Beiträge von Sachs

    Und hier habe ich noch eine weitere neue Antwort gefunden, die Anlass zur Hoffnung gibt. Insbesondere der letzte Absatz hat es in sich:


    Die gesetzgebenden Akteure sind sich ihrer Verantwortung gegenüber den Betroffenen sehr wohl bewusst und veranstalten ganz sicher keine "Pokerspiele". Ich bin zuversichtlich, dass auch die Länder den Druck der Bevölkerung spüren und dem Gesetz am Ende zustimmen werden, sodass es zum 01.01.2020 in Kraft treten kann.

    lest selbst:


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-10-27/326827


    Deswegen kann ich an alle nur appellieren bitte die Länder anzuschreiben!

    Frase hat dazu eine Thread


    Brandbrief an die Bundesratsmitglieder (wegen Zustimmung zum AEG)

    aufgemacht. Los Leute wir sind auf der Zielgerade, lasst uns nochmal Gas geben und alle Vertreter der Länder anschreiben!

    Das Pendel schlägt immer wieder zwischen Bangen und Zuversicht. Eine Antwort die ich gerade auf der Abgeordnetenwatch gesehen habe lässt dann doch wieder hoffen!


    Interessant ist dabei folgende Aussage zu den Kosten:


    die von der Bundesregierung prognostizierten Kosten der Reform auf Basis vorhandener amtlicher Daten solide berechnet worden sind. Bei den ermittelten Mehrkosten handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung, die einen Sicherheitszuschlag für eventuelle Ungenauigkeiten in der Kostenschätzung enthält und damit die voraussichtlichen finanziellen Folgen eher über- als unterzeichnet.


    Hier könnt Ihr es nachlesen:


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-11-05/327175

    In der Sitzung des Bundesrates am 29.11.2019 erfolgt der sog. zweite Durchgang im Bundesrat, bei dem auch eine etwaige Gegenäußerung der Bundesregierung zur o. g. Stellungnahme des Bundesrates vom 11.10.2019 behandelt werden dürfte. Da die Beratungen hierzu
    noch laufen, kann ich Ihnen leider noch nicht mitteilen, wie das Land Berlin sich letztlich in der abschließenden Abstimmung zu dem Gesetzentwurf verhalten wird.

    Ich denke, dass ist ein Textbaustein, der vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag erstellt wurde.
    Er nimmt ja gar nicht Stellung dazu, dass das Gesetz bereits verabschiedet wurde und schreibt von einer etwaigen Gegenäußerung.

    Die Gegenäußerung gab es ja und auch wurde im Gesetz die Forderung des BR, das Ganze wegen der Kosten zu einem späteren Zeitpunkt zu Evaluieren aufgenommen.
    Auch kennen wir nicht das Ergebnis der heutigen Ausschusssitzung im BR.

    Aufgrund der Geschehnisse in der Vergangenheit klammere ich mich an jeden Strohhalm, eine mögliche Forderung abzuwenden bzw. zu reduzieren.


    Das ist falsch, unikat hat es schon auf den Punkt gebracht. Ohne Heimvertrag hat der SHT keine Berechnungsgrundlage.

    So sehe ich das auch, ich kann nicht nachvollziehen, wie ohne den Heimvertrag überhaupt Zahlungen geleistet und an mich übergeleitet werden können. Awi, welche Grundlage siehst Du für die Zahlungen des SHT? Allein die Heimrechnungen?


    Privat zahle ich doch auch nur Rechnungen, von denen ich weiß, welche Leistungen beauftragt wurden. Da können doch dann auch für den SHT nicht nur die Heimrechnungen ausreichen, oder?


    Wichtig ist, welche Leistungen das Heim erbringt und auf welcher Grundlage, aber das wurde doch mitgeteilt.

    Dem Heim liegt sicherlich als Grundlage der Heimvertrag vor. Dem SHT aber offensichtlich nicht und somit fehlt es ihm m.E. an der Grundlage.


    Welche Leistungen erbracht werden, kann ich bislang nicht einwandfrei erkennen. Mir wurde nur ein Betrag als Pflegesatz genannt, der aber nach meinen Recherchen auch die Ausbildungsvergütung, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten enthält, dies wurde aber so nicht aufgeschlüsselt sondern alles als Pflegesatz bezeichnet. Ist vielleicht Haarspalterei, aber vielleicht könnte man auch hier ansetzen?

    Einfach mitteilen, dass bei einer Unterhaltsforderung nicht das Sozialrecht sondern das Bürgerliche Recht anzuwenden ist.

    Welche §§ sind denn hier einschlägig? In §1605 BGB geht es ja nur um die Auskunftspflicht zu Einkünften und Vermögen, nicht aber um die Ausgaben wenn ich das richtig verstehe.

    Auf welche Unterlagen hätte ich denn einen Anspruch, bzw. habe ich den überhaupt? Oder nur auf Berechnungen? Wie sähe es später ggfs. vor Gericht aus, dort müssten doch dann die Berechnungen mit Belegen untermauert werden, oder?



    Der ungedeckte Bedarf ist leider trotz Grundsicherung, Ex-Ehegattenunterhalt und Pflegewohngeld noch immer deutlich vierstellig. Nicht zuletzt, weil die Unterbringung in einem der teuersten Heime der Stadt erfolgte, auch hier ist natürlich noch eine Angriffsmöglichkeit gegeben.


    Eine Berechnung meiner Leistungsfähigkeit steht noch aus.





    Interessante Sichtweise der FDP zu den Kosten!

    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-11-08/327278


    Die FDP bestreitet quasi die dargelegten Kosten von 70 Millionen, gerade deswegen, weil der Bund im Gesetz einen Puffer eingebaut hat und diese mit 300 Millionen beziffert hat.
    Die FDP spring dabei auf den Zug des Deutschen Städtetages auf, der von Mehrkosten i. H. v. 500 Millionen bis zu einer Milliarde Euro jährlich spricht.

    Ich hoffe, dass sich NRW (6 Stimmen im BR), RP (4 Stimmen im BR) und SH (4 Stimmen im BR) nicht am 29.11.2019 enthalten werden! Das wären dann schon 14 Stimmen, die dann weg wären :-(

    Vielen Dank Euch beiden für die schnellen Antworten.


    Meines Erachtens ist der Heimvertrag schon sehr wichtig.

    Wie mir zu Ohren gekommen ist, hat sich z.B. meine Mutter immer mal wieder für mehrere Wochen im Krankenhaus aufgehalten. Dies müsste ja zu einer Reduktion der Pflegekosten und somit auch des ungedeckten Bedarfs geführt haben.

    Eine solche Vereinbarung ist aber ja nur aus dem Heimvertrag ersichtlich und eine Abrechnung des Heims könnte vom SHT somit gar nicht auf Richtigkeit geprüft werden.

    Hallo liebe Mitstreiter,


    ich pflege zum SHT momentan noch eine "Brieffreundschaft" und irgendwie drehen wir uns im Kreis.


    Die Heimunterbringung erfolgte im Januar, RWA im Mai 2019. Meine Mutter hat einen amtlich bestellten Betreuer, jedoch habe ich zu beiden keinen Kontakt und werde auch in der Zukunft keinen Kontakt zu ihnen aufnehmen.


    Ich habe dem SHT im Sommer mit dem von AWI erstellten Vordruck die Auskunft erteilt (dennoch wird in jedem Schreiben des SHT erneut die Abgabe der Auskunft auf amtlichem Vordruck gefordert). Verbunden mit der Auskunftserteilung habe ich auch darum gebeten mir mitzuteilen, wie sich der Bedarf zusammensetzt.


    Mir wurde daraufhin eine Leistungsaufstellung zugesandt, aus der Pflegesatz (keine Aufschlüsselung der einzelnen Positionen), Barbetrag (das ist wohl das Taschengeld), KV/PV-Beitrag, Unterhaltszahlungen (Geschiedenenunterhalt durch meinen Vater), Pflegewohngeld (Heim in NRW), Pflegegeld und Grundsicherung hervorgehen.


    Meine daraufhin erfolgte Bitte, mir den Heimvertrag, die monatlichen Heimabrechnungen, das Gutachten des MDK, die Bescheide über Pflegewohngeld und Grundsicherung sowie weitere zur Prüfung des Bedarfs notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen, wurde nun mit dem Hinweis auf SGB X, 2.Kap. §§67ff, BDSG und §35 SGB I abgebügelt.


    Zudem schreibt mir der SHT liegen ihm manche der geforderten Unterlagen, z.B. der Heimvertrag gar nicht vor!!!


    Ich frage mich nun, wie es sein kann, dass der SHT 10 Monate nach Heimunterbringung und ohne Heimvertrag die Kosten zur Pflege bezahlt und diese von mir scheinbar ohne Grundlage einfordert. Ist das rechtens oder kann ich mich darauf berufen, dass dem SHT offenbar nicht ausreichend Unterlagen vorliegen um den Bedarf zu beweisen?


    Was ratet Ihr mir zu tun bzw. wie soll ich mich verhalten?

    ich bin mal alle Antworten, die ich zuletzt aus der Politik erhalten habe durchgegangen, habe auch bemerkt, wer sich alles nicht mehr meldet.

    Im Umkehrschluss kann das aber auch ein Zeichen sein, dass es durchgeht und die angeschrieben lediglich denken, dass man sich noch zwei Wochen bis zum Freudenfest geduldensoll ;-)


    Viele Ländervertreter waren bei den Groko-Verhandlungen dabei.

    Heil hat betont wie überfällig das Gesetz ist.

    Denkt an die Rede von Heilmann.


    Ich tue mir mittlerweile schwer mit dem Gedanken, dass SPD oder auch CDU Länder das Ganze aufhalten.


    Die Evaluierung ist ja nun auch noch im Gesetz drin.

    Auch wenn es keine Zusage der Kostenübernahme ist, so ist das zumindest ein Kompromiss.


    Mal abwarten, was von der Ausschussitzung im BR am Donnerstag an die Öffentlichkeit gelangen wird.


    Mag komisch klingen, aber für mich ist dieser Vorgang der Offenlegung schlimmer als die Zahlung als Solche, zudem ich auch einen sehr eigenen Sachbearbeiter habe, der mir latent immer irgendwie unterstellt, ich würde etwas verbergen, obwohl ich immer sehr offen und ehrlich bin und war.

    Mich würde mal in dem Zusammenhang interessieren, was mit meinen eingereichten Unterlagen und Daten passiert, sofern absehbar ist, dass ich nicht annähernd an die 100.000 Euro Grenze stoßen werden.


    Kann ich die Herausgabe meiner Unterlagen fordern? Wie lange darf der SHT meine Daten/Unterlagen aufheben?