Hallo Tatti,
ich erinnere mich, das es hier im Forum dazu schon Diskussionen gab und hier kannst du mal was dazu nachlesen:
Berechnung Elternunterhalt bei mehreren Geschwistern
Nur weil google da was anderes schreibt, muss es ja nicht richtiger sein.
Wir sind hier ein Laienforum, es wird diskutiert und Erfahrungen werden ausgetauscht.
Die korrekte Rechtsauslegung ist auch so eine Sache und du musst dich dann halt kümmern.
Stell dir nur mal vor, eines deiner Geschwister ist nicht so ehrlich und verschweigt Einkünfte.
Es wird ja oft noch mit dem starren Selbstbehalt gerechnet.
Ich würde nur eine Forderung akzeptieren, die auch vollkommen Nachvollziehbar ist.
Darüber können wir dann gerne weiter fachsimpeln, wenn du wirklich eine Auskunft geben musst.
Da warten die nächsten Erkenntnisse auf dich oder du durchstöberst das Forum mit der Suchfunktion.
Ein Schreiben von einem Amt und die Forderungen die damit verbunden sind werden noch viel zu oft als korrekt angesehen.
Auch dort arbeiten nur Menschen (bisher), die haben Anweisungen zu befolgen. Ganz ehrlich, ich hätte damals gezahlt, wenn die nicht mit einer solchen Summe um die Ecke gekommen wären. Das Forum hier hat mir sehr geholfen, ich hatte Null Ahnung von der Materie und die Leute, die damals noch hier waren, haben mir einen Weg gezeigt, sich sinnvoll und rechtskonform zu wehren, was selbst meine Anwältin in erstaunen versetzt hatte.
Gruß
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