Beiträge von frase

    Hallo Betroffene,


    ich habe mal eine Frage zu folgender Situation.


    Das Amt verlangt EU und hat bei der Berechnung die Rücklagenbildung für eine neue Heizungsanlage nicht anerkannt.

    Angebot und Zustandsgutachten (Restlaufzeit 3 Jahre) der Heizung lag vor.


    Nun ist die Heizung nach 2 Jahren defekt und muss getauscht werden.


    Welche Strategie ist hier nun sinnvoll?


    Zahlung aus einer Notrücklage oder Kreditaufnahme?


    VG frase

    Geht das Sozialamt das echt was an? Müssen wir also wirklich unser Bargeld zählen? Und Bankguthaben?

    Natürlich wollen die jeden Cent abgreifen.

    Bankguthaben kann ja auch mal viele Nullen hinten haben.

    Auch wenn es eigentlich Vermögen ist, kann es eine Rolle spielen, wenn du einen Kredit aufnimmst, nach RWA und das mit einer Notlage begründest.

    Dann fliegt der das um die Ohren, wenn du eigentlich ein schönes "Polster" hattest.


    Mach die Angaben nach awi´s Aufstellung und nimm nicht den Fragebogen.


    Bargeld zählen solltest du auch, natürlich nur für dich, damit du morgen beim Bäcker bezahlen kannst.

    Vergiss nicht die Goldbarren und den Familienschmuck.


    Die beiden letzten Bemerkungen bitte als makaberen Scherz ansehen.


    VG frase

    habe sie in der Ehe gekauft

    Hallo HeikoT,


    dann fließt die Wohnung auch in den Zugewinn.

    Ob es einen Anspruch gibt, kann man so noch nicht beantworten.

    Es kommt auf verschiedene Faktoren an. Es zählt alles, was in der Ehezeit angeschafft wurde abzüglich der bestehenden Schulden.

    Was vorher vorhanden war wird auch berücksichtigt. (z. B. Bausparvertrag für Immofinanzierung etc.)

    Sicher ist es besser, wenn deine Entscheidung steht einen Fachanwalt aufzusuchen. Den brauchst du eh, wenn du die Scheidung einreichen willst.


    VG frase

    Hallo sternenstaub,


    Die Verträge in Kopie füge ich ohnehin bei. Aber wofür die genau gedacht waren, steht nicht drin. Und deshalb die Frage, ob ich das neben dem Kreditvertrag zusätzlich angeben muss.

    Du gibst erstmal nur die Kopie der Verträge ab. Es geht das Amt nichts an wofür die gedacht sind, wenn der Beginn der Laufzeit vor der RWA lag.

    Sollte doch nachgefragt werden, dann kannst du ja immer noch überlegen, was du antwortest.


    VG frase

    Sie meinte damals: alles nicht so wild. füll mal aus und schicks mir, wenn der Bescheid nicht passt dann melden und wir reden darüber.

    Dann berichte mal weiter, deine Argument sind doch schlüssig.

    Erst wenn eine Klageandrohung oder so kommt, würde ich in deinem Fall die Taler überweisen.


    VG frase

    Hallo Merret,


    dann ist es leider sehr dumm für euch gelaufen.

    Was lernen wir daraus. Beim nächsten Kind nimmt der Mann wenigstens einen Teil der Elternzeit am Ende!!!

    Kindergeld sowie Familienzuschlag 2 (Kind) wechseln zu dir und diese Neuberechnug dürfte dann eigentlich nicht angreifbar sein, denn es war ja keine unterhaltsreduzierende Maßnahme, sonder eine vom Diensherren vorgegeben Vorgehensweise.

    Wer will einem Vater verbieten sich um sein Kind zu kümmern und das dann als Unterhaltsminderungsgrund anzunehmen?

    Selbst wenn ein Gericht das dann anders bewertet, ich würde es versuchen.

    Frag mal euren Anwalt dazu oder mal sehen wie TK das bewertet.

    Nicht, das ich hier illegale oder nicht rechtskonforme Tipps gebe.


    VG frase

    Hallo,

    Sonst ist alles richtig?

    Das wundert mich aber auch, das da eine Forderung entsteht, wenn deine Frau nur 430 € eigenes Einkommen hat.

    Du bist zwar indirekt in die Berechnung einzubeziehen aber das finde ich schon merkwürdig.


    VG frase

    Geht jetzt nochmal alles von Vorne los?

    Nein, das ist ein ganz normaler Vorgang.

    Bitte bedenkt auch, was im Koalitionsvertrag steht und was nun auf dem Tisch liegt.

    Das geplante Gesetz geht weit über den Koalitionsvertrag hinaus, erfasst praktisch die gesamte Sozialhilfe.

    Das ist ein gigantischer Schritt und das wird erhebliche finanzielle Folgen haben, eben nicht nur für uns.

    Was heißt das im Hinblick auf den Start Januar 2020?

    Bisher zweifelt keiner diesem Datum an.

    Sonst wären in den Empfehlungen schon Hinweise gewesen wie:

    "um eine planmäßige Umsetzung des Gesetzes realisieren zu konnen, sollte die Einführung des Gesetzes um ... verschoben werden".

    Das wäre aber auch nur ein Spiel auf Zeit, um die Länder und Kommunen zu beschwichtigen.

    Kann das mit der Finanzierung so schnell geklärt werden?

    Der Bundeshaushaltsplan für 2020 steht doch eigentlich schon (Gesetzentwurf aus 8/19) und immer gibt es noch neue Forderungen oder auch Einnahmen also Nachbesserungen. Momentan ist ja auch die "schwarze Null" immer mal Thema der Berichterstettung.

    Es geht also um eine gerechte Verteilung der Gelder. Klar dürfte sein, das es Länder und Kommunen gibt, die eine höhrer Zuwendung benötigen.

    Natürlich sind diese Gelder vorhanden, der Bund will aber auch erreichen, das die Länder und Kommunen erstmal selber mit ihren Einnahmen haushalten, bevor "Geschenke" verteilt werden.

    Das die vorgetragene Zahlen nicht valide sind, wissen wir doch alle.

    Es wird aber auch sehr schwer sein, eine konkrete Aussage zu treffen, denn die Daten haben ja nunmal die Länder und nicht der Bund.

    Da es aus meiner Sicht aber eben nicht um die große Summe geht, wird sicher eine Lösung erfolgen.

    Die Regierung will das Gesetz, es ist bald Halbzeitbilanz, daher bleibe ich bei meiner Meinung.


    Das Gesetzt kommt zum 1.1.2020.


    VG frase

    ...werden wir sehen, wie sich das Plenum im Bundesrat positioniert und welchen Teil der Ausschussempfehlung an die Bundesregierung zurückgeht um das Gesetz zu überarbeiten. Hier sollte man mal die guten Nachrichten sehen, es geht weder um den Einführungstermin noch um eine mögliche Staffelung oder Senkung der Grenze usw.!
    Es geht einzig um die ungeklärte Finanzierung und eine mögliche Abschätzung der Kosten für die Zukunft.


    Konkret:


    1. Finazausschuss: Kostenschätzung überarbeiten und mögliche Mehbelastung der Länder verpflichtend übernehmen.

    2. Ausschuss für innere Angelegenheiten: Kostenschätzung konkretisieren und Gegenfinanzierung bei Mehrbelastung vorschlagen.

    3. Ausschuss für Arbeit Intergration und Soziales und Ausschuss für Familie und Senioren: Kostenfolgen überprüfen und bei Mehrbelastng finanzielle Kompensation regeln.


    Alles also keine unbekannten Forderungen und es wird nur eine Empfehlung sein, die an die Regierung zurück geht.


    LG frase

    Da würde ich doch mal das Jugendamt einschalten und mich beraten lassen.

    Ist ein Unterhaltstitel festgelegt, bedeutet das für den Unterhaltspflichtigen, dass er alles tun muss,

    um diese Summe für seine Kinder aufzubringen.

    Wenn sein Einkommen plötzlich unter den Selbstbehalt gerutscht ist,

    muss Notfalls noch ein weiterer Job her, um dies zu gewährleisten.

    Das Wohl des Kindes hat immer Vorrang vor dem der Eltern.


    LG frase


    Hallo Zephyros,


    bei diesem Renteneinkommen kommt noch eine andere Sache ins Spiel.

    Bis zum Existenzminimum muss Grundsicherung gezahlt werden. Natürlich nur auf Antrag.

    Da gibt es nun für dich aber ein Problem. Wenn du über 100K Einkünfte hattest dann bekommt der Bedürftige auch keine GS.

    Hattest du unter, so darf dieser Anteil nicht übergeleitet werden (ich gehe mal bei der Rente von 150-200€ aus)

    Wenn du aber eh schon die volle Summe zahlst, würde ich das dem Amt mitteilen und damit die Sozialhilfeleistung beenden.

    Es macht ja erstmal keinen Unterschied (per Saldo) bei dir. Das Amt hat viel weniger Arbeit und einen Sozialfall weniger.

    Ob das über den Betreuer geht, da kenne ich mich nicht aus.

    Am Ende muss die Summe der Heimkosten gedeckt sein und der Barbetrag (Taschengeld) für den Bedürftigen vorhanden sein.

    Sollte das Gesetz kommen und du fällst unter die 100k Grenze, bist du ja nicht mehr Unterhaltspflichtig.

    Das würde ich dann dem Amt mitteilen, die werden erneut Auskunft verlangen.

    Ob du die bis dahin bereits gezahlten Beträge vom Amt erstattet bekommst ist aber fraglich.


    VG frase

    Mit der RWA bleibt die Forderung bestehen, es sei denn, aus irgend einem Grund wurde die Zahlung der Sozialhilfe unterbrochen.

    Ich würde also davon ausgehen, das bei einer späteren/erneuten Überschreitung der Grenze auch Rückwirkend gefordert werden kann,

    da die Leistungen durch das Amt erbracht wurden.


    Nun aber folgende Frage: Wenn deine Leistungsfähigkeit höher ist, als die geleistete Sozialhilfe, warum verszichtest du nicht auf die Sozialhilfe und zahlst erstmal aus eigener Tasche? Damit wäre eine Unterbrechung der Sozialhilfeleistung erfolgt.

    Wenn du danach dann mit deinem Einkommen unter 100.000€ rechnest, dann erneut Sozialhilfe beantragen.

    Da hätte das Amt keinen Zugriff, wenn das Gesetz kommt.


    Eine weitere Frage: Wie hoch ist das Einkommen des Bedürftigen?


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    Elternunterhalt, geht es nur um Leistungsfähigkeit?


    VG frase

    Hallo Zephyros, willkommen hier im Forum.


    Ich würde davon ausgehen, das in deinem Fall eine ständige, vermutlich jährliche Auskunft verlangt wird.

    Als Sachbearbeiter würde ich mir die Frage stellen, warum deine Einkünfte unter die 100.000€ gesunken sind.

    Wurde denn vom Amt für die Zeiträume ein anderer Betrag ermittelt, deine Unterhaltszahlung also auch gesenkt?

    Hast du den kompletten Sozialhilfeanteil zahlen müssen oder nur einen Teilbetrag?


    LG frase

    Hoffentlich sieht es die breite Mehrheit im BR wirklich auch so!

    Es gibt keine Partei, die gegen das Gesetz ist. Es gibt einige Stimmen, die die unzureichende Finanzierung bemängeln.

    Selbst wenn hier noch nachgesteuert werden sollte, was ich nicht glaube, wird das Gesetz wie geplant kommen.

    35 Stimmen im BR sind dafür nur notwendig. SWH hatte am Anfang des Jahres eine Initiatieve zu diesem Gesetz im BR eingebracht.

    Es wurde vertagt und in die Ausschüsse verwiesen, weil "Insider" schon von der Planung zum Gesetz wussten.

    Hätte man schon damlas etwas gegen dieses Gesetz im BR vorbringen wollen, wäre das bekannt geworden.


    Ich bin fast "tiefenentspannt" und beobachte die Entwicklung ganz gelassen.

    Ab 1.1.2020 ist für viele der Stress mit dem Regress beendet, ich bleibe dabei.


    Allen noch einen schönen Tag


    LG frase

    Ich glaube sogar, wenn ich das Geld hätte, hätte ich aus Panik vor einer Klage bezahlt.

    Ohne alle Ämter über einen Kamm zu scheren ist das genau die Strategie der SHT.


    Du bist ein gebildeter Mensch, kannst dich informieren.

    Ich dachte nach meiner ersten Berechnung vom Amt auch, es wäre ein Bescheid von einer Behörde und hätte fast gezahlt, bis ich hier auf viele Informationen gestoßen bin, die mir in der Argumentation sehr weitergeholfen haben.

    Wie awi es vorschlägt, solltest du gut deine Ablehnung begründen und gezielt nach den rechtlichen Hintergründen fragen.

    Nach meiner Erfahrung merken die Sachbearbeiter recht schnell, ob es sich um einen gut Informierten UHP handelt.

    Dann kommen oft schon nur noch wirklich fundamentierte Forderungen.


    LG frase