Beiträge von AlTheKingBundy

    Naja, mir geht es nicht um die Steuer sondern ob dies zu meinem Einkommen gezählt wird, wenn ich eine Kryptowährung mit Gewinn verkaufe. Eigentlich war es ja eine Altersvorsorge, die für mich "arbeitet". Quasi nur eine andere Währung.


    Ach so, und Kryptowährung/Gold sind Veräußerungsgewinne, die nach einem Jahr steuerfrei sind.

    Naja, das ist ein anderer Fall. Wenn Kryptowährungen gekauft und verkauft werden, fallen sie unter die von mir dargelegte regelung eines Veräußerungsgeschäfts. Also nach einem jahr steuerfrei. Aber mich interessiert nun, wie das im Sinne des neuen Elternunterhalts gehandhabt wird. Wenn ich Kryptowährung verkaufe (meinetwegen nach einem Jahr) und dabei einen Gewinn erziele, müsste das zu den Einkünften zählen!? Oder muss da eine Regelmäßigkeit vorliegen, z.B. "monatlich", ähnlich wie bei Zinserträgen?

    Kann ich sehr gut verstehen, aber so einfach ist das nicht. Zwar hat man das Recht auf "Vergessen" bezüglich seiner persönlichen Daten, dieses wird aber durch (nationale) Gesetze eingeschränkt, die eine Aufbewahrungsdauer erlauben. In der Schule sind es z.B. 3 Jahre bezüglich der Schülerdaten (Klassenbucheinträge, Fehlzeiten). Wie es hier ist, weiß ich nicht.

    Soweit ich weiß, können nur Mitglieder der Landesregierungen im Bundesrat einen Sitz im Bundesrat inne haben und diese werden direkt gewählt. Bei solch einem wichtigen Gesetz, welches endlich mal eine breite Zustimmung in der Bevölkerung findet, sollte man vielleicht doch mal eine Ausnahme im Wahlverhalten machen. ich überlege gerade, eine Website zu basteln, auf der das Abstimmungsverhalten bestimmter Politiker im Vergleich zum "Bürgerwillen" abgebildet wird. Hmm...

    Ich gehe auch davon aus, dass das AEG in den Vermittlungsausschuss geht, aber ich gehe auch davon aus, dass das Gesetz auf jeden Fall im 1. Halbjahr 2020 kommen wird. Ich würde aber trotzdem politisch ordentlich Druck aufbauen, wenn es in den Vermittlungsausschus geht. Soweit ich verstanden habe, ist die Abstimmung namentlich. Entsprechende Namen sollten in diesem Falle zukünftig keine Wählerstimmen mehr erhalten. Kann man diese Liste dann irgendwie wirksam veröffentlichen?

    @ AL.......: die strafrechtliche Verfolgung kann und darf eine Kommune gar nicht durchziehen. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der Polizei, das nennt sich Ermittlungsbehörde. Ich erstatte ja auch nicht beim Bäcker Strafanzeige gegen den Mehlproduzenten, wenn dieser verunreinigtes Mehl in den Umlauf gebracht hat.

    Ach ja? Gesetzgebung liegt immer noch in den Händen des BT und BR. und, Kontrollvorschriften auch. Und ich bitte Dich, Kommunen können sehr wohl Druck auf die örtliche Exekutive ausüben, das eine oder ander genauer unter die Lupe zu nehmen. Beim Blitzen funktioniert das ja auch wunderbar.

    timekeeper


    Wäre ja alles gut und schön, wenn die Kommunen in dieser Sache nicht ein unsauberes Spiel spielen würden.


    1. In der Pflege ist Abrechnungsbetrug täglicher Abzockstandard. Ich selbst habe es zweimal miterlebt, hieb-und stichfeste Beweise wurde vorgelegt, kein Interesse. Die Milliarden, die hier durch konsequente Überprüfung, Verfolgung und Verurteilung eingespart werden könnten, würden das neue Gesetz um ein Vielfaches gegenfinanzieren.


    2. Warum haben die Kommunen denn nicht die Rechnung vorgelegt und spielen das Pseudoargument aus, der Bund müsse Zahlen liefern. Die Kommunen müssen die Zahlen liefern, tun sie aber nicht, weil das Ergebnis entlarvend wäre.


    Ein heuchlerisches Spiel.

    Update: die WG hat bei der letzten Überprüfung der Pflegestufe falsche Inormationen an den medizinischen Dienst weitergegeben, so dass zunächst auf die Stufe 4 erhöht wurde. Durch einen "Abrechnungstrick" hätte dies eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für die Familie bedeutet. Außerdem ist mein Vater weit vom PS 4 entfernt. Ich habe bei der Pflegkasse erfolgreich Einspruch erhoben, so dass wieder auf PS 3 zurückgestuft wurde. Die Folge war eine Kündigung des Pflegevertrages mit fadenscheinigen Begründungen seitens der WG. Damit haben wir gerechnet. Nun wollen wir die WG verklagen, da nachweislich mehrfach gegen den Pflegevertrag verstoßen wurde.


    Lohnt neben Strafanzeigen (die Post wurde unerlaubt geöffnet, es wurden Leistungen nicht erbracht bzw. abgerechnet, die nicht erbracht wurden) eine Anzeige bei der Pflegekasse? Und wenn ja, hat jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht oder kann Tipps zur Vorgehensweise geben?

    frase Danke


    ich habe meiner Schwester und Mutter aufgetragen über Videoaufnahmen zu dokumentieren, dass er eben Brote schmieren oder Treppen hinaufsteigen kann. Dann ist es auch bewiesen. Eine Verleumdnungsklage sehe ich nicht, weil wir ja bezeugen und beweisen können, dass wir es anders erleben als geschildert. Sollen sie nur machen, davor habe ich keine Angst.Im Gegenteil ich sehe eher eine Klage gegen den medizinischen Dienst wegen falscher Behauptungen.


    Aber was ist, wenn das Pflegegeld nicht ausreicht bzw. eine Diskrepanz zwischen dem, was abgerechnet wird und dem Pflegegeld besteht?


    Genau das hat der Geschäftsführer der WG angekündigt, dass er mit der PS 4 mehr einnimmt, als das Pflegeld hergibt, aufgrund irgendeiner Tagespauschale, die er dann ansetzen kann!

    Hallo,


    die Pflegemafia hat wieder zugeschlagen. Der MDK hat bei meinem Vater den Pflegegrad 4 festgelegt, nur aufgrund von Hörensagen einer Pflege-WG-Angestellten, obwohl nichts wirklich überprüft wurde (meine Mutter war dabei). Z.B. wurde "bescheinigt", dass mein Vater keine Treppen gehen kann (er nimmt noch 2 Stufen auf einmal) oder dass er keine Brote schmieren kann (macht er noch fröhlich). Aufgrund der höheren Pflegestufe kann die Einrichtung - so wurde es und gesagt - nun eine Tagespauschlae von ca. 120 € abrechnen (§19 irgendetwas?). Das bedeutet, dass wir rund 2000 € im Monat aus der eigenen Tasche dazuzahlen müssen - bzw. vorerst meine Mutter aus den Rücklagen, obwohl es ein paar 100 € mehr Pflegegeld gibt.


    1. Kann man Einspruch gegen die Pflegestufenerhöhung einlegen? Wenn ja wie und wo?


    2. Darf die Pflegeinrichtung diese Pauschal einfach so einkassieren, obwohl Liestungen evt. gar nicht erforderlich sind?


    Besten Dank für Hilfe.