Beiträge von Eric1609

    Hallo,


    habe ein kleines Problem.


    Ich bin selbständig und somit wird mein zu zahlender Unterhalt aus dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 3 Jahre ermittelt.


    Das Jugendamt hat nach 2 Jahren eine Neuberechnung angefordert, so dass ich die letzten 3, mir zur Verfügung stehenden Einkommensteuerbescheide (2015-2017) hinschicken werde.


    Da ich relativ gut weiß, wie das bereinigte Nettoeinkommen berechnet wird, habe ich hier eine spezielle Frage.


    Als Selbständiger kann ich Vorsorgeaufwendungen bzw. Altersvorsogebeträge in Abzug bringen.


    Im Jahr 2017 habe ich eine Einmalzahlung (5.000,-) in meine Rürup Versicherung eingezahlt, um später eine höhere Rente zu bekommen und um Steuern zu sparen.


    Wie verhält es sich nun bei der Berechnung.

    Kann dieser Einmalbetrag abgezogen werden, oder nur der jetzt gezahlte monatliche Betrag ?


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe