Beiträge von Aufstock

    Ach ja, und es ist soweit richtig, daß meine Frau einen Unterhaltsvorschuß des Jugendamts nicht zurückzahlen muß, sofern sie nicht leistungsfähig ist. Sie darf nur eben keinen Titel haben, das ist alles.

    Vielleicht hilft das ja jemandem?

    Ich kann nur raten, falls jemand in ähnlicher Situation ist: auf jeden Fall erstmal vom Anwalt beraten lassen, bevor man was unternimmt.

    Hallo miteinander,

    bin wieder zurück vom Anwalt, und bin erleichtert. Theoretisch müßte ich zwar den Kindesunterhalt von meiner Frau einfordern, und wenn nötig, Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt beantragen; aber praktisch kann mich dazu keiner zwingen, sofern ich kein Alg2 mehr beziehe. Damit ist der Kindesunterhalt schonmal aus dem Rennen, das hat sich erledigt.

    Die andere Sache, die mir Sorgen machte, war der Trennungsunterhalt, den ich bei Arbeitsaufnahme meiner Frau zahlen müßte. Auch der hat sich erledigt, denn zum Selbstbehalt von mindestens 1200 Euro kommen noch 379 Euro hinzu, weil meine Tochter bei mir lebt, dazu noch etwa 200 Euro, die ich für alte Kreditschulden noch monatlich zu zahlen habe, plus 100-150 Euro für die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, und so weiter.

    Fazit: Ich brauch mir keine Sorgen mehr machen, und meine Frau auch nicht. Es braucht keiner dem anderen was zahlen; jeder kann sein Leben leben.

    Mir fällt ein Stein vom Herzen!

    Vielen Dank nochmal für Eure Ratschläge! Besonders der, das ganze mal von einem Anwalt durchrechnen zu lassen, war Gold wert!

    Gut, das hab ich soweit verstanden. Vielen Dank erstmal für Deine Hilfe!

    Es könnte mir egal sein, wenn wir im bösen auseinandergegangen wären. Das sind wir aber eben nicht. Wir sind uns einfach darin einig, daß es dem jeweils anderen gutgehen soll, auch wenn wir getrennte Wege gehen. Ich sehe das (bei einer Trennung) als nicht unbedingt selbstverständlich und sehr wertvoll an.

    Das ist der Grund, warum es mir eben nicht egal ist, was aus meiner Frau wird.

    Aber ich bin mal wieder zu ungeduldig, in 8 Tagen weiß ich mehr.

    Hallo Timekeeper,


    eine Frage speziell an Dich:


    Und - wenn die Frau wirklich nicht arbeiten kann - dann wird die Unterhaltsvorschußkasse auch keine Forderungen gegen sie stellen.


    Ich hatte diesen Satz von Dir anscheinend gar nicht richtig wahrgenommen, lag wohl an meiner Aufregung, dieses für mich neue und schwierige Thema betreffend.

    Nun hab ich aber im Netz gelesen, daß durch den Unterhaltsvorschuß des Jugendamts für meine Frau nur dann Schulden auflaufen können, wenn sie

    leistungsfähig ist, und außerdem ein Titel existiert.

    Stimmt das soweit?

    Und falls ja:

    Leistungsfähig ist sie nicht, da sie ausschließlich Alg2 bezieht.

    Was ist aber mit dem Titel? Kann sie, solange sie nicht leistungsfähig ist, irgendwer dazu zwingen, so einen Titel zu unterschreiben oder sowas?

    Meine Hauptsorge gilt eben einer möglichen Verschuldung meiner Frau. Ich weiß, daß sie mit Schulden nicht umgehen kann. Sie hat ja schon ein riesen Problem mit Ratenkäufen.

    Was mir gerade Sorgen macht:

    Ich habe gestern gelesen, daß es bei Bedürftigkeit des Ex-Partners auch nach der Scheidung keine Rolle spielt, wie lange die Ehe schon geschieden ist. Wenn der Ex-Partner (wie im Beispiel meiner Frau) nicht arbeiten kann (!), daß man dann auch zum Beispiel 20 Jahre nach der Scheidung noch zu Geschiedenenunterhalt verpflichtet ist.

    Das kann ich mir so gar nicht vorstellen?

    Ich dachte, es gibt da irgendwann einen Schlußstrich, der gezogen wird?

    Also, es geht jetzt ausdrücklich nicht darum, daß der Expartner sich keine Arbeit suchen will, sondern daß es einfach nicht geht.

    Im Falle meiner Frau ist es wirklich so, daß sie keine Arbeiten mehr ausüben kann, und sich das in Zukunft auch keinesfalls bessern wird.

    Ich bitte, diesen Punkt des nicht-arbeiten-könnens einfach als gegeben hinzunehmen.

    Also, ums nochmal auf den Punkt zu bringen:

    Gibt es in Bezug auf Unterhalt wirklich nie Ruhe, auch wenn man dann vielleicht schon lange Zeit geschieden ist, solange der Ex-Partner auf staatliche Hilfe angewiesen ist? Selbst wenn der Ex-Partner das gar nicht möchte?

    Timekeeper, ich muß das ganze ein wenig relativieren.

    Meine Meinung, den Steuerzahler betreffend, ist eben die oben beschriebene, das ist schon in Ordnung so.

    Aber ich glaube, im Nachhinein, ich habe es ein bißchen zu harsch geschrieben.

    In keinster Weise möchte ich Dich damit angreifen, ich möchte nicht, daß das ganze schlecht rüberkommt.

    Ach so, ich hatte das so aufgefaßt, daß Du diesen Betreuungsunterhalt meintest. Kenne mich da eben kein bißchen aus. Aber wie Du schon sagtest, ein Anwalt wird mir da weiterhelfen können, und mir den richtigen Weg aufzeigen.

    Was die Unterhaltsvorschußkasse betrifft - da werd ich mich erstmal vorsichtig informieren. Wenn das so ist, wie Du sagst, daß die sich mit Forderungen zurückhalten werden, seh ich darin auch kein Problem. Dann könnte das weiterhelfen.

    Doch was die Steuerzahlersache angeht - das ist Unsinn. Jeder zahlt seine Steuern, auch Alg2-Empfänger.

    Ob ich nun Unterhaltsvorschuß beantrage, bei dem ich vorher schon genau weiß, daß das Geld von meiner Frau an den Staat nie zurückgezahlt werden kann, oder ob ich stattdessen versuche das Alg 2 meiner Frau unangetastet zu lassen - das kommt doch für den "Steuerzahler" nun wirklich aufs gleiche raus.

    Und um ehrlich zu sein: Natürlich ist mein Gewissen wesentlich reiner, wenn ich Staatsgelder inanspruch nehme, als wenn ich meiner Frau Schulden verpasse, die sie im Leben nicht zurückzahlen kann.

    Das ist ja eben mein Anliegen (und das meiner Frau): Wie können wir möglichst sauber auseinandergehen.

    Ich hatte gedacht, es wäre damit getan, wenn jeder seine eigene Wohnung hat, und alles andere würde sich dann schon ergeben.

    Nun merk ich aber immer mehr, daß da doch noch einiges mehr dranhängt. Bin manchmal zu blauäugig.

    Danke, aber das wird so leider nichts.

    Betreuungsunterhalt (mußte mich da erstmal schlaulesen) gibts wohl nur für Kinder bis 3 Jahren.

    Unterhaltsvorschuß würde bedeuten, daß sich für meine Frau jede Menge Schulden anhäufen, denn aus gesundheitlichen Gründen kann sie keine Arbeit mehr aufnehmen, und zwar wirklich keine mehr. Das kann ich ihr beim besten Willen nicht antun.

    Aber mal einen Anwalt einen Blick auf die Zahlen werfen lassen, das ist eine gute Idee, das werd ich machen!

    Hallo,

    ich bin ganz neu hier. Habe mich in diesem Forum angemeldet, weil ich Unterstützung in Unterhaltsfragen brauche, und mir diese hier erhoffe.

    Meine Frau und ich haben uns vor kurzem getrennt, leben jetzt in zwei Wohnungen, und das einzige Kind (14) lebt bei mir.

    Wir sind im Guten auseinandergegangen, es kratzt keiner dem andern die Augen aus, es gibt keinerlei Vermögenswerte und keinen Streit ums Kind oder sowas.

    Schonmal sehr viel wert!

    Jetzt zum finanziellen:

    Wir bekommen beide Alg2, das Kindergeld wird an mich gezahlt.

    Demnächst werde ich eine neue Arbeit als Kraftfahrer aufnehmen, dann wird die Situation so aussehen:

    Brutto: 2100,-

    Netto: 1670,-

    Spesen: ca. 220,-

    Kindergeld: 194,-

    Meine Frau wird weiterhin Alg2 beziehen, aus gesundheitlichen Gründen wohl auch noch sehr lange.

    Jetzt meine Frage:

    Es sollte ja nun so sein, daß meine Frau mir Kindesunterhalt zahlen müßte, was sie aber natürlich nicht kann, da sie ausschließlich Alg2 bekommt.

    Ich hingegen müßte ihr Trennungsunterhalt zahlen, der ihr natürlich sofort vom Jobcenter wieder abgezogen werden würde.

    Wie sieht das dann in der Praxis aus?

    Kann ich vom Trennungsunterhalt den Kindesunterhalt abziehen, den sie ja eh nicht zahlen kann?

    Oder wie läuft das?

    Sie selbst möchte ja eigentlich gar keinen Unterhalt, aber spätestens das Jobcenter wird sich da einmischen.

    Wieviel (falls überhaupt) müßte ich denn monatlich an meine Frau zahlen?

    Es wär super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!