Ich bin, ursprünglich zusammen mit meiner Schwester, seit 2016 für meinen Vater unterhaltspflichtig. Die letzte Berechnung Betrug 870 Euro pro Monat.
Hallo Flarchen,
wie meinst du das? Dein Anteil oder die Gesamtforderung?
Wir betreten ja ab 1.1.2020 "Neuland" und deine Situation ist schon eine Besondere.
Da du bis 12.2019 schon UHP warst, wird es auch ab 2020 weiter gehen, wenn dein bereinigtes Brutto über 100.000€ liegt.
Das Amt hat aus deinen alten Unterlagen geschlossen, das die Grenze überschritten werden kann.
Daher die neue Überprüfung.
Mit dem EStB für 2019, wenn unter 100k €, könntest du schon dem Amt mal den Wind aus den Segeln nehmen.
Da du aber auch Steuern In England zahlst, hab ich keine Ideee, wie das berücksichtigt wird.
Wo ist dein aktueller Hauptwohnsitz?
Deine Mieteinnahmen können mit den Verlussten aus VuV verrechnet werden, eigentlich auch im Steuerbescheid ersichtlich.
Gib dem Amt so wenig wie möglich Informationen, der Gesamtbetrag der Einkünfte auf Seite 2 des EStB ist der Gradmesser.
Solltest du darüber liegen, dann kommt der ganze Berechnunsprozess in Gang.
VG frase