Beiträge von Lemming

    Gibt es schon Prognosen von den Experten, wie es bei vorab bekannten ca. 87.000 € brutto aussieht?

    Ist das dann der Anhaltspunkt, den das SA nicht begründen muss ?


    Eigentlich ist man "drunter", muss sich dann trotzdem in allen, wie auch immer gearteten Intervallen, rechtfertigen ?


    So gut das Gesetzt ist, so schlecht ist es auch !


    Schaut ein bisschen nach Zwei-Klassen-Gesellschaft aus.


    Menschen vor dem Gesetz und nach dem Gesetz...….

    Ich habe auch eine Kredit vor 6 Monate vor der RWA aufgenommen als ich von Unterhalt noch keine Ahnung hatte.


    Ich bin auch gespannt, wie das gewertet wird.


    Ich kann dir dann gerne berichten, wenn ich ein Ergebnis habe.

    Hallo Forum,


    ich habe erst nochmal eine Verlängerung der Frist beantragt, da ich noch nicht alle Unterlagen beisammen habe.


    Ich muss die Unterlagen noch kopieren und brauche noch Beleg von meiner Bank, die ich dort abholen muss.




    Nachdem wir nun unsere Einnahmen überprüft haben liegen wir doch nach Abzug der Werbungskosten unter der 100.000 € Grenze !!!!


    Es ist doch richtig , dass man die Werbungskosten erst abziehen muss ?


    Mein Mann hatte bei der Addition seiner Bezüge der letzten 12 Monate mehrere Zahlendreher verursacht, da sein Gehalt immer variabel ist.


    Macht wahrscheinlich auch der Stress...


    Also sind wir dann hoffentlich auch im Boot, wenn das neue Gesetz kommt.

    Liebes Forum,


    ich freue mich für alle, die - so wie es ausschaut- ab dem 1.1.2020 von der Unterhaltspflicht befreit werden.


    Wenn es soweit ist, stoße ich in Gedanken mit euch an !


    Leider gehören wir nicht zu diesem Personenkreis, da mein Mann UHP knapp über 100.000 verdient.


    Ich hoffe inständig, dass das Forum jetzt nicht schließt, da ich nicht weiß, wo ich ohne eure Hilfe jetzt stehe würde.

    Herzlichen Dank dafür !!!


    Bitte bleibt also " bei der Stange" ( vor allem die Experten hier), um all den armen Würstchen weiter zu helfen, die die 100.00 €- Latte leider nicht reißen und nach bekanntem Recht weitermachen müssen.


    Die Unterlagen zur RWA werde ich am kommenden Montag versenden.

    Der Kampf geht also los....

    Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, dass da von euch nochmal jemand drüber schaut, ohne dass ich alle HIER einstelle ?

    Ich kann vor lauter Panik schon nicht mehr schlafen, da ich immer denke, ich hab da irgendwelche Fehler reingebaut...

    Ich lese manchmal was von PN, weiß aber nicht, wie das funktioniert ?


    Herzliche Grüße


    Lemming

    Ich brache bitte nochmal eine Meinung von euch.


    Soll ich auch die Kosten für die Besuchsfahrten zu meiner Mutter angeben ? Sie ist zwar nicht im Pflegeheim aber auch schon betagt und ich bin die einzige Tochter. Es kann ja nicht sein, dass der UHP Kosten für die Fahrten zum Pflegeheim angeben kann und ich als Ehepartner kann die Besuche meiner bei meiner Mutter nicht geltend machen. Meine Mutter wohnt ca. 600 km entfernt und ich fahre ca. 4 mal jährlich hin.


    Gruß


    Lemming

    Guten Morgen,


    mal wieder eine Frage:


    Wir reichen unsrer Unterlagen diese Woche beim SA ein. Der UHP verdient laut diesen Unterlagen knapp über 100.000 €. Die Summe kommt durch zwei Beteiligungsauszahlungen zustande, die im kommenden Jahr wohl so nicht mehr fließen werden und das Gehalt für das nächste Jahr wahrscheinlich unter 100.000 € liegt. Wie ist das nun zu handhaben, wenn das neue Gesetzt am 1.1.2020 in Kraft tritt.

    Sollen wir das SA schon jetzt darauf hinweisen?

    Sollen wir unserer Zahlungen dann 1.1. 2020 auch einstellen?


    Gruß


    Lemming

    Hallo Awi,


    kannst du mir das erklären ? Kann ich die Fahrtkosten beim Unterhalt doch nicht geltend machen?

    Und wieso zahle ich weniger Steuern ?


    Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Steuerklärung in Zukunft wie immer mache .


    Gruß


    Lemming

    Bezüglich der Fahrtkosten Arbeitsweg habe ich gerade einen Knoten im Kopf:


    Wir bekommen ja über die Einkommenssteuererklärung die Kosten für die Arbeitswege zurückerstattet im Rahmen einer Rückzahlung.

    Wie gesagt, die einzige Position, die wir steuermindern geltend machen.

    Diese Rückerstattung wird dann vom Sozialamt wieder als Einkommen gewertet.

    Dann können die Kosten (Kilometerpauschalen ) wieder angegeben werden und werden unterhaltsmindern anerkannt ?

    Richtig ????


    Ist das alles ein MIST !!!! Ich würd mich so gerne mit anderen Dingen beschäftigen......


    Gruß


    Lemming

    Hallo AWI,


    danke für die schnellen Antworten.


    Noch kurze Fragen:

    Soll ich selbst Bruttolohn und Nettolohn für mich und meine Mann addieren und angeben ?

    Eigentlich geht das doch aus den Gehaltsbescheinigungen und der Steuererklärung hervor ? Wenn ja, dann die letzten 12 Monate zusammenrechnen und durch 12 teilen ( mein Mann UHP ) verdient monatlich sehr schwankend.


    Warum wird eigentlich die Steuerklärung verlang? Das Gehalt ergibt sich doch aus den Lohnbescheinigungen ?


    Dann noch eine kurze Frage. Das einzige, was wir steuerlich absetzten, sind die Kilometerpauschalen für unsere Arbeitswege.


    Die Kilometer, die mein Mann und ich bei der Steuererklärung angeben, sind seit 20 Jahren vom Finanzamt anerkannt.

    Es ist nicht der kürzeste Wag zu unseren Arbeitsstellen, aber im Ballungsraum der schnellste. Das hat das Finanzamt, wie gesagt, vor 20 Jahren nach Rückfrage so anerkannt. Kann man nun von uns verlangen, den kürzeren , aber zeitlich längeren Weg zu fahren?


    Liebe Grüße


    Lemming

    Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich bin bei der Bearbeitung der RWA (nach AWIs Muster) und schon wieder habe ich Fragen:


    1.Beim Abfragen des Vermögenswerte gibt es in der RWA einen Punkt : Kraftfahrzeuge

    Kommt jetzt in AWIS Muster so nicht vor. Was soll man denn da angeben ? Oder ignorieren ?


    2.Dann gibt es noch einen Punkt: Bargeld .

    Was soll das sein ? Der Inhalt meines Geldbeutels ?


    3.Es wird nach Kreditverträgen , Mietvertrag, Heizkostennachweis, Verträge Altersversorge gefragt. Dahinter steht in Klammer immer Zahlungsbelege.

    Ich habe hier des Öfteren gelesen, dass ich keine Kontoauszüge vorlegen muss. Was ist dann mit Zahlungsbelegen gemeint ? Lass ich die erst mal weg?


    4.Es wird der Steuerbescheid verlangt. Es steht dort Steuerbescheid und nicht Kopie des Steuerbescheides. Muss ich hier das Original einreichen oder eine Kopie?

    Wie sieht es bei den Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate aus ? Original oder Kopie ?


    5. in der RWA steht: Gemäß § ....unterrichten wir Sie über den Sozialhilfebezug (Hilfe zum Lebensunterhalt/ Hilfe in besonderen Lebenslagen ) von

    dann Name; Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis und die monatliche Leistung in €.

    Kann ich vor Einreichung unserer Unterlagen zunächst einmal Auskunft erbitten, wie sich die genannte Summe berechnet ?

    Die kann ja so stimmen aber auch nicht. Wie sollen wir das nachvollziehen ?


    Ich danke euch schon mal vorab für hilfreiche Antworten


    Liebe Grüße


    Lemming

    Hallo Awi,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    gerne kann ich dir " die Umstände des individuellen Falls" schildern, möchte das aber nicht hier tun, da ich nicht weiß, wer hier noch mit liest.

    Gibt es im Forum auch noch einen anderen Weg der Kommunikation, wenn es ums "Eingemachte " geht ?


    Gruß


    Lemming