Beiträge von frase

    Für anerkannte Kriegsopfer und andere Geschädigte (Es gibt eine ganze Reihe von Gründen) gibt es verschiedene Entschädigungsleistungen.


    http://www.bmas.de/SharedDocs/…df?__blob=publicationFile


    Normaler Weise hätte diese Person aber schon länger eine Entschädigung erhalten oder vom Bundesversorgungsgesetz profitiert.

    Da jeder Fall einzeln geprüft wird, kann man keine pauschale Antwort geben.

    Im Grundsatz würden aber diese Zahlungen natürlich den Regress der Ämter reduzieren.


    LG frase

    Eigentlich hätte der Hinweis auf die Verjährung reichen müssen.

    da in diesem Fall nur ein Anspruch aus übergeleitetem Recht besteht, also ein zivilrechtlicher Anspruch, bist du völlig unabhängig von deinem Einkommen, Vermögen nicht zahlungspflichtig.

    Geht man also davon aus, das dein EX-Mann keine Unterhaltsansprüche gegen dich hat, kann der SHT auch nichts überleiten.

    Das scheint der SHT aber nun anders zu sehen.

    Möglicherweise muss vor Gericht geklärt werden, ob es diesen Anspruch gibt, denn § 1571 BGB sagt aus, das es dein EX-Mann aus altersgründen nicht möglich ist, eine Arbeit auszuüben. Dies wäre aber eine mögliche Anspruchsgrundlage für Unterhalt nach der Scheidung (gewesen).

    Bei der Scheidung wurde kein nachehelicher Unterhalt geregelt (ich war ja nicht leistungsfähig, erhielt sogar Prozesskostenhilfe) und ich habe auch nie etwas vom Sozialamt gehört, bis vor vier Wochen.

    Die aktuelle Situation für die Sozialämter spitzt sich gerade zu, denn es wird möglicherweise ab Januar 2020 ein "Angehörigenentlastungsgesetz" geben.

    Danach wird erst ab 100.000€ Bruttojahreseinkommen (Vermögen bleibt unberücksichtigt) die gezahlte Sozialhilfe in vielen Fällen zurückgefordert werden.

    Daher versuchen viele Ämter jetzt noch mit allen Mitteln an das Geld zu kommen und nutzen die "Unwissenheit" der Betroffenen.

    Du machst dir ja auch deine Gedanken. Wenn du genug Nervenstärke hast, würde ich es möglicherweise auf die Klage ankommen lassen.

    Wenn du Auskunft über deine Einkünfte und dein Vermögen abgist, wie das Amt es fordert, wird es auch eine Berechnung anstellen.

    Dann wird entweder ein Unterhaltsregress ermittelt oder es wird festgestellt, das du nicht Leistungsfähig bist.

    Wie schon geschrieben bin ich kein Jurist und schreibe nur meine Meinung zu dem Problem.


    LG frase

    Hallo Chaplin,


    bitte versuche ruhig zu bleiben und nicht in den "Panikmodus" zu verfallen.


    wir haben hier verschiedene Bereiche von Unterhaltsansprüchen.

    Das Sozialamt prüft, ob es die geleistete Sozialhilfe (hier möglicherweise "Hilfe zur Pflege") in irgendeiner Form durch Regress zurückbekommen kann.

    Du musst es dir so vorstellen, als ob dein EX jetzt die Forderung an dich stellt.

    Ob das berechtigt ist hängt von vielen Faktoren ab.

    Wenn du für deinen EX-Mann unterhaltspflichtig bist, dann sollte das eigentlich mit der Scheidung geklärt worden sein.

    Daher steht überhaut die Frage, ob du als geschiedene Ehegattin dem Amt zur Auskunft verpflichtet bist.

    Was stand denn auf dem Schreiben für eine Rechtsgrundlage (§?), auf die sich das Amt beruft und hast du schon geantwortet?

    Wie stand denn dein EX-Mann finanziell und vermögenstechnisch nach der Scheidung da?

    Auch diese Frage ist für die Beurteilung der Forderung des SHT von Bedeutung.


    Zu deiner Rückfrage.


    Grundsätzlich bleibt also zu klären, ob du überhaut (noch) unterhaltspflichtig bist!

    Ämte versuchen hier oft alles, um den Regress zu betreiben.

    Viele Betroffene denken, es hat schon seine Richtigkeit und zahlen.


    War zum Zeitpunkt der Scheidung denn schon abzusehen, das dein EX-Mann ein Sozialfall wird?


    Nun zu einem anderen Aspekt, der seine leiblichen Kinder betrifft.

    Diese sind nach dem Gesetz zum Elternunterhalt verpflichtet.

    Haben seine leiblichen Kinder denn schon eine RWA vom Sozialamt erhalten?


    Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?

    Eher geringe, also ohne Bedeutung.

    Mein PKW hat einen Wert von 23.000€, muss ich diesen verkaufen und mir einen günstigeres Fahrzeug kaufen?

    natürlich nicht.

    Kann das Sozialamt verlangen, dass ich mein Haus verkaufe und in eine billigere Wohnung ziehe?

    selbst wenn du noch verheiratet wärst, könnte das nicht verlangt werden.

    Ich habe noch einen Renovierungskredit laufen (380€) monatlich.

    Du hast ja erst vor wenigen Tagen von der Bedürftigkeit erfahren.

    Wenn du also überhaupt unterhaltspflichtig bist, dann erst ab Kenntnisdatum.

    Daher bereinigt der Kredit dein Einkommen.

    Das Amt wird natürlich anders argumentieren.

    Lass dich nicht verunsichern, selbst eine Berechnung vom Amt vepflichtet dich nicht zur Zahlung.

    Erst wenn das Amt dich verklagt und ein Urteil ergeht, muss gezahlt werden.


    LG frase

    Hallo Chaplin, willkommen hier im Forum.


    Grundsätzlich kann eine Heranziehung zu den Pflegekosten nur erfolgen, wenn es noch eine nacheheliche Unterhaltsverpflichtung gibt.

    Was wurde denn damals vereinbart?

    Hat der Ex-Mann leibliche Kinder (Sohn mit dem Haus)?

    Hat das Sozialamt Zugriff auf nachträglich geerbtes Vermögen des Ex-Ehepartners des Hilfebedürftigen?

    Ich bin kein Jurist, sehe aber hier eher keine Zugriffsmöglichkeit, denn du und nicht dein EX-Mann hat ja geerbt.

    Solltest du aber selber Rentner sein/werden, kann im Ramen der Unterhaltsberechnung das Vermögen verrentet werden.

    Diese virtuellen Einkünfte könnten deine mögliche Leistungsfähigkeit dann erhöhen.

    Kann das Sozialamt auf den Anteil an der Zweitimmobilie zugreifen und die vorvertragliche Vereinbarung (Kauf auf Rentenbasis) als nichtig anerkennen?

    Ein Amt kann geschlossene Verträge nicht aufheben, es sei denn diese sind sittenwiedrig.

    Was hier aber eine Rolle spielen könnte ist die Möglichkeit, das ein Teil der vereinbarten Zahlungen (Vertrag in der Ehezeit geschlossen) nun auch sein Einkommen wird. Eine sehr komplizierte Sachlage.

    Ich würde dir dringend raten einen guten Fachanwalt zu dieser Sachlage hinzu zu ziehen.


    LG frase

    Hallo Roonsch,


    ich komme mal auf deine Themenüberschrift zurück.

    Was hat euch denn nun zu der Meinungsänderung veranlasst?

    Du beschreibst ja schon einen Weg, der bei einer Trennung nicht unüblich ist.

    Was ich hier von dir lese zeigt aber auch, das du ganz gut alleine deine Sachen hin bekommst.

    Zum ALG II: hier kannst du davon ausgehen, das du nur etwas zurück zahlen müsst, was über deinem Bedarf liegt.

    Wenn also diese 150€ ab Monat X zugesprochen werden, ist es die Summe, die an das Amt zurück geht.

    Per Saldo für dich also eine Nullnummer, denn die müsste ja dein EX-Mann an dich zahlen und das würde dann auf deinen Bedarf angerechnet.

    Nach der erneuten Überprüfung deiner finanziellen Verhältnisse wird das dann von Amt zurück gefordert.

    Das ist ein normaler Vorgang, der seine Zeit in Anspruch nimmt.

    Du bist auch verpflichtet, jede Änderung in deinen persönlichen Verhältnissen dem Amt mitzuteilen (hast du ja bisher getan).

    Wie sieht es denn mit Arbeit bei dir aus, hat das Amt dich nicht aufgefordert oder Jobangebote gemacht?

    Das mit dem Mietvertrag ist auch noch so eine Sache.

    Wenn du wirklich sicher bist, das die "Reunion" klappt, kannst du dem Amt formlos mittteilen, das du ab Tag X keinen Anspruch mehr auf ALG II stellst.

    Dann erlischt auch ab Tag X sofort die Mietabtretung und du bekommst Ärger mit deinem Vermieter, wenn der Vertrag keine Ausstiegsmöglichkeit bietet.

    Das solltest du vorher klären, vor allem, wenn du vor Ablauf der Vertragsbindung zu deinem EX zurück ziehst.


    LG frase

    gewonnen habe ich weil ich Bedarf /Bedürftigkeit angegriffen habe

    Dazu gibt es ja ein eigenes Thema, welches sicher für solche Fälle sehr hilfreich sein kann.


    Der Hinweis auf die sehr unterschiedliche Arbeitsweise der Ämter resultiert einfach aus der Beobachtung, die ich in den letzten 18 Monaten gemacht habe.

    Grundsätzlich versuchen die SHT alles zu bekommen was geht, auch mit zweifelhaften Strategien.

    Man braucht schon gute Nerven und das nötige Wissen um sich richtig zu verhalten.

    Ich hatte es vor Monaten schonmal berichtet, das sich meine Frau weigerte Auskunft zu erteilen.

    Der SHT hat das nicht weiter verfolgt und ohne Ihre Angaben eine Berechnung erstellt.

    Eine gute Bekannte ist "Kunde" eines anderen Amtes in diesem Bundesland und wird von einer Sachbearbeiterin echt drangsaliert.

    Sie hat aber auch den Wohnsitz in diesem Bundesland, was bei mir nicht der Fall ist.

    Selbst die Richtlinien der OLG sind unterschiedlich und sicher werde ich auch noch viel "Spaß" mit dem SHT haben.

    Merkwürdig ist halt, das auf die Antwort meiner Anwältin zur letzten Berechnung bisher keine Reaktion mehr erfolgte.

    Das ist jetzt auch schon weitere 8 Monate her, meine RWA ist aus 1.18.

    Meine Bekannte hat fast wöchentliche Briefreundschaft und es werden immer neue erweiterte Auskünfte eingefordert.

    Also, Ämter scheinen wirklich unterschiedlich zu arbeiten, schon auch nach dem Prinzip der primär schnellen Erfolgsaussicht.


    LG frase

    Du gibst bei der ALG II Behörde an, was der Ehemann dir zahlt, und dann wird von dort aus aufgestockt.

    Das ist ein wesentlicher Punkt!

    Wenn du die Unterhaltszahlungen deines "Mannes" im ALG II nicht angegeben hast, kann es berechtigterweise zu teilesen Rückforderungen kommen.

    Dazu wird das Jobcenter dann deine Kontoauszüge einfordern.

    Der Unterhalt wird auf die ALG II- Leistung angerechnet und danach ermittelt, ob du noch einen Restbedarf hast.


    Zwischen den Zeilen lese ich, dass eure Probleme auch finanzieller Art sind und waren.

    Bring das alles erst in Ordnung, auch die Kündigung der Wohnung erst, wenn ihr euch sicher seit, wie es weitergehen soll.


    LG frase

    Hallo Roonsch,


    hier ist ein Forum, das sich mit familienrechtlichen Fragen beschäftigt. Daher hast du schon den richtigen Weg beschritten um dich zu informieren.

    Natürlich ist es daher auch sinnvoll, auf eventuelle Konsequenzen zu verweisen.


    Wenn du alle deine Angaben beim ALG II-Antrag richtig (wahrheitsgemäß) gemacht hast, steht dir die Hilfe auch zu, für den Zeitraum in dem sich diese Situation nicht verändert hat. Hast du eine Mietabtretungserklärung abgegeben oder zahlst du die Miete von deinem Konto an den Vermieter?


    LG frase

    Hallo, eine sehr unschöne Situation und hier sieht man auch, das Enkel nicht aus der Haftung raus sind.

    Die unausweichlichen Bestattungskosten müssten aber doch dein bereinigtes Netto senken.

    Das würde ich dem Amt, an das du Unterhalt für deine Mutter zahlst mitteilen und um eine Neuberechnung bitten.


    LG frase

    Unikat : Danke, das du uns auf diesen Sachverhalt mochmal hingewiesen hast.

    Da ich hier leider auch persönliche Erfahrungen gemacht habe, kann ich die Angaben von unikat nur dringlichst unterstreichen.

    Ich hatte , um meine Mutter finanziell unter die Arme zu greifen , vor über 10 Jahren mal einen Dauerauftrag über 150€ angelgt.

    Bei der jährlichen Überprüfung und Neuberechnung der GS hat das Amt diese "Untersrützung" als Einkommen gewertet und die Grundsicherung entsprechend gekürzt. Ich war entsetzt und musste feststellen, das ich sehr dumm war und mich nicht informiert hatte.

    Daher hier noch ein "Folgehinweis" für alle, deren Eltern im Heim leben und neben "Hilfe zur Pflege" auch noch Grundsicherung beziehen.

    Kein Geld auf das "Barbetragskonto" einzahlen, es kann als Einkommen gewertet werden.


    LG frase

    Hallo Isek,


    mit dem Tod der Person, die Sozialhife bezog, erlischt ja auch der überleitungsfähige Anspruch.

    Der Logik folgend, würde ich davon ausgehen, dass nach diesem Monat die Zahlung eingestellt werden kann.

    Ich würde das aber dem Amt mitteilen, denn hier passieren oft merkwürdige Dinge.

    Wenn die Meldung über das Ableben nicht erfolgt, zahlt das Amt weiter, das Heim kassiert und was nun?

    Hoffe das es das Richtige Forum ist für meine Frage ist.

    Das richtige Forum schon, aber ein eigenes Thema wäre hilfreicher, da es hier um Elternunterhalt und Erbe ging.


    LG frase

    Kommen wir also zur Kernfrage zurück!


    Kann ein Vater, der sich um seine Kinder kümmert und das nicht nur finanziell, das steuerlich anrechbar machen, wenn die Kinderbetreuungskosten anfallen und die Kinder nicht bei ihm gemeldet sind?


    ich meine ja, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, siehe vorherige Diskussion.


    Ob ein Finanzbeamter das auch so sieht, wird man ja am Steuerbescheid sehen.


    LG frase

    Es gibt die Möglichkeit der doppelten Haushaltzugehörigkeit!


    "Kinder getrennt lebender Eltern, denen das Sorgerecht gemeinsam zusteht, sind im Regelfall dem Haushalt zuzuordnen,
    in dem sie sich überwiegend aufhalten und wo sich der Mittelpunkt ihres Lebens befindet.

    In Ausnahmefällen kann auch eine gleichzeitige Zugehörigkeit zu den Haushalten beider Eltern bestehen

    (BFH Urteil vom 14.4.1999, X R 11/97, BStBl II 1999, 594).

    Folgende Beweisanzeichen sprechen für ein jederzeitiges Wohnen bei beiden Elternteilen:

    • in beiden Wohnungen sind entsprechend ausgestattete Unterkunftsmöglichkeiten für das Kind vorhanden;
    • die regelmäßig vom Kind besuchten Einrichtungen (Schule, Vereine etc.) müssen von beiden Wohnungen aus ohne Schwierigkeiten für das Kind zu erreichen sein;
    • die Beaufsichtigung von Kleinkindern und jüngeren Schulkindern muss jederzeit gewährleistet sein.

    Ein Kind getrennt lebender Eltern ist in den Haushalt beider Elternteile aufgenommen, wenn es sich bei beiden in annähernd gleichem Umfang aufhält. In diesem Fall ist das Kindergeld demjenigen zu zahlen, den die Eltern untereinander bestimmt haben (BFH Urteil vom 23.3.2005, III R 91/03, FR 2005, 902)."


    LG frase

    Fakt ist, dass dass auch der Anspruch auf Zahlung der Wohnung erlischt, wenn du wieder zu deinem Mann ziehst.

    und dich dort vorschriftsmäßig anmeldest.


    Darüber müsst du dein Amt, welches z.Z. deine Wohnung finanziert in Kenntnis setzen.

    Dann werden die Mietzahlungen eingestellt und du hast ein Problem, wenn du nicht vorher aus dem Mietvertrag rauskommst.


    LG frase

    Ich halte es für töricht, hier zu einem Betrug zu raten

    Nun bleib mal auf dem Teppich, wenn hier jemand "betrügt", dann möglicherweise die Mutter, wenn Sie die Betreuungskosten bei der Einkommenssteuererklärung komplett angibt und den Zufluss des Vaters verschweigt.


    Meine Idee ist vollkommen legal. Wer die "Musik bestellt, der zahlt" und kann möglicherweise steuerliche Erleichterung erreichen.

    Ob sich das in dem geschilderten Fall lohnt, kann ich nicht beurteilen, denn nur die reinen Beteeuungskosten sind anrechenbar,

    Essengeld fällt dabei schonmal raus.


    LG frase