Beiträge von Hoffnung

    Ja, valdifra, wenn man die Grenze setzen würde und da liegt doch der Hase im Pfeffer. Es geht noch so viel Zeit ins Land, ehe man es umsetzt. Man will erst klären, wer dann unsre Zahlungen weiterführt. Den Sozialämtern muss ein anderer Topf mit Geld zur Verfügung stehen, wo sie das entnehmen könne, welches wir jetzt beisteuern. Viel wichtiger ist doch, sich über krumme und gerade Gurken zu streiten, als dem eigenen Volk zu helfen. Es gibt so viele Baustellen, die es in Deutschland und gerade für die Landsleute gilt aufzuräumen. Zumal es gerade bei dem Elternunterhalt so viele Ungerechtigkeiten gibt. Die Oma, die keine Kinder hat, genießt nämlich auch ihr Butterbrot im Heim, ohne den Kindern auf der Tasche liegen zu müssen-weil sie eben keine hat. Schon in der Familie ist es streitig geworden, wenn einer zahlen muss, der andre fein raus ist-warum auch immer.


    Wir müssen immer wieder mal dort nach haken, das es nicht in Vergessenheit gerät.

    Ein Hallo in die Runde,


    auch ich bin betroffen mit Elternunterhalt und hatte es steuerlich absetzen wollen. Es wurde weder als Unterhalt noch als außergewöhnliche Belastung angerechnet. Wenn man es falsch einträgt, gibt es das FA eh in die andere Spalte ein wo es hingehört, zumindest bei uns.
    Das man nichts absetzen kann, liegt daran, dass der Pflegebedürftige über höhere Einkünfte wie 9726 € liegt, resultiert daraus ====>>>> keine Unterhaltszahlungen dürfen geltend gemacht werden.
    Soweit konnte ich mich belesen und so hat es mir das FA auch erklärt.


    Hardwired , ich bin voll Deiner Meinung das wir dadurch doppelt betraft werden. Unterhalt zahlen dürfen und nichts von der Steuer zurück bekommen. Und das im Namen des Volkes!!!
    Sie mögen endlich den Finger ziehen und den Elternunterhalt abschaffen. In Österreich geht es doch auch. Mit diesem EUH geht es eh sehr ungerecht zu. Wohl dem der keine Kinder hat und seine Butterbemme im Heim trotzdem bekommt.
    Geben wir die Hoffnung nicht auf!!!

    Wann entfällt der Grundsicherungsanspruch?
    Der Anspruch entfällt, wenn Unterhaltsverpflichtete wie die eigenen Kinder oder die Eltern des Antragstellers ein Jahreseinkommen von über 100.000 Euro beziehen.


    Verstehe ich das so???
    Wenn die Person Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragt, werden erstmal die Verwandten heran gezogen, um zu prüfen, ob diese nicht gerade stehen können!!!


    Wenn das so ist, dann muss wirklich für den Elternunterhalt auch entsprechendes Gesetzt her. Das Beamtendeutsch ist manchmal schwer zu lesen. ;(
    Danke.

    Ein Elternteil (ist allein) befindet sich im Pflegeheim mit Tagespflege, Pflegestufe 3. Sie hat dort ein eigenes Zimmer, für welches Sie aufkommt, der Rest reicht aber nicht, da ihr ja ein gewisser Selbstbehalt zusteht. Somit sind wir in die Pflicht genommen. Sie erhält sicherlich die gewisse Grundsicherung.

    Hallo zusammen,


    auch wir sind betroffen, von diesem Elternunterhalt und zahlen seit 2014 den monatlichen Beitrag. Mein Bruder, Geringverdiener, ist fein raus. Wir waren noch so verrückt, dass mein Mann und ich 2014 geheiratet haben. Die Heimleiterin hatte uns damals schon gesagt, dass wir nichts bezahlen müssten, da wir doch sicherlich nicht über die 100 000 € Grenze kommen. Es war also schon mal davon die Rede, wie sie darauf kam --- keine Ahnung. Und nun sind wir auch davon betroffen und haben schon eine Odyssee mit RA und Gerichte hinter uns.
    Ich habe alle Beiträge gelesen und hoffe, wir Ihr, auf die Gesetzesänderung. VG
    § 43 SGB XII Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen Absatz 5 ====>>>> ist es da nicht schon verankert???