Beiträge von frase

    Hallo Nadine

    Habe vor ca 3 wochen einen Anruf von einer Anwältin bekommen, der kv meiner kinder 14 jahre und fast 12 jahre möchte aufeinmal das gemeinsame Sorgerecht haben.

    Das ist ungewöhnlich, Anwälte bemühen eigentlich die Post.


    Wie auch immer, lass dir die Sache durch den Kopf gehen und nimm das Gespräch beim Jugendamt an, wenn es überhaupt eine solche Einladung gibt.

    Es macht eigentlich wenig Sinn sich gegen den Wunsch des Vaters zustellen, es sei denn es besteht dadurch ein Nachteil für die Kinder, den ich hier nicht erkennen kann.

    Hast du denn mal mit dem Vater über diese Sache direkt gesprochen?


    Geuß


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    Guten Morgen Stefan,


    es wird einige Zeit brauchen, bis du die neue Situation annehmen kannst.

    Dazu kommt, du musst aus deinem "Gutmenschen Korsett" raus, es hat dich genau in diese missliche Lage geführt.


    Folge dem Rat und such dir einen Scheidungsanwalt.

    Lass dich beraten und trenne dich von dem Gedanken des kompletten Neustarts.


    Gruß


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    Nach meiner Meinung werden hier nur Dinge, die mit dem Haus in direkter Verbindung stehen berücksichtigt.


    Lüftung/Heizung, Steuern, Versicherungen eher ja , Kühlschrank, Trockner, Tisch und Betriebskosten eher nein.

    Durch deinen Auszug hast du ja keine Betriebskosten mehr verursacht, warum also dafür zahlen?

    Du nutzt auch nicht den Kühlschrank und den Trockner sowie den Tisch.


    Grundsteuern und ev. auch Hausversicherungen sowie Erhaltung der technisch notwendigen Anlagen bestimmen ja auch den Hauswert.


    Gruß


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    Hallo HansH,


    das die Antworten/Meinungen dir hier nicht gefallen ist ganz normal. Es gibt aber auch kein schwarz/weiß und als letzte Instanz ja das Familiengericht, wo du deine Standpunkte vortragen kannst. Ob du dann mit dem Ergebnis besser lebst ist offen und kann dir auch keiner vorhersagen.


    Es geht doch aber auch um eine Perspektive, wie soll in Zukunft der Unterhalt erbracht werden?

    Der Staat springt dann ein, wenn es die Eltern nicht schaffen. Das war ja bei dir bisher schon so.

    Warum bist du dann so sauer, wenn man wissen möchte, was du für Pläne hast?

    Möchte ein mal Hilfe für den Umgang aber anscheinend ist das in Deutschland dem frauenfeindlichen Land wo das patriachart herrscht zu viel.

    Den Satz verstehe ich nicht!


    Gruß


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    Hallo mamusch,


    in deinem Eingangsbeitrag hast du schon Defizite der Mutter aufgezeigt, die sogar zur Anzeige geführt haben.

    Ein Kind ist auf die Versorgung durch seine Eltern angewiesen. Hier scheinen beide Eltern größere Probleme zu haben.

    Der sinnvollste Weg ist also, das die Mutter ihre Probleme bearbeitet und für sich selber erst ein stabileres Leben erreicht.


    Danach kann dann über die Beziehung zum Kind nachgedacht werden.


    Gruß


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    Hallo,


    meines Wissens wird der Anfangswert des Hauses (Zeitpunkt Eheschließung) mit dem aktuellen Wert verglichen.

    Die Differenz ist dann der Zugewinn und wird anteilig bewertet.


    Gruß


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    Hallo TR, ich finde es wenig hilfreich, wenn du hier dem Fragesteller seine unzureichende Einkommenssituation vorhälst.

    Jeder Euro mehr würde doch für den Unterhalt aufgebraucht, erkläre mir bitte die Motivation für den Fragesteller.


    Ich habe hier gerade einen aktuellen AV von einem KFZ-Mechatroniker (33 Jahre) in Berlin vorliegen.

    39 Std. bei 13,02€ Stundenlohn, sind also 2.200€ im Monat.

    Das mal zum Thema statistische Angaben.


    Gruß


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    Hallo Cali,


    ja, Eltern sind entsprechnd ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet.

    Hier ist eine besondere Situation, denn das Kind lebt nicht bei den Eltern.

    Mich wundert, das es hier noch keine Regelung gibt, das Kind ist ja schon 13 Jahre.

    Du hast also immer (nur) das KG an die Großeltern gezahlt, wäre viel zu wenig gewesen.


    Haben die Großeltern denn Pflegegeld bekommen?

    Wer hat die Vermögenssorge für das Kind?


    Gruß


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    Hallo Frank,


    an den Daten erkennt man deutlich, das hier ein SB auf die Fristen geachtet hat.


    Ob es hier um eine Verjährung handelt, da bin ich kein Fachmann.

    Ich würde aber eher davon ausgehen, dass auch eine Verjährung hier auch nicht greift, denn das Amt hat ja Gründe für die nun, nach 3 Jahren, aufgerufene Summe benannt.


    Mal sehen, was Meg dazu meint.


    Gruß


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    GuMo und Danke für die Rückmeldungen.


    Trotha , was kann die Oma dann machen, wenn die Vermögenssorge noch beim Kindsvater liegt.

    Es kann doch nicht sein, das die Großmutter hier ohne Unterstützung bleibt und die Eltern sich mit keinem Cent beteiligen müssen.


    timekeeper , an wen sollte sich die Großmutter wegen der Einrichtung einer offiziellen Pflegestelle wenden?

    Das JA hat doch wohl auch die Aufgabe sich um das Wohl des Kindes zu kümmer.

    Ist ja schön, das sich gekümmert wird (durch die Großmutter), nur ohne Unterhalt ist das schon echt hart.


    Gruß


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    Hallo in die Runde,


    Wer ist für den Kindesunterhalt verantwortlich, wenn das Kind bei der Oma lebt?


    Die Oma ist Rentnerin und erhält bisher keine Unterhaltszahlungen, weder von den Eltern, noch Unterhaltsvorschuss.

    Kindergeld wird an die Oma ausgezahlt und das Jugendamt ist involviert/kennt den Fall, Oma hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Die Eltern leben getrennt und kümmern sich nicht um das Kind, welches zu dem noch eine Pflegestufe hat, da es an Krebs erkrankt ist.


    Welche Optionen hat die Oma, um an Unterstützung (Unterhalt) für ihr Enkelkind zu kommen?


    Gruß


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    Hallo Agdan

    Ich würde konsequent jedweden Kontakt mit ihr vermeiden, bei unvermeidbaren Aufeinandertreffen auf nichts, aber gar nichts erwidern, einerlei, ob sie dich oder deine Familie oder wen auch immer anpinkelt.

    Vorher könntest du nochmal eine klare Ansage in diese Richtung machen.

    Dann setzt du das höflich aber bestimmte Lächeln auf und lässt sie stehen.


    Eurer Tochter würde ich das kindgemäß erklären, ohne Wertung der Positionen und ohne eine Richtungsentscheidung von dem Kind zu verlangen.


    Gruß


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    Hallo Tatti,


    dann wäre das Heim aber sehr teuer, deutlich über dem Schnitt.


    Nun musst du abwarten, ob das Amt sich meldet mit RWA und eine Einkommensauskunft verlangt.

    Spekulieren hilft hier wenig.


    Die Regeln sind ja bekannt.

    Ich sehe bisher keine Anhaltspunkte, das du Post bekommst.


    Also gib keine Hinweise, auch nicht dem Betreuer.

    Und muss das Sozialamt alle Kinder wenn anschreiben?

    nein, nur wenn die Vermutung besteht, das die Grenze überschritten wird.


    Hier scheiden sich aber die Geister, denn eine korrekte Berechnung ist ja eigentlich nur mit den Einkommen aller UHP möglich.

    Da würde ich dann in deinem Fall einen Profi hinzuziehen.


    Ich war auch nur Betroffener (ohne Geschwister) und jeder Fall ist eben anders. Auch jedes Amt hat so seine Eigenheiten.


    Klar kannst du hier weiter berichten und gerne teilen wir dir unsere Meinung mit.

    Ich muss irgendwie wissen was im schlimmsten Fall auf mich zu kommt.

    Ab dem Zeitpunkt der Zustellung der RWA kann der Regress erfolgen, wenn du über der Bruttogrenze liegst.

    Es hängt von deiner Leistungsfähigkeit ab. Hast du die 1.400€ Differenz zur Verfügung und benötigst du diese Summe nicht um dein Leben so weiter zu leben wie bisher, wäre das der schlimmste Fall.


    Gruß


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    Hallo Tatti,


    wenn der "Herr" 1.700 € Rente hat und der Platz wirklich nur 3.100 € kosten sollte, sieht es nicht so dramatisch aus.

    Es gibt ja noch den Pflegegrad, ohne den kommt er eigentlich nicht ins Heim.

    Weiterhin gibt es Zulagen, ja nach Dauer des Heimaufenthaltes.

    Wichtig ist eigentlich der zu zahlende Eigenanteil, der ist aber variabel von Heim zu Heim.


    Hier mal eine Übersicht der VDEK


    https://www.vdek.com/content/d…ligung_in_eur_tabelle.jpg


    Solltest du wirklich eine RWA erhalten, würde ich eine Rechtsberatung empfehlen.


    Gruß


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    Wenn der UHP unter 100T verdient, geht der Anspruch auf den SHT nicht über und somit hat der SHT keinerlei Anspruch auf das Geld des UHP.

    ok, so hab ich das noch nicht betrachtet.

    Nein, wäre nicht wertlos. Wenn der UHB so eine Klage versucht, wird er im Normalfall kein Erfolg damit haben, weil der UHP den UHB auf das Sozialamt verweisen kann und dem UHB sagen kann, dass der UHB zuerst dort Hilfe holen soll. Das Gericht wird nach der aktuellen Rechtslage dem UHP recht geben.

    Bist du dir hier sicher?

    Wenn Eltern aber gerade keine Sozialhilfe wollen, lassen wir die Gründe mal weg.

    Warum dürfen die dann nicht direkt das Kind verklagen?


    So werden doch Sozialleistungen gespart, warum sollte ein Gericht die Klage abweisen?


    Gruß


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    Hallo Meg,


    du bist der rechtlich besser informierte von uns.

    Ich sehe hier nur folgendes Problem.


    In der Sache an sich bleibt der UHP ja zivilrechtlich in der Pflicht.

    Wenn also ein Elternteil sein Kind direkt auf Unterhalt verklagt, wäre das AEG vermutlich wertlos für den UHP. (war auch mal Thema hier)


    Klar ist es für die Betroffenen gut, das nun nicht geklagt werden muss, weil das Amt ja einspringt und in Vorleistung geht.

    Der Regress ist seit dem AEG durch die Grenze eingeschränkt. Eingeschränkt für das Amt.

    Selbst wenn der EU nun zu Unrecht gezahlt wurde, er ist doch verbraucht und eine ob man das als "unrechtmäßige Bereicherung" sehen darf, da wäre ich vorsichtig.


    Ist also so ein Sache mit Sozialrecht und Zivilrecht. Das Amt könnte argumentieren, das ein zivilrechtlicher Anspruch bestand, die gezahlte Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) also nicht erstattet wird.


    Gruß


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    Hallo Meg,


    du gehst also davon aus, dass der Elternunterhalt an der Zahler automatisch erstattet wird, wenn sich später herausstellt, der Regress wäre nicht möglich gewesen. Wäre ja eigentlich völlig richtig.

    Nun ist das Geld aber verbraucht und der UHP hat ja auf Grundlage der Berechnung gezahlt.

    Wir wissen aber doch, das diese Berechnung kein Titel ist.

    Erst wenn ein Gericht das festzurrt, ist es amtlich.


    Ich würde also nicht zahlen und den Betrag ansparen, damit ich im Fall des Rückgriff, vorbereitet bin.


    Meine Eltern wissen zwar, dass ich ganz gut verdiene, würden aber vermutlich bei der Frage nach den 100 T€ antworten, dass ich darunter liege. Konkrete Zahlen kennen sie nicht.

    Dann solltest du aufpassen, wer den Antrag stellt, ausfüllt und unterschreibt.

    Mit deiner Unterschrift erklärst du die Richtigkeit der Angaben, das kann später mächtig Ärger geben.


    Gruß


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    Hallo Harry,


    noch Aspekte, die ich beachten würde.


    Es leben noch beide Eltern und da stehen erstmal beide füreinander ein.

    Wer hat dann die Vorsorgebevollmächtigung, was wurde schon geregelt?


    Weiterhin stellt sich die Frage, gibt es schon einen Pflegegrad, wurde der schon beantragt, steht das Pflegeheim an?


    Was wissen deine Eltern über dein Einkommen, hast du noch Geschwister?


    Wie Meg es schon beschreibt, gibt es für deine Fragen nicht immer eine konkrete Antwort.


    Bist du aber einmal im Fokus des Amtes und es wurde Sozialhilfe geleistet, kannst du mit einer regelmäßigen Prüfung deine Leistungsfähigkeit rechnen.

    Hier wird das Amt natürlich eine Prognose für die Zukunft auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse erstellen.

    Wenn du hier die Forderung erfüllst, ist das Geld weg, auch wenn du später den Nachweis erbringst, unter der Grenze zu liegen.


    Gruß


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    Hallo Tatti,


    ich erinnere mich, das es hier im Forum dazu schon Diskussionen gab und hier kannst du mal was dazu nachlesen:


    Berechnung Elternunterhalt bei mehreren Geschwistern


    Nur weil google da was anderes schreibt, muss es ja nicht richtiger sein.

    Wir sind hier ein Laienforum, es wird diskutiert und Erfahrungen werden ausgetauscht.


    Die korrekte Rechtsauslegung ist auch so eine Sache und du musst dich dann halt kümmern.

    Stell dir nur mal vor, eines deiner Geschwister ist nicht so ehrlich und verschweigt Einkünfte.

    Es wird ja oft noch mit dem starren Selbstbehalt gerechnet.

    Ich würde nur eine Forderung akzeptieren, die auch vollkommen Nachvollziehbar ist.

    Darüber können wir dann gerne weiter fachsimpeln, wenn du wirklich eine Auskunft geben musst.

    Da warten die nächsten Erkenntnisse auf dich oder du durchstöberst das Forum mit der Suchfunktion.


    Ein Schreiben von einem Amt und die Forderungen die damit verbunden sind werden noch viel zu oft als korrekt angesehen.

    Auch dort arbeiten nur Menschen (bisher), die haben Anweisungen zu befolgen. Ganz ehrlich, ich hätte damals gezahlt, wenn die nicht mit einer solchen Summe um die Ecke gekommen wären. Das Forum hier hat mir sehr geholfen, ich hatte Null Ahnung von der Materie und die Leute, die damals noch hier waren, haben mir einen Weg gezeigt, sich sinnvoll und rechtskonform zu wehren, was selbst meine Anwältin in erstaunen versetzt hatte.


    Gruß


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    5 Kinder, 5 Berechnungen für jedes Kind nach seiner Leistungsfähigkeit.

    Danach wird entsprechend der Leistungsfähigkeit unter den Geschwistern der Anteil berechnet, den es zu zahlen gilt.

    Nun trennen sich die Wege, zahlen muss, wer über der grenze liegt, die unter der Grenze brauchen nichts befürchten (AEG).


    Das ist dann ja auch der Ansatzpunkt, gegen eine fehlerhafte Berechnung, da die Geschwisterquote nicht berücksichtigt wurde, vorzugehen.

    Hier würde ich aber eine Sozialrechtler mit entsprechender Spezialisierung empfehlen, den hatte ich auch.


    Eine Unterhaltsrückforderung (für Hilfe zur Pflege) gilt ab RWA und muss innerhalb eines Jahres durch das Amt eingefordert werden.


    Da es für die aktuelle Bewertung des Einkommens auf den Steuerbescheid ankommt, sollte hier eben genau geschaut werden.


    Auch wenn man nur knapp unter der Grenze verdient, ist man auf dem Schirm des Amtes und sollte mit einer regelmäßigen Überprüfung rechnen.


    Also bleib ruhig und gib möglichst wenig Informationen, die Anhaltspunkte liefern und frag auch nicht im Heim etc. nach.


    Gruß


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