RA Hauß befürwortet eine Anhebung bei Kindern, die über 100.000 € liegen und damit unterhaltspflichtig werden, eine Anhebung des Selbstbehalts auf 5.000 €
im Jahre 2018 hat er in einem seiner zahllosen Interviews folgende Aussage gemacht:
"Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren den Elternunterhalt ausgesprochen verträglich gemacht", meint Elternunterhalts-Experte und Rechtsanwalt Jörn Hauß. "Es muss wirklich niemand seinen Lebenszuschnitt nachhaltig ändern, um Elternunterhalt zahlen zu müssen.
von einer Anhebung des Selbstbehalts keine Rede, diese Meinung vertritt Hauß seit Jahren,
auf einmal schwenkt er um und befürwortet die Anhebung des Selbstbehalts mit folgender Begründung
"Rechtsexperten wie Hauß plädieren dafür, den Selbstbehalt auf mindestens 5.000 Euro netto monatlich anzuheben. „Manipulationen wie das Schönrechnen der Einkünfte durch plötzliche Teilzeitjobs oder das sich-arm-Schenken von Eltern zur Vorbereitung des Sozialhilfebedarfs werden dadurch ausgeschlossen“, argumentiert der Duisburger Anwalt."
"Wer mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient, muss Elternunterhalt zahlen. Das kann ab dem ersten Euro über der Grenze der Fall sein. Die höheren Selbstbehalte und die bisher schon großzügige Rechtpraxis sichern jedoch ab, dass niemand durch den Elternunterhalt ruiniert wird"
> bei diesen Aussagen stellt sich die Frage, was will uns RA Hauß damit sagen