Beiträge von frase

    Hallo Shera,


    deine Tochter geht aber regelmäßig einer Ausbildung nach (Schule, Berufsschule etc.)?

    Was ist mit dem leiblichen Vater?


    Die Auskunft zu deinem Eheman ergibt sich aus der Tatsache, dass geprüft werden soll ob du mit deinem Einkommen die Unterhaltspflicht allein erfüllen kannst. Daher kann auch dein Mann in bestimmten Konstellationen (Frau ohne Einkommen aber eben Unterhaltsschuldner) indirekt Unterhalt zahlen.

    Das hat er ja bisher auch unbewusst getan, denn ihr habt ja mit der Tochter im gemeinsamen Haushalt gelebt.

    Wieso sorgt das Jobcenter nicht erst einmal dafür das meine Tochter den Hintern hoch bekommt und das Kindergeld beantragt,

    Warum beantragst du das KG nicht, es spielt doch keine Rolle wo das Kind lebt?

    Muss ich wirklich damit rechnen das ich Unterhalt auch rückwirkend bezahlen muss.

    Eltern schulden dem Kind den Unterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB bis zu einem berufsqualifizierendem Abschluss.


    Gruß


    frase

    Du solltest anfangen alle "Ausraster" zu dokumentieren, besonders wenn es für die Zwillinge möglicherweise dadurch eine Gefährdung gibt.


    Ich stehe eigentlich immer auf dem Standpunkt, dass Kinder zu beiden Elterteilen Kontakt haben sollten.

    Das eine Tagesmutter und dein Eltern die leibliche Mutter nicht ersetzen kann ist dir hoffentlich klar.


    TK hatte dich schon gefragt, würdest du denn eine Trennung wollen?


    Gruß


    frase

    Hallo Tom,


    deine Geschichte ist ja nicht so selten. Wenn dein Sohn sich selber versorgen will und kann, ist das ja ok.

    Natürlich könnte er auch versuchen, den Unterhalt von dir zu bekommen, und das per Klage deim Familiengericht einreichen.

    Gerade in solchen Fällen spielen viele Faktoren eine Rolle, man kann nicht einfach wegen des Studienrichtungswechsels den Unterhalt einstellen.

    Es gab ja eine Kommunikation und du wurdest in Kenntnis gesetzt.

    Selbst wenn du nun keinen Unterhalt mehr für ihn zahlst, könnten die Anteile für deine Töchter ja steigen.


    Gruß


    frase

    Hallo,


    da immer die Möglichkeit gegeben ist, dass sich eine Mutter sich mit ihren Kindern einen neue Lebensbereich sucht, würde ich erstmal alles unterlassen, womit eine Ausreise der Kinder ermöglicht wäre. Also keine Unterschrift für einen Reisepass geben.

    Dann solltest du gut überlegen, ob solche kleinen Kinder nur durch den Vater betreut werden, dass ist eine ziemlich große Aufgabe.

    Du schreibst ja jetzt schon, dass deine Arbeitsleistung leidet und du auch körperlich nicht fit bist.


    Gegen die Eifersucht der Frau gibt es kein Rezept, da sollte man wohl auch einen Psychologen aufsuchen, denn es gibt hier diverse Krankheitsbilder.


    Gruß


    frase

    Hallo,


    keine schöne Erfahrung und das Problem, dass deine EX alles abstreiten wird.

    Natürlch kann man überlegen die Geschichte der Ausländerbehörde zu beichten, zumindest der Trennungszeitpunkt sollte mitgeteilt werden.

    Diesen Weg solltest du aber nicht ohne eine vorherige Rechtsberatung gehen, denn auch du läufst Gefahr Probleme zu bekommen.

    Wichtig ist eigentlich nur, dass der Albtraum schnell ein Ende hat.


    Gruß


    frase

    Hallo Meg,


    oh, viel Text, der mich dann beim Lesen auch stutzig machte.

    Besonders die Rechenbeispiele geben mir zu denken (Zahlen, die ein UHP nicht hat, wenn er unter die Grenze fällt).

    Auch der Ansatz der vorgetragenen Selbstbehalte ist unklar für mich.


    Mich beschleicht hier auch das Gefühl, dass vieles verschriftet wurde und es für den UHP immer komplizierter wird, die Berechnungen auszuchecken,

    ohne einen Fachman zu Rate zu ziehen.


    Gruß


    frase

    Hallo,


    da deine Tochter noch minderjährig ist, müsstest du eine Neuberechnung anstreben.

    Natürlich wird ihr Einkommen dabei zu berücksichtigen sein.

    Wie wurde denn der Unterhalt bisher geregelt?


    Gruß


    frase

    Unterhaltsforderungen sind keine öffentlich-rechtlichen Forderungen.

    wenn die Forderungen, so wie du es beschreibst, an die öffentliche Hand übergegangen ist, was sollen es dann für Forderungen sein?

    Die Forderung der Unterhaltsvorschusskasse ist eine übergegangene zivilrechtliche Unterhaltsforderung.

    Wenn die UVK hier eine Forderung übergeleitet hat, ist das ein Verwaltungsakt.


    Eine Rückforderung kommt auch nur in Frage, wenn der Schuldner über diese Leistung informiert wurde (§7 UhVorschG, Punkt 3) und die Leistung auch gerechtfertigt war.


    Gruß


    frase

    Hallo,

    Oder einfach nur "Widerspreche der Berechnung / Rückforderung"

    Wie Tk es vorschlägt mit Rückschein, eventuell vorab per Fax und eine Begründung braucht es dabei erstmal nicht.

    Dann schon alle Nachweise sammeln und auf die Antwort warten.


    Oft fehlen wirklich Angaben und die Berechnung lässt sich ohne Rechtsbeistand klären.

    Auch genau überlegen, ob eine alte Kommunikation mit dem Jugendamt vorlag.

    Manchmal vergisst man so einiges.


    Gruß


    frase

    Hallo TK,


    ich würde sagen, du weißt was ich meine. du schreibst ja selber,

    Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffs

    Genau darum geht es. Es ist zwischen streitenden Eltern eben anders ausgfefüllt als zwischen Kindern und ihren Eltern.


    Gruß


    frase

    Hallo,


    ich finde man kann die geltenden Regeln für Eltern- und Kindsunterhalt überhaupt nicht vergleichen.

    Auch wenn es vereinzelt Schnittmengen geben sollte, so sind das zwei völlig verschieden Angelegenheiten, auch was den "Familienfrieden" angeht.

    Seine Eltern kann man sich ja auch nicht aussuchen, für die eigenen Kinder ist man aber schon verantwortlich.


    Gruß


    frase

    Tk, ich wollte nichts vermengen, sorry.


    Für mich ist es aber unklar, warum ein VA aus 2006 nicht angreifbar ist, wenn in den Folgejahren die Rentenansprüche eines der Beteiligten angehoben wurden und dies auch aus der Ehezeit resultiert. Würde dann jetzt der VA nicht ein anderes Ergebnis zur Folge haben?


    Gruß


    frase

    Hallo TK,


    kann sein, das es für den Fragesteller nicht gilt.

    1989 war Ende DDR, es bleiben also 3 Jahre in denen Kinder vor 1992 geboren wurden.

    Es geht auch um Rentenpunkte

    Wie schon geschrieben, muss ich auf 3 Punkte (heute ist ein Rentenpunk 34,19€ wert) verzichten. 2011 wurde das glaube dann das Gesetz geändert.

    Ich würde einen Fachanwalt aufsuchen, finde die Lösung auch nicht gerecht.


    Gruß


    frase

    Da hake ich mal nach,


    wenn eine Gesetz eine Rentenanpassung ergibt und die Gründe dafür in der Ehezeit lagen (Mütterrente), dann sollte auf Antrag doch eine Abänderung des Versorgungsausgleichs möglich sein.


    Gruß


    frase

    Hallo,

    dann hättest du seinerzeit gegen die Anrechnung Beschwerde einlegen müssen.


    na, wenn die Scheidung mit Versorgungsausgleich schon etwas her ist, dann gab es die Rentenpunkte für die Erziehungszeiten ja nicht.

    Es wurde also von dieser Sachlage der Übertragungswert ermittelt.


    Nun, erst Jahre später entschloss sich die Regierung hier die Erziehungszeiten mit Rentenpunkten zu versehen und schlägt das der geschiedenen Mutter noch drauf, auf die schon von Exmann übertragenen Rentenpunkte. Finde den Fehler!


    Ich kenne ein ganz anderes Beispiel.

    Eine Exfrau musste , da sehr gut verdienend, ihren Exmann Rentenpunkte übertragen.

    Nun hat auch Sie einen neuen Rentenbescheid mit der Anrechnung ihrer Erziehungszeiten bekommen und siehe da, ihre Rente steigt.

    Der Exmann hat nichts von dieser Regelung, er hat ja schon die Rentenpunkte vor über 10 Jahren erhalten.


    Gruß


    frase

    Hallo,


    ich reduziere mal die Frage; Kann eine 16 Jährige das Aufenthaltsbestimmungsrecht gegen die Entscheidung des Sorgeberechtigten beinflussen?


    Grundsätzlich ist das leider nicht möglich, die Eltern (hier der Sorgeberechtigte) müssten zustimmen.


    Es gibt aber Ausnahmen, wenn das Zusammenleben nicht funktioniert.

    Hierzu müssten aber eindeutige Fakten vorliegen, die ein Gericht überzeugen, dass der Auszug erforderlich ist.


    Ihr solltet euch nochmal vom Jugendamt beraten lassen und wenn das alles nichts bringt, einen Rechtsbeistand aufsuchen.


    Gruß


    frase

    Hallo,

    Und aus diesem Einkommen kann sich im Rahmen der Ersatzhaftung nach § 1606 BGB eine anteilige Barunterhaltshaftung des betreuenden Elternteils ergeben.

    Das würde ich nicht so darstellen, es vermittelt den Eindruck, als ob die Aufteilung der Haftungsquote für den Regelunterhalt einfach so möglich wäre.

    Anders sieht die Sache bei Sonder- und Mehrbedarf aus, da sollten die Eltern beide je nach Haftungsquote, ihren Anteil leisten.


    Gruß frase