Beiträge von Mutterwird100+

    Also, ICH würde es so lange hinauszögern, bis das Entlastungsgesetz am 01.01.2020 - hoffentlich! - in Kraft getreten ist.

    Krankheit, Urlaub, Arbeitsüberlastung, Schwierigkeiten bei der Herbeischaffung der Unterklagen etc. pp. - das müsste m.E. gehen....

    Ob man dann rückwirkend noch groß herangezogen wird, ist durchaus fraglich. Denn wenn ein bisheriges Recht mal als "unredlich" anerkannt und dessen Außerkrafttreten beschlossen ist, dürften Zwangsmaßnahmen wohl schwer durchsetzbar sein - und die Ämter dann darauf wohl auch wegen des "Nichtlohnens" darauf verzichten.

    Das Gesetz ist zustimmungspflichtig im Bundesrat. Die Städte und Gemeinden machen Stunk wegen ihrer angeblichen Einnahmeausfälle von mehreren Hundert Millionen im Jahr.


    Es gilt erst, wenn es im Gesetzblatt verkündet ist - ich, als nach bish. Recht sehr Betroffener, hoffe jedoch, dass es so kommt.


    Diejenigen, die mit den 100.000 EUR von oben herab Probleme haben, kann man dann nur noch bedauern - oder gar beneiden.

    Also, bis zum Ergehen der Gesetzesänderung gehe ICH davon aus, dass die Berechnungsmodalitäten bleiben wie sie sind - heißt Wohnwert Anrechnung und ggf. Einbringung des ersparten Altersvermögens nach Rentenbeginn im Verhältnis zur statistischen Restlaufzeit, in diese jährlich heruntergebrochen.

    Mit Freibeträgen, wie bisher.


    Gerne wird aber eine künftige Beschränkung auf das steuerliche Nettoeinkommen erwartet.


    Also, ICh werde bei 100.000 EUR so oder so nicht mehr betroffen sein - "leider"......

    Also an der Gegenfinanzierung sollte und darf es nicht. Scheitern. Es geht angeblich nur um insgesamt 50 Millionen im Jahr. Die die Sozialaemter mit riesigem Verwaltungsaufwand einsammeln koennen.
    UND: WER Millionen an Gästen aus allen Erdwinkeln verpflegen kann bei dem Staat koennen 50 Millionen Ausfall kein Thema sein.
    Aufruf: Schreibt auch Eure Landtagsabg. An. Die müssen auch aufgeweckt werden - die
    Länder müssen nämlich zustimmen...

    Es handelt sich bei der Beschenkten um die jüngste Schwester - die ist mit allen Wassern gewaschen und offenbar in einem Ausmaß skrupellos samt ihrem Mann, wie wir andern beiden Geschwister uns das in unseren schlimmsten Träumen bisher nicht vorstellen konnten.
    In ihrer Familie befindet sich ein Hochvermögender, dessen Berater auch an diesem Gaunerstück beteiligt sind bzw. waren, insbes. dieser windige Notar!


    Denen wird schon was einfallen, wie sie ggf. das Geldvermögen von rd. 1/2 Million vor dem Zugriff des Sozialamtes "verstecken" können - fürchte ich.


    Also, ich setze meine Hoffnung sehr auf diese Einführung der 100.000 EUR Grenze. wie hier auch diskutiert wird.


    Dazu kommt, dass eine bayerische CSU Abgeordnete noch eine weitere Variante zusätzlich ins Spiel gebracht hat, nämlich die 100%-ige Pflegevollversicherung - was aber in Systemwechsel wäre, der sicher länger dauert.
    Siehe meinen Link:
    https://www.nordbayerischer-ku…8e-b775-87d2df7c95a4.html

    Ich muss teilweise korrigieren:


    1) die wir gerade am Verkaufen sind, und dann in ca. in ca. 3 Jahren das Sozialamt eingreift.
    2) der Wohnwert meines Einfamilienhauses mit ca. 1.000 EUR im MOnat.


    Mw100+

    Bei mir ist die Situation so:
    Wir sind 3Geschwister, 2 Frauen, die in Rente sind oder kurz davor stehen und natürlich nur eine vergleichsweise geringe Rnete im Verhältnis zu Männern bekommen.


    Ich selbst bin Beamten Pensionär, habe aber keine steile Karriere gemacht und bekomme keine Spitzenpension.


    Ich habe mich nun mal mit der Berechnung befasst, was bei mir Einkommen wäre, wenn Mutters Geld und die paar Grundstückle, die wir gerade am Verkaufen sind, in ca. 3 Jahren das Sozialamt eingreift.


    Also, meine Pension, ok, da wäre der Selbstbehalt kaum überschritten, aber Leute, da kommen noch Anteile von der Rente meiner Frau dazu, der Wohnwert meines Einfamilienhauses mit ca. 100.000 EUR - und was der Hammer ist: Von meinen Ersparnissen von sagen wir mal 100.000 EUR wird ausgerechnet, wie meine Lebenserwartung ist, das wird dann z.B. durch diese Zahl geteilt und der entsprechende Anteil wird als Monatseinkommen hinzugerechnet. Also, es stünde heute schon fest, dass ICH den ganzen Fehlbetrag zahlen müsste, meine Schwestern wären wohl berechnungstechnisch außen vor!!!


    UND NOCH EIN HAMMER: Die jüngste Schwester hat sich das mütterlich Anwesen in einer notariellen Nacht und Nebelaktion ganz unter den Nagel gerissen und wird dieses demnächst um ca. eine halbe Million verkaufen. Sie verlangt, wie erwähnt, dass vor ihrem Eintreten alles versilbert wird und dann sollen wir andern Geschwister auch noch 1/3 freiwillig zahlen, obwohl wir testamentarisch aus 2010 einen Teil des Anwesens als Bauplatz erhalten sollte. Darauf angesprochen erklärte mein Schwager, das Testament sei wertlos, da beim Tod von Mutter ja nichts mehr da sein.


    Ok -jetzt kommt der zweite Hammer: Das Sozialamt kann den sog. Regress, der auch im Schenkungsvertrag drin steht, geltend machen, aber - ich zitiere hier aus dem Internet aus der Sicht der Rechtsberatung eines Beschenkten:
    *********************************************************************************************
    Vorzeitige vertragliche Übertragung von Vermögen als Schenkung
    oder vorweggenommene Erbfolge auf einen Unterhaltspflichtigen wie Sie hat zur
    Folge, dass innerhalb der Revokationsfrist von zehn Jahren der Beschenkte bei
    unterhaltsrechtlichem Bedarf des Schenkers entweder das Vermögen zurück
    übertragen muss oder aber Unterhalt zu leisten hat, § 528 Abs. 1 S. 2 BGB.


    Die
    unentgeltliche Vermögensübertragung auf einen Anhörigen des ggf.
    unterhaltsbedürftig werdenden Schenkers führt dann zu einer Rettung des
    Vermögens, wenn


    - bei Bedürftigkeit des Schenkers die Revokationsfrist von 10 Jahren abgelaufen
    ist ODER


    -
    das Vermögen nicht mehr vorhanden ist, der Beschenkte mithin nicht mehr
    bereichert ist ODER


    - der Beschenkte durch Transformation des geschenkten Vermögens in
    Schonvermögen eine Revokation des Vermögens verhindert und gleichzeitig die
    Erträgnisse des Vermögens dem Beschenkten nicht leistungsfähig machen.
    *********************************************************************************************
    Rettung heißt hier, dass der Beschenkte sein Geld rettet - und wenn er es eben dann nicht mehr hat, ist er frei - UND ICH MUSS RAN !!!!


    Ein Albtraum hoch drei !!!


    Ich werde nun alle örtlichen Abgeordneten damit bombardieren und alle Stellen, die mit der Materie irgendwie befasst sind.


    Mw100+

    Guten Tag, auch ich hoffe auf die rasche Umsetzung des Koalitionsvertrages, habe allerdings vom BAMS eine Antwort erhalten, wonach die Umsetzung schwierig und zeitraubend ist und auch der Zustimmung der Länder bedarf.
    Und wenn die Groko platzt - wäre die Frage, ob die nächste Regierung das Vorhaben wieder aufgreift!


    Meine Mutter ist 95 und siecht im Pflegeheim vor sich hin. Ihre Geldmittel reichen noch für ca. 3-4 Jahre, nachdem landw. Grundstücke bereits verkauft wurden. Danach stünde die Heranziehung ihrer Schenkung an meinen Bruder heran, dem sie das gesamte Anwesen vermacht hat, das Wohnrecht ist erloschen, ein Makler verwertet es gerade - bringt ca. 600.000 EUR. IM Schenkungsvertrag ist die Rückgängigmachung wegen Verarmung explizit enthalten - aber: Der Bruder ist mit allen Wassern gewaschen, er verkauft gerade das Anwesen, streicht das Geld ein - und dann wäre die Frage, ob ein Rückgriff auf den Erlös möglich wäre durch das Sozialamt - vermutlich wird er, migrantischer Hintergrund, das Geld "verschwinden lassen und den Einwand des Wegfalls der Bereicherung geltend machen.


    Dann wäre ich mit ca. 7-800 EUR Unterhalt an der Reihe, denn die andern Geschwister, einschließlich des Bruders, haben niedrigere Einkommen als ich und könnten nicht herangezogen werden.


    Insofern hoffe ich sehr, dass die 100.000 EURO Einkommensgrenze kommt, aber das dauert und wird wohl erst in 2-3 Jahren kommen - wenn überhaupt.


    Also müssen wir da gemeinsam dran bleiben !!!!!!!!!! Steter Tropfen höhlt den Stein.