalvollmacht der Mutter helfen?

    Das Sorgerecht kann die Mutter ja nicht so einfach mal abgeben.


    Gruß


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    Hallo,


    von Grundsatz ist es ja das Geld für dein/euer Kind, welches ihm auch zusteht.

    Denke mal daran, das auch einmalige Kosten, wie ein Fahrrad oder eine Kita-/Klassenfahrt usw. anfallen könnten.

    Ich habe damals mit der Mutter meiner Kinder vereinbart, mich um den Aufbau einer kleinen Rücklage zu kümmern.

    Dafür wurde ein Anteil, damals 50 DM jeden Monat von mit gespart und vom Unterhalt abgezogen.

    So hatte ich das Gefühl auch Einfluß auf die Verwendung des Unterhaltes zu haben.

    Auch hat mir die Mutter in meinem Urlaubsmonat die Hälfte des Reisepreises gegeben.


    Ist alles eine Sache der Kommunikation und wenn die stimmt, findet man auch Lösungen.


    Gruß


    frase

    Hallo Worthyly,


    auch wenn es dir schwerfällt, der Elternteil, der die Kinder betreut hat die alleinige Verantwortung für diese Zeit und gestaltet diese Zeit, wie er es für richtig hält. Wenn also die Kinder eine bestimmte Zeit allein sind, ist das noch lange kein Grund, sich hier einzumischen.

    Kinder in diesem Alter müssen auch lernen eigene Verantwortung zu tragen.


    Du kannst auch dem Vater nicht vorschreiben wie er sein Leben zu führen gedenkt, es sei denn, es betände ein Grund der Kindeswohlgefährdung.


    Gruß


    frase

    Hallo Worthyly,


    keiner kann vorhersagen, wie das Ergebnis sein wird.

    Wenn du das Gefühl hast, deine Kinder leiden unter dem Wechselmodell, dann lass es auf den Rechtsweg ankommen.


    Es prallen einfach zwei Meinungen aufeinander, daher hat das Wort der Kinder nicht unerhebliches Gewicht.


    Hast du schon Kontakt zu einem Rechtsbeistand deshalb aufgenommen?


    Ich bin ein Vater und hätte nichts gegen den Wunsch meiner Kinder unternommen, wenn ich mir sicher bin, dass die Mutter hier nicht manipuliert.


    Gruß


    frase

    Hallo in die Runde,


    es gibt da ja auch die Möglichkeiten, dass die Mutter den Vater in der Geburtsurkunde nicht angeben möchte.


    Ich würde also erstmal abwarten, was da passiert.


    Gibt Sie dich als Vater an, hast du rechtliche Möglichkeiten das überprüfen zu lassen.


    Gruß


    frase

    Hallo Cleo,

    Mein Lebenspartner hat jedoch große Schwierigkeiten gegen eigene Kinder Vorzügen

    Da hilft es nur ohne Druck die Sache zu thematisieren.


    Es kommt ja auch auf das Verhältnis zu seinen Kindern an.

    Das eine Lohnpfändung durch die Kinder erfolgt ist ja auch nicht gerade ein Zeichen ungetrübeter Sympathie.

    Da sind in der Vergangenheit bestimmt einige Unstimmigkeiten aufgetreten.


    Aus der unterhaltsrechtlichen Sicht hat TK schon den Ansatz geliefert.

    Der bestehende Titel muss aus der Welt, dass ist ganz klar und es kommt eh der Tag, wo die jungen Menschen ihr Leben alleine wuppen müssen.


    Dein Partner sollte auch wissen, dass eine Abänderungsklage nicht zum Nulltarif zu bekommen ist und eben ein Anwaltszwang besteht.


    Gruß


    frase

    Hallo neworienttr

    Aber ich bezahle alles was eine Junge Student brauchen würde, plus sogar Urlaub usw.

    Nun, das ist deine Entscheidung.

    Eigentlich wäre es besser, du zahlst den Betrag X (z.B die 379€) und dann darf der junge Erwachsene gerne ausprobieren, wie es sich damit leben lässt.


    Deine Form des variablen Sponsoring ist für die Eigenständigkeitsentwicklung deines Sohnes wenig hilfreich.


    Gruß


    frase