Beiträge von uha

    Hallo zusammen,


    ich habe bereits Antwort vom Sozialamt erhalten. Die Forderung beläuft sich auf rund 340 € pro Monat, die allermeisten Posten wurden anerkannt. Ich denke wir/ich werden das so akzeptieren und zahlen. Vielen Dank für eure Hilfe!

    Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure weiteren Antworten. Den Gedanken freiwillig zu zahlen kann ich nachverfolgen und sehe, dass das vom Prinzip her einige Vorteile haben könnte. Allerdings wohnt meine Mutter mit 24h Betreuung in einer eigenen Wohnung und nicht in einem Pflegeheim. Hierbei fallen Kosten >10.000 Euro im Monat an. Die Kosten selbst zu übernehmen, ist daher auch für kurze Zeit finanziell nicht machbar :(. Die Möglichkeiten Sonderzahlungen ins Langzeitarbeitskonto einzuzahlen sowie die Umwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge behalte ich dann auf jeden Fall im Hinterkopf und würde diese frühzeitig nutzen, falls die Grenze in absehbarer Zeit näher rückt.

    Hallo,


    danke für die schnellen Antworten. Wir zahlen 1050 € Warmmiete im Monat. Ich werde mich dann mal mit dem SA in Kontakt setzten und Ihnen Bescheid geben, dass ich für eine Antwort mehr Zeit benötige.

    Eine wichtige Frage würde mir noch bleiben auf die ich hier im Forum nicht ganz einheitliche Antworten bekommen habe. Muss ich Elternunterhalt rückwirkend ab Beginn der neuen Stelle Anfang des Jahres zahlen oder erst ab Eingang der neuen RWA, also ab diesem Monat?


    Danke!

    Hallo liebes Forum,


    nun ist es soweit: Dder neue Brief für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist bei uns eingetroffen. Kann einem den Tag (und wahrscheinlich noch deutlich mehr) ganz schön vermiesen :(. Vielleicht zunächst eine etwas technische Frage: Der Brief ging an unsere alte Adresse an der wir seit März nicht mehr wohnen und auch nicht gemeldet sind. Der Brief ist nur durch Zufall und Umwege dann doch zu uns gekommen. Hierzu drei Fragen:


    1. Hätte ich dem Sozialamt meine neue Adresse mitteilen müssen oder liegt es in der Aufgabe des Sozialamtes meine aktuelle Anschrift zu ermitteln?


    2. Der Brief wurde nicht an die korrekte Adresse gesendet, sollte ich darauf antworten oder auf einen korrekt adressierten Brief warten?


    3. Falls ich antworten sollte: In dem Brief sind 10 Tage zum Antworten angegeben die nun schon so gut wie verstrichen sind. Da ich meine Antwort sorgfältig überlegen möchte würde ich hier gerne um mehr Zeit bitten. Was ist ein normal und angemessener Zeitraum hierfür?


    Unsere Situation schaut momentan wie folgt aus: Ich verdiene ca. 5550 € brutto im Monat und komme mit Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikation (ca. 10% des Jahresgehalts, vom Arbeitgeber garantiert, Höhe aber nicht im Arbeitsvertrag spezifiziert) etc. auf ca. 80.000 € Bruttojahresgehalt, also aufs Jahr gerechnet ca. 6600 € pro Monat. Allerdings habe ich die Stelle wie oben beschrieben erst im Januar angetreten und somit, bis auf Urlaubsgeld, keine der Sonderzahlungen bislang erhalten. Im Fragebogen des Sozialamts steht, dass man das Nettogehalt im Monat angeben soll und eine Gehaltsbescheinigung beilegen soll.


    -Muss ich nun mein reguläres Monatsgehalt oder das aufs gesamte Jahresgehalt hochgerechnete angeben?


    -Im Brief wird außerdem eine Verdienstabrechnung für Dezember 2018 gefordert. Zu dieser Zeit war ich noch arbeitslos, wie also damit umgehen? Ist mit Verdienstabrechnung die Abrechnung für das gesamte Jahr gemeint?


    Meine Frau kommt auf ein leicht geringeres Bruttojahreseinkommen von ca. 75.000 €. Bei ihr sind die Bestandteile des Gehalts sehr ähnlich aufgebaut. Sie hat ihre neue Stelle seit April diesen Jahres und somit bislang keine der Sonderzahlungen erhalten. Allerdings hatte sie vor ihrer neuen Stelle schon ein ähnliches Gehalt. Prinzipiell würden wir aber in naher Zukunft gerne Kinder bekommen, wobei das natürlich an der aktuellen Situation wenig ändert :(.


    Wir haben momentan pro Monat (ohne mögliche zukünftige Sonderzahlungen) ein Nettoeinkommen von UHP (ich) 2750 € (Steuerklasse 5) und meine Frau 3500 € (Steuerklasse 3). Wir haben die Steuerklassen seit der Heirat (erst nach 1. RWA) so, ich denke aber, dass das Sozialamt hier mit den Werten von Steuerklasse 4/4 rechnen wird. An hoffentlich unterhaltsrechtlich abzugsfähige Posten haben wir:

    -115 € pro Monat an Bafög-Schulden

    -400 € Kredit für unser Auto. Es ist unser erstes Auto und für das pendeln zur Arbeit notwendig, haben wir hier eine Chance, dass der Kredit angerechnet wird?

    -Für die Altersvorsorge sparen wir seit einiger Zeit 1000 € pro Monat in meinem Namen und 2000 € pro Monat in ihrem Namen in ETFs. Diese werden natürlich nicht vollständig anerkannt werden. Die Sparrate wird sich auf Dauer, auch ohne Unterhalt, reduzieren aber natürlich >=5 bzw >=10 % des Jahresbruttoeinkommens bleiben.

    -Versicherungen (Haftpflich, KFZ- etc.) die auch explizit im Fragebogen des SA abgefragt werden

    -Ich werde versuchen die Kosten für die regelmäßigen Besuche meiner Mutter (500 km einfache Strecke) inkl. teilweiser Hotelübernachtungen gelten zu machen, zumindest falls der Autokredit nicht anerkannt werden sollte


    Gibt es noch Punkte die ich übersehen habe und beachten sollte? Generelle Tipps zum weiteren Vorgehen sind herzlich willkommen.

    -Könnt ihr mir sagen, in welcher Höhe Unterhalt ungefähr auf uns zukommen wird? Da meine Mutter mit 24 h Assistenz in einer Privatwohnung lebt sind die dabei entstehenden Kosten natürlich deutlich höher als in einem normalen Altersheim (>10.000 € pro Monat)


    Ich möchte neben diesem Blick auf die jetzige Situation auch schon anfangen für die Zukunft zu planen. Ab nächstem Jahr wird durch die hoffentlich kommende 100.000 € Grenze keine Unterhaltspflicht mehr bestehen. Allerdings ist es optimistisch gesehen (falls man das in diesem Fall sagen kann) möglich, dass in mittelfristiger Zukunft mein Gehalt über diese Grenze steigen wird. Welche legalen Möglichkeiten habe ich mein Bruttogehalt in diesem Fall zu verringern? Ich habe mir hierzu auch schon den Thread zum Thema „Vorbereitung unter 100T€ zu bleiben“ durchgelesen. In dem Thread geht es jedoch um einen UHP der die 100.000 € schon vor Inkrafttreten der Grenze überschreitet. Das ist bei mir nicht der Fall. Als mögliche Ansatzpunkte sind mir eingefallen:

    -Gratifikation + Weihnachtsgeld können als Arbeitszeit auf ein Langzeitkonto eingezahlt werden.

    -Bruttolohn kann zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden

    -Fallen jemandem noch zusätzliche Möglichkeiten ein um ein erstmaliges Überschreiten der 100.000 € in Zukunft zu vermeiden?

    -Wie würde die unterhaltsrechtliche Situation generell bei einem Arbeits- und Wohnortswechsel in die Schweiz aussehen?



    Jetzt ist es leider doch ein sehr langer Text geworden mit sehr vielen Fragen geworden. Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend geraten, das Ganze beschäftigt mich gerade stark. Vielen Dank an alle die sich die Mühe gemacht haben bis hier hin zu lesen! Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir bei ein paar meiner Fragen weiterhelfen könntet oder ihr weitere Kommentare oder Anmerkungen habt!

    Vielen Dank für deine Antworten awi!
    Wir haben eine Rechtsschutzversicherung bei der Araq mit dem Bonusbaustein "Unterhalt" der explizit auch Rechtsstreitigkeiten bei Elternunterhalt umfasst. Voraussetzung für eine Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten (bis 30.000€) ist das Verstreichen einer 1-jährigen Karenzzeit und das der Rechtsstreit nicht schon vor Abschluss der Versicherung bestand. Da bislang kein Rechtsstreit mit dem Sozialamt vorliegt sollte die Übernahme der Kosten laut damaliger Aussagen im Falle des Falles funktionieren. Wie das dann in der Realität aussieht werden wir schauen falls es soweit kommt.

    Hallo liebe Forengemeinde,


    ich hoffe in diesem Forum ein wenig Hilfe zu bekommen wie ich mit der im Frühling/Sommer 2019 erwarteten nächsten RWA umgehen sollte. Kurz zu meiner Situation: Ich bin 30 Jahre alt, verheiratet, (noch) keine Kinder. Meine Mutter (mittlerweile 50) hatte vor 6 Jahren einen Schlaganfall und ist seitdem voll pflegebedürftig und lebt mit 24h Assistenz. Ich habe mittlerweile schon zwei RWA bekommen, die erste noch während meines Studiums und die zweite während meiner Promotion (übliche 50 % Stelle). Beide Überprüfungen ergaben, dass im Moment keine Zahlungen erfolgen müssen.


    Nun bin ich aber mit meiner Promotion fertig und werde Anfang nächsten Jahres meine erste "richtige" Stelle antreten, wodurch sich die Einkommensverhältnisse natürlich grundlegend verändern. Mein Einkommen wird bei ca. 80.000 € liegen und das meiner Frau liegt bei ca. 60.000 € pro Jahr. Zunächst einmal liege ich damit richtig, mich nicht beim Sozialamt zu melden bis die von sich aus die nächste RWA schicken? Gibt es etwas, dass wir tun sollten vor der nächsten RWA? Wir würden natürlich auch gerne unseren studentischen Lebensstil etwas verändern (größere Wohnung etc.), ist das ohne Probleme möglich? Ich bin mir bewusst, dass ich um eine Unterhaltszahlung wohl nicht herum kommen werde, möchte aber doch meine Möglichkeiten ausloten. 5 % des Bruttogehalts werden mit der neuen Stelle als Altervorsorge verwendet. Meine Mutter ist, außer ihrer Pflegebedürftigkeit, gesund, somit kann die Unterhaltspflichtigkeit noch viele viele Jahre bestehen und einen großen Einfluss auf die Planung unserer Zukunft haben bei z. B. Dingen wie Hauskauf/-bau etc. Sollten wir uns anwaltlich beraten lassen vor/bei der nächsten RWA. Ich habe vor zwei Jahren eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die auch Unterhaltsstreitigkeiten abdeckt.


    Vielen Dank für eure Hilfe und Anmerkungen.