von denen gab es in der Vergangenheit schon eine Reihe von Vorschlägen, umgesetzt nix
Stimmt, leider. Dies liegt an unseren gewählten Vertretern im Bundestag
von denen gab es in der Vergangenheit schon eine Reihe von Vorschlägen, umgesetzt nix
Stimmt, leider. Dies liegt an unseren gewählten Vertretern im Bundestag
Meine Vermutung, basierend auf den ähnlichen Vorgängen aus der Vergangenheit ist, dass wenn das Gesetz in welcher Form auch immer in Kraft treten sollte, wird danach ein-zwei Jahrzehnte lange nichts mehr am Gesetz geändert.
Hierzu ist die Stellungnahme des Anwaltvereins interessant.
Die Mitglieder des Ausschusses Familienrecht haben einige interessanten Aspekte in der Stellungnahme.
In der Regel hält der UHP besser den Mund und lässt seinen Anwalt sprechen, da davon auszugehen ist, dass es ein Vertrauensverhältnis zwischen den beiden gegeben ist.
Danke, Meg, das sehe ich auch so. Juristen sollten mit Juristen sprechen.
Schlagabtausch zwischen den Parteien, jetzt in verbaler Form, die letzte Chance, noch etwas zu drehen
Hallo Unikat, vielen Dank für diese ausführliche Anwort.
natürlich kann es durchaus hilfreich aus einem Urteil zu zitieren, jedoch nur zur Unterstützung der eigenen Argumentation bei Bedarf und Bedürftigkeit
Vielen Dank Unikat. Wie läuft denn so eine Verhandlung ab. Wird man selbst befragt, oder trägt der Anwalt vor?
Noch eine Frage, in wie weit werden die jeweiligen Leitlinien der OLG vor Gericht mit zitiert?
Oder geht es vor Gericht nur um Zahlen aus Einkommen und Vermögen.
Wäre mal interessant zu wissen für einen Anfänger.
ich bin zwar kein Richter, aber vor Gericht gestanden habe ich schon mehrfach wegen Elternunterhalt
Guten Morgen Unikat,
Eine Frage, werden vor Gericht zuweilen auch Leitsatzurteile des BGH vorgebracht?
Alles anzeigenDas darf doch nicht wahr sein, dass wir uns noch gegenseitig mit Vorwürfen konfrontieren. Natürlich gehört der
EU gänzlich abgeschafft. Da dies aber zur Zeit politisch nicht durchzusetzen ist, müssen wir auch wenn es weh tut, über jeden
kleinen Schritt, der uns Erleichterung verschafft dankbar sein. Ich bin jedem dankbar, der die Abgeordneten angeschrieben
hat, auch Frank Makowsky. Chapeau Frank!!!!!!
Stefan Makowsky. Chapeau Stefan!!!!!!!
Alle Argumente gegen den EU haben doch letztendlich nur das Ziel, den EU abzuschaffen.....................dass er jetzt noch besteht,
ist für mich eine größten Ungerechtigkeiten im 21 Jahrhundert.
Genau!!!!
Alles anzeigenDie Definition des Lebensstandard lautet:
Was spricht jetzt Eurer Meinung nach (abgesehen davon, dass man auf hoher See und vor Gericht .....) dagegen?
Lebensstandardgarantie: Urteil Bundesgerichtshof mit den Definitionen
BGH v. 8.7.2015 – XII ZB 56/14, FamRZ 2015, 1467
http://juris.bundesgerichtshof…t=en&nr=24458&pos=0&anz=1
Schwere Kost, aber gute Hinweise.
LG
Also ich kam bisher auch wirklich gut ohne Anwalt zurecht, auch wenn es sehr zeitaufwendig ist.
Hallo Yasmin,
Danke für die mutmachende Antwort!
Die Erstberatung bringt, so wie ich hier mehrfach gelesen habe, überhaupt nichts.
Der Schriftwechsel zwischen SHT und Anwalt kostet auch Pi mal Daumen pro Brief 300€.
Und auf hoher See und vor Gericht ist man in "eines höheren Wesens" Hand.
Die Beschäftigung mit diesen Gesetzen macht nicht wirklich Spaß.
Hoffentlich kommt unser Gesetz bald, damit diesem staatlich verordneten Unrecht endlich ein Ende gesetzt ist.
LG
Vielleicht jemand anderes, der sich dazu äußern kann, ob ein Auskunftsverlangen nach drei Jahren noch zeitnah ist?
Hallo Pensionaer,
https://www.hamburg.de/content…h-sgbxii-94-kap1u2-00.pdf
Anbei ein Link der eventl. interessant seine könnte, bin ja selbst ständig auf der Suche nach etwas brauchbaren.
Ab Seite 7.
Erste Vorbereitungen der SHT?
https://service.bund.de/IMPORT…eramt/2019/07/523102.html
Der Kreis Mettmann sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für sein Sozialamt eine/n
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im Bereich Elternunterhalt
Stellenwert: A10 LBesO NRW (vorbehaltlich einer analytischen Dienstpostenbewertung) bzw. EG 9c TVöD
Wöchentliche Arbeitszeit: 41 bzw. 39 Wochenstunden
Die Besetzung der Stelle im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich (Jobsharing - Aufteilung der Arbeitszeit auf den Vor- und Nachmittag oder die Teilung der Woche).
Der Einsatz erfolgt vorbehaltlich einer gesetzlichen Änderung, welche den Arbeitsumfang des Sachgebiets verändern könnte. Sollte demnach ein dauerhafterer Einsatz in diesem Sachgebiet nicht realisiert werden können, erfolgt ein Einsatz auf einer statusangemessenen Stelle in einem anderen Bereich der Kreisverwaltung.
Hallo Unikat,
Danke, für die Ausführungen.
das Sozialamt verlangt eine 2. Auskunft, oder der Unterhaltspflichtige verlangt eine Neuberechnung,
beide Aspekte berühren das Thema Verzug
wer das Thema nicht kennt, zahlt zuviel
Hallo Unikat,
Bescheidene Frage, meinen Sie hiermit "§ 1613 BGB Unterhalt für die Vergangenheit"?
Alles anzeigenVerstehe ich nicht.
War ein Statement eines MdB aus der Groko in der Bundespressekonferenz. Aber wahrscheinlich spielt es eh keine Rolle. Er hat ja nicht gesagt, dass ein "Verstoß" gegen das Grundgesetz vorliegt.
Eine Verfassungsbeschwerde bezieht sich immer auf einen Einzelfall und ist erst möglich, wenn alle anderen rechtlichen Möglichkeiten ausgereizt sind.
Für mich ergibt sich die Frage, welche verfassungsrechtlichen Bedenken hier gemeint sind. Ganz sicher betreffen sie nicht den Elternunterhalt im Allgemeinen.
Ja, das ist schwierig, da kann man leider nur mutmaßen, es läuft ja noch eine zweite Petition, die sich mit dem Thema befasst, dass Kinder von Beamten nicht zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Das war so mein ersten Gedanke hierzu.
Ich wäre aber auch bereit gewesen, durch alle Instanzen zu gehen bis zum Bundesverfassungsgericht, und hatte in dieser Zeit auch schon eine Verfassungsbeschwerde in den Grundzügen vorbereitet.
Hallo AWI,
So als Gedankenspiel:
https://www.bundesregierung.de…vom-26-april-2019-1603560
Ehrentraut: Wir hatten dieses Thema schon am vergangenen Mittwoch, und Sie beziehen sich wahrscheinlich auf die heutige Berichterstattung. Es ist richtig, dass wir planen, Kinder von pflegebedürftigen Eltern zu entlasten. Das ist im Koalitionsvertrag so vereinbart worden. Dort hat man festgehalten, dass auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen von 100 000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll. Allerdings gibt es noch keine finale Fassung, es gibt nur einen Arbeitsentwurf. Deshalb kann ich mich zu Einzelheiten hierzu nicht äußern.
Grundsätzlich kann ich aber bestätigen, dass wir aus verfassungsrechtlichen Gründen bestrebt sind, diese Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auf die gesamte Sozialhilfe des SGB XII auszuweiten und deswegen auch auf die Eingliederungshilfe zu übertragen, da wir eine Schlechterstellung der Eingliederungshilfe gegenüber der Leistung der Sozialhilfe vermeiden wollen.
Könnte man solche Ausführungen von Personen des öffentlichen Rechts nicht auch nutzbar machen? Und dies nicht nur beim BVG. Schließlich hat dann ja schon die Legislative versagt.
Es bestehen verfassungsrechtliche Bedenken also ist ein Unterhaltsrückgriff zum jetzigen Zeitpunkt schon fragwürdig.