Beiträge von imbe3m112

    In dem Fall wäre das Kind des UHP und des Schwiegerkindes der Unterhaltsberechtigte.

    Demnach hätte das Kind einen Anspruch auf 425,00€ Unterhalt pro Monat.

    Dies wird aber um 204,00€ (ab dem 01.07.2019) durch das Kindergeld gemindert.

    Dadurch kann man lediglich 221,00€ als Kidnesunterhalt vom bereingiten Gesamteinkommen abziehen.


    Ok, verstanden.

    Guten Morgen,


    wird vom Gesamteinkommen des UHP und des Schwiegerkindes den Unterhaltsanspruch des eigenen Kindes berechnet?

    Oder errechnet man von jedem Elternteil den Kindesunterhalt?


    Es geht sich speziell beim Elternunterhalt. Da das Kind beim UHP und dem Schwiegerkind lebt gibt es in dem Fall keinen UHB, oder?

    Theoretisch wäre das Schwiegerkind dann der UHB und man müsste den Kindesunterhalt als "Einkommen" wieder dazu zählen?



    Beispiel einer fiktiven Person:


    Beispiel 1, wenn beide Elternteile Unterhalt an das Kind zahlen müssten.


    Kind: Neugeboren, also 0 Jahre.


    UHP hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.000,00€.

    Unterhalt: 372,00€


    Schwiegerkind erhält Elterngeld i.H.v. 1.400,00€

    Unterhalt: 354,00€


    Gesamt: 726,00€



    Beispiel 2, wenn beide Einkommen zusammengezogen werden


    Kind: Neugeboren, also 0 Jahre.


    Bereinigtes Gesamteinkommen: 3.400,00€

    Unterhalt: 425,00€

    Hallo zusammen,


    wir erwarten in ein paar Monaten ein Kind. Dabei stellen sich folgende Fragen:


    Gibt es einen Pauschalbetrag für die Erstausstattung, die der SHT als Sonderausgaben anerkennen muss?
    Oder muss man alle Rechnungen (Möbel, Kinderwagen,...) vorlegen?


    Wie wird das Kindesunterhalt bei Ehepaaren bei Elternunterhalt abgezogen? Beide Nettolöhne zusammen rechnen und dann den Betrag gemäß Düsseldorfer Tabelle abziehen?


    Vielen Dank für eure Antworten. :)


    Ich kann aus Erfahrung sprechen, dass der SHT, mit dem ich mich immer rum ärgern muss Unfallversicherungen nicht anerkennen.

    Hallo Ingwer,


    der SHT möchte seit einigen Jahren zweimal pro Jahr eine komplette Darlegung aller relevanten Daten. Zuletzt wurde ich April 2017 komplett durchleuchtet. Ich vermute, dass ich bis Januar 2018 wieder Post erhalten werde. Daher möchte ich mich schon vorab etwas besser vorbereiten.


    MfG
    imbe3m112

    Hallo zusammen,


    folgende Versicherungen sind abzugsfähig, richtig?


    UHP
    Rentenversicherungen wie z.B. Riester bis 5% vom Bruttoeinkommen
    Vermögenswirksame Leistungen (Lebensversicherung)
    Unfallversicherung
    Private Krankenzusatzversicherung
    (Zahnzusatzversicherung, Krankenhausversicherung,....)
    Auslandskrankenversicherung??
    Pflegezusatzversicherung
    Berufsunfähigkeitsversicherung
    Risikolebensversicherung??


    Was fehlt?


    Der Unterschied zum Schwiegerkind ist lediglich die Höhe der Altersvorsorge, richtig?



    Wie sieht es mit Sterbegeldversicherung für Dritte aus. Also wenn der UHP der Versicherungsnehmer und eine andere Person die versicherte Person ist?


    MfG
    imbe3m112

    Hallo,


    also darf nur nachgefragt werden, wenn zum Beispiel ein Kreditvertrag endet. Die Daten aus einem Kreditvertrag sind dem SHT schließlich aus alten Auskünfte bekannt.


    Aber angenommen, dass trotz endeten Kreditvertrag man unterhalb des Selbstbehalt liegt, so könnte man den Auskunftverlangen ablehnen?


    Oder wie soll man auf ein solches Schreiben antworten? War ich bislang zu naiv und habe dem SHT immer alles "brav" bekannt gegeben?


    Mfg

    Vielen Dank für die detaillierte Antwort.


    Die Nettolöhne beziehen sich auf eine ungünstige Steuerklassenverteilung.


    UHP: 5
    Schwiegerkind: 3


    Wie ich schon geschrieben habe wurde dies so gewählt um später die größtmögliche Summe an Elterngeld zu erhalten. Leider ist der Kinderwunsch noch unerfüllt.


    Bei einer Steuererklärung wäre mit einer großen Steuerrückerstattung zu rechnen. Wartet der SHT auf eine die aktuelle Steuererklärung oder wird man dies selbst auf 4/4 umrechnen?
    Ich denke, dass bei der Umrechnung dem Paar 250 - 300€ mehr zur Verfügung stehen würden. Somit wäre man dann wieder über dem Selbstbehalt.

    Grundsätzlich kann die Art der Anlage nicht vorgeschrieben werden.
    Ein einfaches Sparkonto oder Tagesgeldkonto würde genügen.
    Mit der Anlage kann jederzeit begonnen werden.
    Die 5% können nur für das Kind selbst gelten, nicht für das Schwiegerkind.


    Okay, ich verstehe, dass die Höhe der Beiträge für die Altersvorsorge des Schwiegerkindes weitestgehend frei wählbar sind.
    Aber es gibt keinen genauen Angaben, die auf Gesetze oder weitere Urteile beruhen, richtig?
    Mal angenommen, dass das Schwiegerkind 300,00€ auf ein Tagesgeldkonto monatlich einzahlt und dies als "Altersvorsorge" deklariert, so müsste das anerkannt werden. Aber wer beweist es dem SHT das es nicht doch nur als Vorwand genutzt wird?
    Das scheint sehr "schwammig" zu sein, oder? Theoretisch könnte man den Überhang zum Selbstbehalt einfach als "Altersvorsorge" sparen.
    Sicherlich würde der SHT dies anfechten wollen.



    UHP: 143 EUR
    Dann ist die einfache Entfernung des UHP zu seinem Arbeitsplatz 13 km. Richtig?


    Schwiegerkind: 110 EUR
    Dann ist die einfache Entfernung des Schwiegersohns zu seinem Arbeitsplatz 10 km. Richtig?


    Ja, das stimmt. Laut "alten" Berechnungen, die der fiktiven Person vorliegt wurde dies so angenommen.
    Da der Kreditvertrag für das Auto anerkannt wurde, wurde die Häfte der berufsbedingten Kosten (Arbeitsweg) des Schwiegerkindes gekürzt.



    Wie hoch ist denn die gezahlte Warmmiete?
    Ist die unter 480 EUR?


    Die Warmmiete beträgt 820,00€.



    imbe3m112 schrieb:
    Eventuell sollte der UHP auch einen Kredit für einen neuen Gebrauchtwagen aufnehmen. Ab einem Alter von 11 Jahren ist es doch vertretbar sich einen neueren Wagen zu kaufen. Jedoch würde man lieber Geld sparen anstatt es auszugeben, da der "alte" Wagen noch tadellos fährt.




    Für den UHP selbst würde ein Kredit nur anerkannt werden, wenn ein sog. Notbedarf bestünde.


    Notbedarf bedeutet, dass das Fahrzeug durch einen Unfall oder einem kostenintensiven Schaden unrentabel wäre zu reparieren.
    Der SHT würde dies aber im akuten Fall nicht vor Ort überprüfen wollen, oder? Ein Auto ist für den Arbeitsweg unabdingbar.
    Daher muss das Fahrzeug relativ zügig ersetzt werden.




    Da nun alle Karten offengelegt sind, würde mich interessieren, ob es noch weitere Hintertüren existieren?
    Dem UHB geht es durch Zahlung von EU nicht besser und nicht schlechter.

    Hallo,




    Eventuell sollte der UHP auch einen Kredit für einen neuen Gebrauchtwagen aufnehmen. Ab einem Alter von 11 Jahren ist es doch vertretbar sich einen neueren Wagen zu kaufen. Jedoch würde man lieber Geld sparen anstatt es auszugeben, da der "alte" Wagen noch tadellos fährt.



    imbe3m112 schrieb:
    Demnach könnte man den Beitrag für die Altersvorsorge des Schwiegerkindes deutlich erhöhen. Dies muss der SHT anerkennen, richtig?




    So ist es. Bei einem Brutto von 3000 EUR gehe ich davon aus, dass für das Schwiegerkind 300 EUR (10%) anerkannt werden müssten, allerdings nur, wenn das Geld tatsächlich angelegt wird. Die Art der Anlage kann nicht vorgeschrieben werden. Mit der Altersvorsorge kann jederzeit angefangen werden. Man sollte von dem angelegten Geld auch nichts verbrauchen, zumindest, so lange EU aktuell ist.


    Welche Sparverträge werden anerkannt? Riester, Rürup, Lebensversicherungen??? Gibt es noch mehr Urteile hierzu?
    Der SHT verweist immer auf die 5% des Bruttoeinkommens.

    Mal angenommen eine fiktive Person ist der UHP und ist verheiratet. Das Schwiegerkind darf doch Kredite selber abschließen und müssen zu 100% anerkannt werden, richtig?
    Um das auch nur ansatzweise beurteilen zu können, müsste man Fakten kennen, z.B. Familiensituation, Einkommen des Kindes, Einkommen des Schwiegerkindes, usw.



    Hallo awi,


    gerne können wir einen fiktiven Fall etwas konkretisieren.



    Durchschnittsnettolöhne:
    UHP: 2.310,00€
    Schwiegerkind: 1.950,00€
    Autokredit: 330,00€
    Altersvorsorge UHP: 177,00€
    Altersvorsorge Schwie.: 60,00€
    Fahrtkosten UHP (Arbeit): 143,00€
    Fahrtkosten Schwie. (Arbeit): 55,00€ (50% werden anerkannt, da die anderen 50% wegen dem Autokredit entfallen)
    private Zusatzvers. Gesamt: 50,00€
    Besuchskosten Heim: 14,00€


    Rest: 3.431,00€


    Es wäre also ein Betrag von 191,00€ über dem Selbstbehalt von 3.240,00.
    Theoretich kommen 250,00€ monatlich noch hinzu. Aufgrund eines Kinderwunsches haben UHP und Schwiegerkind die Steuerklassen gewechselt um später mehr Elterngeld zu erhalten. Ich gehe davon aus, dass der SHT die letzte Steuererklärung einfordern wird.


    Gehen wir davon aus, dass man insgesamt 441,00€ über dem Selbsbehalt liegt. Durch Erhöhung der Altersvorsorge kann man bei 5% Bruttolohn noch weitere 100,00€ geltens machen. Somit könnte man den Betrag auf 341,00€ reduzieren.



    Ein Urteil zu diesem Sachverhalt habe ich nicht parat, man könnte sich allerdings an dem Urteil des BGH bezüglich der Altersvorsorge des Schwiegerkindes orientieren. Hier erkennt der BGH an, dass ein Schwiegerkind nicht den gleichen Beschränkungen unterliegt wie das Kind selbst.


    Siehe openjur.de/u/596835.html


    Demnach könnte man den Beitrag für die Altersvorsorge des Schwiegerkindes deutlich erhöhen. Dies muss der SHT anerkennen, richtig?



    Muss das Schwiegerkind bei neuen Krediten darlegen für was es aufgenommen wurde?


    M.E. nein. Ein Schwiegerkind ist nicht verpflichtet, seinen Schwiegereltern Auskunft über einen aufgenommen Kredit zu geben und ein SHT hat nicht mehr Rechte als die Schwiegereltern selbst. Wie das allerdings ein SHT oder ein Gericht beurteilen würde? Keine Ahnung?


    Nach den nun vorliegenden Informationen kann das Schwiegerkind einen weiteren Kredit eigenständig bedienen.
    Das Schwiegerkind ist doch in der Verwendung seines Einkommens vollständig frei. Das bedeutet, dass dasSchwiegerkind auch noch in Anseheung der Unterhaltspflicht das eigene Einkommen ohne jede Einschränkung verwenden kann/darf.



    Frohe Festtage euch allen. :)

    Guten Tag zusammen,


    leider ist das Thema Elternunterhalt bei mir auch seit Jahren aktuell.
    Bislang konnte ich aber immer wieder einer Zahlung aus dem Wege gehen.
    Aber mittlerweile wird die Luft immer dünner. Sogar einen Neuwagen haben wir gekauft und die Raten werden bald nicht mehr ausreichen um unter dem Selbstbehalt zu fallen.


    Mal angenommen eine fiktive Person ist der UHP und ist verheiratet. Das Schwiegerkind darf doch Kredite selber abschließen und müssen zu 100% anerkannt werden, richtig? Die finanziellen Spielräume des Schwiegerkind geben die Möglichkeit natürlich her. Es werden keine Kredite aufgenommen, die höher als das Einkommen sind. Also das Verhältnis zwischen Einkommen und Kredite ist vertretbar.


    Beim letzten Schreiben wollte der SHT einen solchen Kredit nicht anerkennen. Erst bei einem Widerspruch knickte der SHT erstmal ein.


    Muss das Schwiegerkind bei neuen Krediten darlegen für was es aufgenommen wurde?


    Vielen Dank vorab für eure Antworten.