Beiträge von pleitier

    Hallo,


    inzwischen hat das SA nicht mir sondern dem Anwalt meiner Frau geantwortet hinsichtlich der Inanspruchnahme meines Altersvermögens zum EU.

    Man bezieht sich weiterhin auf BGH v. 29.04.2015 – XII ZB 236/14

    und ergänzt um den Text des Anhangs.

    Mich würde im Speziellen Deine/Eure Meinung zu

    "Ferner hat der BGH in der Vergangenheit entschieden, dass die angemessene private Altersvorsorge der Ehepartner bis zum Zeitpunkt der Regelaltersrente als Aufwendungen in die Unterhaltsberechnung aufgenommen werden müssen. Somit ist in der konsequenten Folge auch die Auflösung der privaten Altersvorsorge mit Eintritt in die reguläre Altersrente zu fordern und mit einem monatlichen Betrag in die Berechnung aufzunehmen."

    interessieren.

    Einstweilen vielen Dank!


    Ausschnitt SHT zu Altersversorgung des Ehepartners.pdf

    Vorschlag:
    Stell doch für die Auskunft mal eine Zahl in den Raum, die Du nach bestem Wissen errechnet hast.
    dann muss das SA wenn es Zweifel hat, erst mal eine Begründung haben, warum das nicht korrekt sein soll.

    z.B.
    Jahr des Berufsbeginns bzw. der Berufsausbildung = Anfangsjahr
    Heute = Endjahr (für den Moment)

    Gab es dazwischen Ausfallzeiten, k a n n man die abziehen, wenn sie einzeln für sich betrachtet ein komplettes Jahr ergeben.

    Wenn eine Gleitsichtglas (statt dem Wechsel zwischen zwei Brillen) benötigt oder gewünscht wird, steigen die Kosten mit einem Gestell das einem zusagt schnell auf 1.500 und mehr!
    Auch die Sonnenbrille, man benötigt eine Verschreibung vom Arzt, braucht die gleichen Stärken und auch hier will man evtl ein Gleitsichtglas um nicht mit zwei Brillen zu hantieren! Ich kann das nur empfehlen!

    Nein! Die Sicht ist hinsichtlich des Einkommens ausschließlich auf den UP gerichtet.

    als Sachbearbeiter deines Sozialamts will ich deine Kohle, Verständnis bzw. Akzeptanz hast du von mir nicht zu erwarten, mich überzeugen auch keine Urteile von Amtsgerichten, nur der BGH hält mich auf

    Würde aus Sicht des SA Sinn machen, aus Kostenspargründen die Vorinstanzen zu überspringen. ;=)
    Würde viel Zeit und Sachbearbeiter sparen. Allerdings müsste der BGH aufstocken!

    die "alte" Willkür wird es nicht mehr geben bei der Berechnung 100.000 € Grenze, dafür gibt es eindeutige Gesetze

    Dein Wort in Gottes Ohr! ;=)

    Wie ist denn Deine Meinung hinsichtlich des Umgangs von Einkommen/Vermögen des UP und seines Ehegatten (verrentet) bei einer Einkommens-Grenze des UP von 100.000 Euro?

    a) ist nur das Einkommen des UP zu betrachten?
    b) wann ist das Vermögen des UP zu betrachten?
    c) spielt das Einkommen des Ehegatten eine Rolle?
    d) und/oder sein Vermögen?

    Ich weiß schon, darüber kann man zum jetzigen Zeitpunkt nur spekulieren, das Gesetz gibt es ja noch nicht. ;=)

    LG

    Jetzt wo angeblich schon ein Termin für Neuwahlen feststeht, schwindet sich meine Zuversicht. https://www.merkur.de/politik/…ensation-zr-12400376.html. Ob die Grünen mit der CDU da mitmachen?

    Man muss nicht alles für bare Münze nehmen, was Ex-Politiker und Belehrungs-Journalisten uns vorkauen.
    Ich denke, dass die Aussicht weitere 2 Jahre einen sicheren gutbezahlten Posten zu haben, mehr treibt, als der Frust über verlorene Wahlen. Außerdem kann man durch ordentliche Politik den Karren wieder einigermaßen auf die Schiene stellen! Was zu wünschen wäre!

    doch, dieser Aspekt ist ausnahmsweise fast komplett gesetzlich geregelt, und somt vorhersehbar

    Aus eigener Erfahrung bin ich mir da sicher, dass da in Einzelfällen eben nichts sicher ist.
    Beispiel: die von der DRV bescheinigte Rente wurde um ca. 150 Euro höher angesetzt (bis heute nicht berichtigt)!

    Wenn das beim Einkommen ebenso gemacht wird, rutscht der eine oder andere mal eben doch über die möglichen 100.000. ;=)

    Es werden wie bisher alle Einkommensarten abgefragt werden mit entsprechender Dokumentation.

    Was der Sachbearbeiter daraus macht, kann man nicht vorhersagen. Ich denke aber, dass auch in den Ämtern Aufwand (lt. Gesetzentwurf) gespart werden soll und nicht zusätzlicher Aufwand betrieben. Aber es sind eben Ämter! ;=)

    Es wird in diesem Zusammenhang auch immer wieder argumentiert, dass sich der Staat auf Kosten von Angehörigen aus seiner Leistungspflicht stehlen will. Ich sehe keine Verpflichtung des Staates, Heimkosten, Kindergartenkosten, Kinderbetreuung und sonst noch was automatisch für seine Mitbürger zu übernehmen. Die öffentliche Hand sollte nur dann einspringen müssen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Dann ist es für mich auch völlig in Ordnung, dass Familien zur Regelung ihrer privaten Angelegenheiten Steuermittel zur Verfügung gestellt bekommen. Ansonsten aber nicht.

    O.K. dann nehmen wir auch Enkel und Urenkel, Arbeitgeber, Nachbarn in die Pflicht?
    Man sollte mal überlegen, wo der Staat ohne Not noch so überall gern und schnell mit dem Geld der Steuerzahler einspringt!

    Bedenkenswert wäre auch, warum speziell in Deutschland die Renten im Verhältnis zur Leistung der Versicherten so gering sind, dass sie zwangsläufig dazu führen, dass aus eigenem Einkommen in vielen Fällen die immensen Kosten einer Unterbringung in einem Pflegeheim nicht bezahlbar sind,
    Hierzu ein nettes Video: https://www.youtube.com/watch?v=T_1HKdAUJHk&t=291s
    Natürlich sollen die Betreiber dieser Heime ordentliche Profite machen um die Zahl ihrer Filialen beständig zu erhöhen, dafür sorgt die Politik schon.

    Wenn man diese Antwort ließt, dann läßt das darauf schließen, dass man sich auf einem Gesetzesentwurf vor der Sommerpause keine Hoffnung mehr zu machen braucht ....


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-06-03/317593


    Will die GroKo eigentlich überhaupt irgendwann mal was auf die Beine stellen?

    Dr. Georg Kippels ist nicht Mitglied des Ausschusses, der sich mit dem Thema der Begrenzung des Unterhalts auseinandersetzt.
    Er war wohl "not amused" über die Frage und hat so dünn wie möglich geantwortet!
    Im Forum sind etliche konkretere anderslautende Antworten von Mitgliedern im betroffenen Ausschuss bereits eingestellt. Einfach mal Lesen!

    In verschiedenen Tageszeitungen wurde aktuell über die Pressekonferenz zur Abstimmung der GroKo hinsichtlich Pflegethemen berichtet:
    z.B. https://www.tag24.de/nachricht…rftigen-entlasten-1087400

    Gibt es neutrale Zeugen für den Briefeinwurf?

    Ich habe meine Schreiben immer bei der Poststelle des SHT abgegeben und mir die Abgabe mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

    Im Nachhinein betrachtet, war ich da wohl etwas blauäugig? Würdest Du zu einer telefonischen Nachfrage raten?

    Gibt es neutrale Zeugen für den Briefeinwurf?

    Ich habe meine Schreiben immer bei der Poststelle des SHT abgegeben und mir die Abgabe mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

    Hatte meine Frau dabei und habe das Schreiben zeitgleich dem RA meiner Frau zugeleitet.

    wenn du bei deiner Haltung bleibst, dein gutes Recht


    dann brauche ich hier auch keine Ideen mehr einbringen, ich hätte eine Idee, wie du das Thema "Schonvermögen" und die Kosten unter einen Hut bringen könntest, nur bist du ja daran nicht interessiert

    Immer raus damit! Bin an jedem hilfreichen und interessanten Tipp interessiert!
    Außerdem kann ich nicht alles einfach so umsetzten, wie ich es für richtig halte. ;=) Da ist ja noch die UP Ehefrau!

    Warum sollte man das tun?

    Wenn die Kosten angefallen sind, dann sind sie zu berücksichtigen.

    Es gilt das In-Out-Prinzip.

    Unikat meint ja, dass der/die SB ja erst einmal (um die eigene Daseinsberechtigung zu stärken) alles Mögliche abweisen oder ins Feld führen können.
    ich seh' das so wie Du awi, entweder gibt es die Kosten und sie sind für die Berechnung relevant, oder eben nicht.

    Der Anwalt meiner Frau schlägt vor 50 Euro kulanzhalber anzubieten.

    Allerdings habe möchte ich keine Zusage machen, bevor nicht das SA auf mein Schreiben bezüglich Gesundheitskosten, falschem Rentenbetrag und Rechtsgrundlage reagiert hat. Eigentlich möchte ich gar keine Zusage machen, da müssen wir uns intern noch einigen. ;=)

    hat der Unterhaltspflichtige im Rahmen der Auskunft nur die die Kosten angegeben und die entsprechenden Belege hinzugefügt, oder


    wurden zu den Zahnarztkosten und evtl. zu der Vermögensthematik irgendwelche Erklärungen/Erläuterungen abgegeben,

    wenn ja, welche?

    Zur Inanspruchnahme des AV-Vermögens wurde nach Stellungnahme des Amts noch nichts erklärt.
    Da bin ich mir noch am überlegen, in welcher Form man darauf antworten könnte.