Die RA bezieht sich auf das Urteil des BGH XII ZB 236/14 vom 29. April 2015
Ich zitiere:
50 Soweit danach der Elternunterhalt nicht bzw. nicht in vollem Umfang aus dem Vermögen der Antragsgegnerin aufgebracht werden kann, wird das Oberlandesgericht zu prüfen haben, ob die Antragsgegnerin (teilweise) aus ihren Einkünften leistungsfähig ist. Bei der insoweit gebotenen Berechnung des Familieneinkommens wird zu beachten sein, dass der Ehemann der Antragsgegnerin mit Erreichen der Regelaltersgrenze das von ihm zusätzlich gebildete Altersvorsorgevermögen nach den in der Senatsentscheidung vom 21. November 2012 aufgestellten Grundsätzen (vgl. Senatsurteil vom 21. November 2012 - XII ZR 150/10 - FamRZ 2013, 203 Rn. 38) als zusätzliches Einkommen einzusetzen hat.
Meine Meinung dazu:
Es ist kein endgültiges Urteil des BGH. Der BGH weist den Fall zur Überprüfung zurück an das OLG. Zu welchem Urteil das OLG schließlich gekommen ist oder noch kommen wird, ist mir nicht bekannt. Das OLG ist allerdings nicht an die Vorgabe des BGH gebunden.
M.E. ist dieser Vorstoß des BGH verfassungswidrig.
M.E. ist das ganze Konstrukt der Schwiegerkindhaftung verfassungswidrig.
Bisher bezog sie sich allerdings nur auf die Einkommensseite. Soll das ein erster Vorstoß sein, auch an das Vermögen des UHP zu kommen?
Das Vermögen des Schwiegerkindes war bisher immer tabu.
@ Pleitier,
Ich würde das nicht akzeptieren.
Welches OLG ist denn für dich zuständig?
Du schreibst ja, dass du nach wie vor die Berechnung nicht nachvollziehen kannst, da du die verwendeten Abkürzungen und Teilbeträge nicht verstehst. So lange ich eine Berechnung nicht nachvollziehen kann, würde ich keinen Cent zahlen.

Ich würde folgende Fragen stellen:
Wie setzt sich der Betrag 2051,03 zusammen?
Was bedeutet AS 67 , AV AS 187
Reklamiere die 2344,73 EUR und konfrontiere sie mit deinen Zahlen.
Was sind die Rechtsgrundlagen für die Umwandlung des sog. Altersvorsorgevermögens des Ehemanns in eine Rente?
Welches Vermögen wurde mit welcher Methode umgewandelt? (Ich weiß es zwar, aber lass dir das erklären. Der Umwandlungsfaktor ist angreifbar.)
Vielleicht fallen dir ja selbst noch Argumente bzw. Fragen ein.
Das ist m.E. ein gutes Argument.
Ich glaube, bei dem SB und SHT brauchst du starke Nerven und einen langen Atem.
Gruß
awi