Ersteinmal herzlichen Dank für eure Hinweise. Leider treffen sie insoweit nicht ganz zu, da die Löschung des Wohnrechts noch zu Zeiten erfolgte, als meine Eltern beide noch im Haus lebten. Nun nur noch meine Mutter.
Nach Auskunft des Sozialamtes geht es tatsächlich um den Rückforderungsanspruch, der sich allein aus der Löschung des Nießbrauchs ergeben soll. Also quasi dem Wertzuwachs im Vergleich vorher/nachher.
Die Problematik an der Sache ist, es geht ja hier nicht um einen mir tatsächlich entstandenen Gewinn. Meine Mutter wohnt nach wie vor im Haus und das Haus wurde für einen Immobilienerwerb belastet. Daher auch die Löschung des Wohnrechtes...
wie ich heute erfahren habe, wurde bereits das Vermessungsamt mit der Wertermittlung beauftragt.
Kennt zufällig jemand einen kompetenten Rechtsanwalt in Berlin zu diesem Thema??
Vielen Dank für eure Hilfe!!