Beiträge von moonlight127

    Hallo zusammen,


    ich möchte mich im Namen meiner Mutter hier erkundigen, ob und in wie weit sie noch Anspruch auf Unterhalt meines Vaters hat.


    Zum Sachverhalt:


    Meine Mutter wird dieses Jahr 65 und hätte somit Anspruch in Rente zu gehen.

    Meine Eltern sind seit 1993 geschieden und sie bekommt seitdem, monatlich Unterhalt. Dieser wurde vor ca. 12 Jahren minimiert, da mein Vater zu diesem Zeitpunkt in Rente ging.

    Nun ist die Frage, ob ihr noch weiterhin ein Anspruch auf einen Unterhalt meines Vaters zustehen würde, nachdem sie in Rente gegangen ist.

    Mein Vater war Beamter und wir vermuten, dass sich seine Rente auf ca. 1.900.- EUR bezieht (bereits bereinigt, also Netto). Da wir keinerlei Kontakt zu ihm haben, sind das nur „ungefähr-Beträge“.

    Meine Mutter hätte eine Netto Rente in Höhe von 900.- EUR. In ihrem Betrag sind bereits 400.- EUR von meinem Vater mit einberechnet, da während der Ehe dieser Betrag einfloss.

    Nun gibt es ja diesen Halbteilungsgrundsatz. Laut diesem müsste die Rechnung wie folgt sein:

    1900.- - 900.- = 1000.- : 2 = 500.- (- 400.-) = 100.- EUR Unterhalt.


    Sie war bereits bei mehreren Stellen um sich zu erkundigen. Die Rentenversicherungsanstalt hatte keine Ahnung, da sie für Unterhalt nicht zuständig sind. Anwalt Nr. 1 sagte nur: "Ich weiß es nicht." Daraufhin ging meine Mutter zu Anwalt Nr. 2 und dieser meinte, sie hätte ja nun schon soviele Jahre Unterhalt bezogen, er könne es sich nicht vorstellen, dass sie weiterhin Unterhaltsanspruch hätte. Genaueres wusste dieser aber auch nicht. Meine Mutter hat nach wie vor ein großes Fragezeichen in ihren Kopf, da sie überhaupt nicht weiß, wie das Ganze jetzt weiter läuft. Sie hofft für sich, nicht in die Altersarmut zu verfallen und ist mit ihren Nerven komplett am Ende. Keiner konnte ihr bisher eine vernünftige Auskunft geben, stattdessen hört sie nur, dass es vermutlich nichts wird, mit einem weiteren Unterhaltsbezug. Aber laut Internet – und unseren Berechnungen – vorausgesetzt man kann dem ganzen vertrauen, hätte sie nach wie vor einen Anspruch.



    Dazu kommt noch eine interessante Sache:

    Mein Vater hat 1996 wieder geheiratet. Diese Frau ist – nach Aussagen von Bekannten, bereits verstorben und somit bezieht mein Vater eine kleine Witwenrente, in welcher Höhe können wir nicht sagen. Wird das im Falle eines Unterhalts für meine Mutter, mit als Einkommen berechnet und würde sich ggf. der Unterhalt somit erhöhen? Wohin könnte sie sich noch wenden? Ich bin ehrlich gesagt, total überfragt.


    Ich hoffe, dass uns jemand Auskunft geben kann, wir sind für jede Antwort dankbar.


    Liebe Grüße