Hi ligu
Im Wesentlichen ist es doch so, dass man als UHP abwägen muss: Lohnt sich das Risiko eines Prozesses? Keine Rechtsschutzversicherung zahlt einen EU-Prozess. Die SHT wissen das und können das ausnutzen: Sie erkennen 100 Euro Privatkredit nicht an, denn welcher UHP traut sich für 50 Euro weniger Regress ein Prozesskostenrisiko zu? Wenn Unterhaltsprozesse kostenlos wären, würden die SHT viel weniger Geld einnehmen.
in einem solchen Fall würde ich den Betrag den ich an das SHT zu zahlen habe genau um diese 50 Euro des Privatkredites kürzen. Dem SHT würde ich mitteilen, dass der Kredit private Gründe hatte, die du einem SHT/Sachbearbeiter nicht mitteilen möchtest und Argumentativ darlegen, dass man ja nichts von der drohenden RWA wissen konnte und entsprechend Frei war jeden Kredit aufzunehmen den man für richtig erachtet hat.
Ob das SHT nachher wegen den 50 Euro klagt, mit ungewissem Ausgang da man ja im Gerichtsverfahren immer noch einen plausiblen wenn auch privaten Grund angeben kann, der dann gerichtlich anerkannt wird, wage ich zu bezweifeln.