Hallo Chaplin,
bitte versuche ruhig zu bleiben und nicht in den "Panikmodus" zu verfallen.
wir haben hier verschiedene Bereiche von Unterhaltsansprüchen.
Das Sozialamt prüft, ob es die geleistete Sozialhilfe (hier möglicherweise "Hilfe zur Pflege") in irgendeiner Form durch Regress zurückbekommen kann.
Du musst es dir so vorstellen, als ob dein EX jetzt die Forderung an dich stellt.
Ob das berechtigt ist hängt von vielen Faktoren ab.
Wenn du für deinen EX-Mann unterhaltspflichtig bist, dann sollte das eigentlich mit der Scheidung geklärt worden sein.
Daher steht überhaut die Frage, ob du als geschiedene Ehegattin dem Amt zur Auskunft verpflichtet bist.
Was stand denn auf dem Schreiben für eine Rechtsgrundlage (§?), auf die sich das Amt beruft und hast du schon geantwortet?
Wie stand denn dein EX-Mann finanziell und vermögenstechnisch nach der Scheidung da?
Auch diese Frage ist für die Beurteilung der Forderung des SHT von Bedeutung.
Zu deiner Rückfrage.
Grundsätzlich bleibt also zu klären, ob du überhaut (noch) unterhaltspflichtig bist!
Ämte versuchen hier oft alles, um den Regress zu betreiben.
Viele Betroffene denken, es hat schon seine Richtigkeit und zahlen.
War zum Zeitpunkt der Scheidung denn schon abzusehen, das dein EX-Mann ein Sozialfall wird?
Nun zu einem anderen Aspekt, der seine leiblichen Kinder betrifft.
Diese sind nach dem Gesetz zum Elternunterhalt verpflichtet.
Haben seine leiblichen Kinder denn schon eine RWA vom Sozialamt erhalten?
Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Eher geringe, also ohne Bedeutung.
Mein PKW hat einen Wert von 23.000€, muss ich diesen verkaufen und mir einen günstigeres Fahrzeug kaufen?
natürlich nicht.
Kann das Sozialamt verlangen, dass ich mein Haus verkaufe und in eine billigere Wohnung ziehe?
selbst wenn du noch verheiratet wärst, könnte das nicht verlangt werden.
Ich habe noch einen Renovierungskredit laufen (380€) monatlich.
Du hast ja erst vor wenigen Tagen von der Bedürftigkeit erfahren.
Wenn du also überhaupt unterhaltspflichtig bist, dann erst ab Kenntnisdatum.
Daher bereinigt der Kredit dein Einkommen.
Das Amt wird natürlich anders argumentieren.
Lass dich nicht verunsichern, selbst eine Berechnung vom Amt vepflichtet dich nicht zur Zahlung.
Erst wenn das Amt dich verklagt und ein Urteil ergeht, muss gezahlt werden.
LG frase