Hallo Awi, danke für die Antwort.
Das wäre ein typischer Notbedarf. Wenn dieser anerkannt wird, z.B. weil du den Laptop beruflich benötigst dann ist die Kreditrate anzuerkennen
Das Gleiche gilt für andere dringend benötigte Möbel u.a.
Den Notbedarf muss du nachweisen.
Nun beruflich benötige ich den Laptop nicht, aber für dinge wie Steuererklärung, erstellung der Auskunft bzgl Elternunterhalt für das SA, zusmmenstellen der dafür notwendigen Nachweise, schreiben von Bewerbungen da ich mit meiner aktuellen Arbeitsstelle sehr unzufrieden bin, etc.
Ist das erfahrungsgemäß ausreichend?
Sollte man aufteilen in:
1. Notbedarf, der sehr dringend ist, dass man sofort handeln muss. Der sollte über einen Kredit finanziert werden. Ein Kredit müsste anerkannt werden.
2. Sonstiger Bedarf, der angemessen ist und in absehbarer Zeit zu decken ist. Für diesen Bedarf sollte man ein Ansparen geltend machen.
Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass man Notbedarf und sonstigen Bedarf nachweisen kann.
Ich sehe den Bedarf als absolut notwendige Anschaffungen in naher Zukunft an also einen Notbedarf an. Da ich aber hohe Zinskosten welche bei dem hier notwendigen Betrag anfallen würden vermeiden möchte, würde ich dies lieber über Ansparen und über die nächsten 4-6 Monate anschaffen wollen. Also damit dann eher sonstiger Bedarf.
Wie weise ich den Notbedarf, sonstigen Bedarf generell nach?
Bilder der defekten Möbel die zeigen, dass diese nur noch von zusätzlichen Schrauben und Winkeln zusammengehalten werden? Bilder der Wohnung die zeigen, dass kein Esstisch vorhanden ist, keine Lampen vorhanden sind, die vom Vormieter kostenlos überlassenen Jalousien defekt sind etc.? Wie weißt man nach, dass ein Kühlschrank defekt ist und entweder Speisen direkt einfriert und an anderer Stelle gleichzeitig nur ungenügend kühlt so das diese schneller verderben als normal ist? Oder muss ich warten, bis dieser komplett den Geist aufgibt bevor ich mir einen neuen, besseren und im Verbrauch wesentlich kostengünstigeren Anschaffen kann?
Bzgl. der AV hat es sich einfach so ergeben, dass ich mir nicht vorher ausgerechnet habe wieviel ich Anlegen darf, sondern einen mir sinnvoll erscheinenden Betrag welcher zufällig 5,5% entspricht anlege.
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Mir ist gerade noch eingefallen, mein Vater hat mich Ende April gebeten endlich einen privaten Kredit von ihm aus dem Jahr 2012 zurück zu zahlen den ich im Mai begonnen habe an ihn abzuzahlen. WIe stehen die chancen, dass dies anerkannt wird?
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Dann noch eine prinzipielle Frage zur RWA: Muss bei Zugang der RWA die Bedürftigkeit meiner Mutter bereits erwiesen sein bzw mir das Ergebnis hierzu mitgeteilt werden? Hierzu steht in dem mir zugegangenen Rechtswahrungsanzeiger gar nichts. Dort steht lediglich:
"hier: Rechtswahrungsanzeige nach §94 Absatz 4 SGB XII
Sehr geehrter Herr MM,
hiermit wird ihnen mitgeteilt, dass ihre Mutter Frau X nach den Bestimmungen des SGB XII Leistungen in Form von Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff. SGB XII erhält." Und dann was die RWA bedeutet.
Es steht dort aber nichts zu einer bereits festgestellten Bedürftigkeit meiner Mutter.
Ist es möglich, dass die Bedürftigkeit meiner Mutter noch nicht festgestellt war und einfach pro forma schon einmal eine RWA vom SA gesendet wurde? Sollte man hier bzgl. dem Ergebniss der Prüfung der Bedürftigkeit der Mutter sowie dem Zeitpunkt wann diese abgeschlossen war beim SA nachfragen?
Vielen Dank und einen schönen Abend,
MM