Beiträge von MMIng

    Und noch eine Frage: Macht es Sinn das SA darauf hin zu weisen, dass nach Ablauf der Mindestwohnzeit in der aktuellen Wohnung (Ich bezeichne sie auch gerne als Provisorium) ein Umzug in eine andere Wohnung geplant ist (bessere Lage, bessere Ausstattung, neuer). Diese "provisorische" Wohnung wurde letztes Jahr nur bezogen, da ich bereits hier in HH arbeiten musste und möglichst schnell eine Wohnung benötigte um nicht weiterhin als Couchsurfer hier unterwegs zu sein. Entsprechend wurde bei der Wohnungswahl bzgl. Ausstattung, und Lage ein großer Kompromiss eingegangen. Eine andere würde vermutlich 200-250€ teurer kommen da besser gelegen. Wodurch sich aber die Fahrzeit zur Arbeitsstelle auch direkt halbieren würde.

    Oder sollte ich erstmal lieber einfach abwarten, umziehen und dann bei erneuter Aufforderung des SA entsprechend argumentiern?

    Hi frase ,

    PG hat meine Mutter. PG1. Hochstufung in PG2 wurde bereits zurückgewiesen.
    Vorsorgevollmacht hat meine Schwester die auch in der Nähe meiner Mutter wohnt (Ich selbst wohne etwa 600km von ihr entfernt). Eine komplette Betreuung meiner Mutter kann sie aber selbst auch nicht gewährleisten, daher besucht meine Mutter auch die Betreuungseinrichtung.

    Meine Mutter war bis vor 3 Jahren in der GS. Durch ein Erbe ist sie jedoch kurz etwa 1,5J vor der Rente dort herausgefallen und hat bisher ihr Leben mittels Erbe und nun Rente von ca. 850 € bestritten. Das Erbe ist jedoch noch zu groß um zurück in die GS zu rutschen. Aber zu gering (Rest ist <30.000 €) um bei der Eingliederungshilfe heran gezogen zu werden. Ich versuche nun zu Vermeiden aktuell zahlen zu müssen und hoffe auf die Gesetzesänderung bzgl. der 100.000€ Grenze.

    Hallo Frase,

    Warum mit 67 noch Eingliederungshilfe und keine Grundsicherung?

    Meine Mutter ist aktuell kein Pflegefall oder in einer stationären Pflegeeinrichtung. Sie besucht täglich Mo.-Fr. auf Grund einer diagnostizierten Demenz im letzten Jahr eine Betreuungseinrichtung und wird hierzu auch hin und zurück gefahren da sie auch Probleme mit dem gehen seit einem Hüftbruch in Verbindung mit Osteoporose hat. Diese Betreuungseinrichtung wird finanziert über die Eingliederungshilfe.

    Und noch mehr Fragen:

    Ich habe für einige Monate von meinem AG eine Steuerfreie Pauschale für Verpflegungsmehraufwand zusammen mit der Reisekosten Rückerstattung überwiesen bekommen. Dieser Verpflegungsmehraufwand ist auf meinem Gehaltszettel jedoch nirgends mit aufgeführt. Auf dem Kontoauszug ist dies ein zusammengesetzter Gesamtbetrag aus Reisekosten RÜckerstattung und Verpflegungsmehraufwand. Sämtliche Reisekosten Nachweise hat mein Arbeitgeber.

    Wie kann ich dies sinnvoll darstellen? Belege habe ich keine und auf der Gehaltsabrechnung taucht dies niergends auf.

    Das sollte etwas verbindlicher dargestellt werden. "Rückzahlung bei Gelegenheit" ist m.E. ungünstig.

    "Rückzahlung nach erfolgreichem Studium dauerhaft festem Gehalt" wäre m.E. besser formuliert.

    Für den Nachweis wäre es gut, wenn das Geld bargeldlos zurück gezahlt würde.

    In der schriftlichen Aufforderung meines Vaters zur Rückzahlung aus dem April 2019 ist das sehr konkret dargestellt. Die Rückzahlung erfolgt monatlich bargeldlos und ist damit sicher dokumentierbar. Die ursprüngliche Aufstellung der durch meinen Vater für mich verauslagten Rechnungen ist jedoch sehr unspezifisch und nicht sehr konkret wann und in welchem Fall eine Rückzahlung erfolgen soll.

    Ich probier es aber einfach und schau ob es anerkannt wird.


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    Zusatz Frage bzgl. Umzugskosten: Im Mai - August letzten Jahres habe ich durch den berufsbedingten Umzug, doppelte Wohnung, etc. hohe Kosten gehabt. Gebe ich diese Kosten am Besten als berufsbedingte Aufwendungen an? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten diese Kosten geltend zu machen?


    Zusatz Frage bzgl. Wohnung und Einkommensberechnung für die RWA: Ich habe vom Zeitpunkt des Zugangs der RWA mein gesamt EInkommen für die zurückliegenden 12 Monate herangezogen und daraus den Durchschnitt gebildet. Ich habe 9 Monate vor dem Zugang der RWA eine neue Wohnung bezogen. Die vorherige Wohnung war da es sich lediglich um ein WG Zimmer handelte, wesentlich günstiger. Muss ich diese günstigere damalige Wohnung ebenfalls mit angeben?

    Hallo Awi,

    Danke für deine Antworten. Das hilft mir schonmal in vielerlei Hinsicht weiter bei meiner Aufstellung.


    Dinge, die man dringend benötigt, sollte man als Notbedarf geltend machen. Dagegen spricht m.E. auch nicht ein kurzfristiges Ansparen. Man sollte das aber von vornherein entsprechend begründen und die Sachen aufzählen, die in der Wohnung noch fehlen.


    Wie man das nach weist?

    Indem man den Zustand der Wohnung beschreibt, evtl. Fotos beifügt und sollte es diesbezüglich Probleme geben, den SB zu einer Ortsbegehung auffordert.

    Werde ich dann entsprechend so anführen und Begründet darstellen.

    Das ist schon möglich, anerkannt werden aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze nur 5% vom Brutto.

    Das ist mir bewusst. Vlt. übersieht das SA aber die 25€ und erkennt alles an.

    Wenn sie nicht bedürftig wäre, würde sie keine Leistungen erhalten. Jetzt ergibt sich die Frage, ob die Mutter deine Rückzahlung des Darlehens angegeben hat. Das würdest du heraus finden indem du gleichzeitig mit Auskunftserteilung Auskunft über sie forderst.

    Ich bin mir zu ziemlich 100% sicher, dass sie das nicht angegeben hat. Ich werde definitiv einmal Auskunft über sie anfordern.
    Die Leistung die sie erhält ist der tägliche Besuch einer Betreuungseinrichtung + Hin und Rückfahrten aufgrund von Demenz. Ob und in wie weit oder wann eine Prüfung ihrer Vermögensverhältnisse stattfand weiß ich nicht.


    Wie wurde denn das ursprünglich verabredet?


    Vertrag ist Vertrag ob mit einer Bank oder dem Vater. Da ist nur die Frage der Beweisbarkeit. Wenn der Vater das Geld auf dein Konto überwies, und die Rückzahlung bargeldlos von Konto zu Konto erfolgt wäre das ein weiteres Indiz.

    Mein Vater hat mir 2012 als mein vorheriger Laptop kaputt ging den neuen gezahlt sowie meine damaligen Umzugskosten bezahlt und bereits damals um eine Rückzahlung bei Gelegenheit gebeten. Nachdem nun mein Studium abgeschlossen und meine Probezeit im neuen Job überstanden war hat er mich Anfang des Jahres telefonisch daran erinnert und ende April via Mail nochmal nachdrücklich mit gesamter Kostenaufstellung von damals. Der Nachweis sollte möglich sein.

    Hallo Awi, danke für die Antwort.


    Das wäre ein typischer Notbedarf. Wenn dieser anerkannt wird, z.B. weil du den Laptop beruflich benötigst dann ist die Kreditrate anzuerkennen

    Das Gleiche gilt für andere dringend benötigte Möbel u.a.

    Den Notbedarf muss du nachweisen.

    Nun beruflich benötige ich den Laptop nicht, aber für dinge wie Steuererklärung, erstellung der Auskunft bzgl Elternunterhalt für das SA, zusmmenstellen der dafür notwendigen Nachweise, schreiben von Bewerbungen da ich mit meiner aktuellen Arbeitsstelle sehr unzufrieden bin, etc.
    Ist das erfahrungsgemäß ausreichend?


    Sollte man aufteilen in:


    1. Notbedarf, der sehr dringend ist, dass man sofort handeln muss. Der sollte über einen Kredit finanziert werden. Ein Kredit müsste anerkannt werden.


    2. Sonstiger Bedarf, der angemessen ist und in absehbarer Zeit zu decken ist. Für diesen Bedarf sollte man ein Ansparen geltend machen.


    Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass man Notbedarf und sonstigen Bedarf nachweisen kann.


    Ich sehe den Bedarf als absolut notwendige Anschaffungen in naher Zukunft an also einen Notbedarf an. Da ich aber hohe Zinskosten welche bei dem hier notwendigen Betrag anfallen würden vermeiden möchte, würde ich dies lieber über Ansparen und über die nächsten 4-6 Monate anschaffen wollen. Also damit dann eher sonstiger Bedarf.


    Wie weise ich den Notbedarf, sonstigen Bedarf generell nach?

    Bilder der defekten Möbel die zeigen, dass diese nur noch von zusätzlichen Schrauben und Winkeln zusammengehalten werden? Bilder der Wohnung die zeigen, dass kein Esstisch vorhanden ist, keine Lampen vorhanden sind, die vom Vormieter kostenlos überlassenen Jalousien defekt sind etc.? Wie weißt man nach, dass ein Kühlschrank defekt ist und entweder Speisen direkt einfriert und an anderer Stelle gleichzeitig nur ungenügend kühlt so das diese schneller verderben als normal ist? Oder muss ich warten, bis dieser komplett den Geist aufgibt bevor ich mir einen neuen, besseren und im Verbrauch wesentlich kostengünstigeren Anschaffen kann?


    Wie kommst du auf 5,5%?

    Bzgl. der AV hat es sich einfach so ergeben, dass ich mir nicht vorher ausgerechnet habe wieviel ich Anlegen darf, sondern einen mir sinnvoll erscheinenden Betrag welcher zufällig 5,5% entspricht anlege.


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    Mir ist gerade noch eingefallen, mein Vater hat mich Ende April gebeten endlich einen privaten Kredit von ihm aus dem Jahr 2012 zurück zu zahlen den ich im Mai begonnen habe an ihn abzuzahlen. WIe stehen die chancen, dass dies anerkannt wird?


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    Dann noch eine prinzipielle Frage zur RWA: Muss bei Zugang der RWA die Bedürftigkeit meiner Mutter bereits erwiesen sein bzw mir das Ergebnis hierzu mitgeteilt werden? Hierzu steht in dem mir zugegangenen Rechtswahrungsanzeiger gar nichts. Dort steht lediglich:

    "hier: Rechtswahrungsanzeige nach §94 Absatz 4 SGB XII

    Sehr geehrter Herr MM,

    hiermit wird ihnen mitgeteilt, dass ihre Mutter Frau X nach den Bestimmungen des SGB XII Leistungen in Form von Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff. SGB XII erhält." Und dann was die RWA bedeutet.


    Es steht dort aber nichts zu einer bereits festgestellten Bedürftigkeit meiner Mutter.

    Ist es möglich, dass die Bedürftigkeit meiner Mutter noch nicht festgestellt war und einfach pro forma schon einmal eine RWA vom SA gesendet wurde? Sollte man hier bzgl. dem Ergebniss der Prüfung der Bedürftigkeit der Mutter sowie dem Zeitpunkt wann diese abgeschlossen war beim SA nachfragen?


    Vielen Dank und einen schönen Abend,

    MM

    Ein freundliches Hallo in die Runde,


    bisher war ich lediglich stiller Mitleser hier im Forum, jetzt könnte ich aber einige Tipps und Ratschläge gut gebrauchen. Vorab einmal kurz ein paar Basic Infos:

    Leistungsempfänger (Eingliederungshilfe): Mutter, 67J., seit 20J geschieden.

    UHP: Ich, 33J, Vollzeit arbeitend

    UHP 2: Schwester, verheiratet, 2 Kinder, Zahlungsunfähigkeit bereits bestätigt durch SA.

    Nachfolgend stelle ich einmal die komplette Situation dar.

    Mitte Februar haben ich (ledig, keine Kinder, alleinlebend) und meine Schwester (verheiratet, 2 Kinder) eine RWA nach §94 Absatz 4 SBG XII bzgl. Leistungen in Form von Eingliederungshilfe für unsere Mutter (67 J.) erhalten. Eine Aufforderung zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse fehlte. 4-5 Tage später kam erneut die identische RWA diesmal als Einschreiben. Etwa 6 Wochen nach dieser 2. RWA kam nun eine Überleitungsmitteilung des SA mit der bitte um Offenlegung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Welche Gründe gibt es, dass das SA nicht direkt zusammen mit der RWA um Offenlegung bittet?


    Meiner Schwester wurde mitgeteilt, dass sie nichts zahlen muss, da ihr Einkommen zu gering ist. Etwa 6 Wochen nach der Bitte um Offenlegung meiner Verhältnisse kam eine Erinnerung diesmal auch mit einer gesetzten Frist. Da ich aus beruflichen Gründen diese Frist nicht einhalten konnte musste ich um eine Verlängerung der Frist bitten, und habe diese auch gewährt bekommen. Nun muss ich in 2 Wochen meine gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.


    Nun stellen sich mir bzgl. der Offenlegung viele Fragen, insbesondere wie ich möglichst manche Sparrate für einen Notgroschen anerkannt bekomme.

    Bei mir ist die Besonderheit, dass ich bis Frühjahr 2018 noch Student war und lediglich in einem möblierten WG Zimmer gewohnt habe. Im Mai 2018 habe ich meinen 1. Job in Vollzeit angefangen (bei reduziertem Gehalt während der Probezeit) und bin hierfür 500 km weit weg in eine unmöblierte 2Zi Wohnung gezogen. Da ich fast keine Ersparnisse hatte, habe ich erstmal jeden Cent den ich nicht unmittelbar zum Leben brauchte die Finanzierung der Mietkaution, ersten Einrichtungsgegenständen etc. genutzt. Ab Sept. 2018 habe ich weiterhin für die Rückzahlung meines BaföG welches Ende 2018 Fällig wurde sowie für einen Jahresurlaub Geld auf die Seite gelegt. Nov. 2018 habe ich mir um den BaföG Betrag zu reduzieren und den gesamten Betrag komplett auf einmal zurückzahlen zu können von meiner Mutter Geld geliehen welches ich monatlich an sie zurückzahle. Anfang 2019 habe ich angefangen systematisch alles was ich nicht unbedingt zum Leben brauch anzusparen. Das habe ich auf 3 Gebiete verteilt. Altersvorsorge (5,5 % vom Brutto), Ansparen für Jahresurlaub (150€) und „Notgroschen (300€)“ zur Vervollständigung der Wohnungseinrichtung. Bezüglich Wohnung ist es so, dass mir noch sehr viel fehlt bzw. defektes und sehr altes ausgetauscht werden muss. Ich habe bisher weder einen Esstisch noch Stühle, keinen Schreibtisch, ein ca. 10 Jahre altes Bett das auseinander fällt, ein Kühlschrank der bereits Ausfallerscheinungen zeigt, sowie noch keine einzige Lampe ausgenommen Glühbirnen in der Wohnung.


    Zusätzlich musste ich nachdem mein Laptop Anfang Mai 2019 kaputt ging kurzfristig ein neuer Laptop her welchen ich nun mittels 0% FInanzierung finanziere, da ich zum damaligen Zeitpunkt mir anders den Laptop nicht leisten konnte.


    Für mich ist die entscheidende Frage, wie ich diesen gesamten Sachverhalt möglichst sinnvoll dem SA gegenüber darstellen kamm um möglichst das ANsparen für den Jahresurlaub sowie den Notgroschen anerkannt zu bekommen. Und ob es Tipps gibt wie ich ggf. die FInanzierung für den Laptop ebenfalls anerkannt bekomme.


    VIelen Dank schonmal für alle Antworten.

    MM