Beiträge von Sanne

    Hallo zusammen,


    bei uns gibt es Neuigkeiten: Auf die erste Aufforderung Auskünfte zum Einkommen und Vermögen zu erteilen, haben mein Bruder und ich auf das Vermögen unserer Mutter (rd 12 TEUR) verwiesen.


    Jetzt kam die Antwort des Sozialamts: Das Vermögen wäre kleiner als der Schonbetrag bei Eingliederungshilfe von 30 TEUR.


    -> Kann mir jmd Sinn und Zweck mitteilen, warum Unterhaltspflichtige in einem solchen Fall dann noch schneller zur Kasse gebeten werden können?


    -> Weiß jmd ob wir rechtlich gesehen dann gegen unsere Mutter einen Ausgleichsanspruch hätten?


    VG


    Sanne

    Kann mir jemand die Frage beantworten ob die 100K -Grenze auch für Kinder der Bewohner einer Pflege-WG gelten soll?

    Ist ja irgendwie eine Grauzone da kein richtiges Pflegeheim....

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar:)

    Ich weiß es zwar nicht genau, wüsste aber nicht, warum es da nicht gelten sollte?!?


    Es geht letztlich doch darum, wer in einer solchen Art Unterkunft untergebracht ist und Sozialleistungen erhält. Ob das dann in einem Pflegeheim, einer Pflege-WG dürfte keine Rolle spielen

    falls der Unterhaltspflichtige die Steuerklasse 3 haben sollten dann wird nach IV -IV gerechnet, s. Urteil des BGH


    Unikat : Gilt das auch bei den Einkommensverhältnissen meiner Frau und mir? Also ich frage, wenn es quasi um einen Alleinverdiener geht? Und falls ja, dann schicke ich mit meine Gehaltsnachweise mit Steuerklasse 3 ans Amt und vermerke aber, dass es sich um Steuerklasse 3 handelt und dass Nettogehalt bei Steuerklasse 4 um X-Euro geringer wäre?

    Vielen Dank für eure Ratschläge.


    Unikat : Tatsächlich habe ich derzeit Steuerklasse III. Berechnet man das Gehalt mit Steuerklasse IV ergibt sich ein deutlich geringeres Nettogehalt, allerdings müssen ja auch Steuererstattungen mit einbezogen werden, so dass sich hieraus kein allzu großer Vorteil ergeben wird.


    Habt ihr schon mal was davon gehört, dass die Selbstbehalte bei Besserverdienern nach oben angepasst werden? Also nicht nur wegen höherer Mietaufwendungen. Steht in diesem Beck-Heftchen drin

    frase Vielen Dank für deine Nachricht!


    Können mein Bruder und ich einen Vorteil daraus gewinnen, wenn wir das Amt darauf hinweisen, dass unsere Mutter derzeit noch eigenes Vermögen hat? Also außer den Vorteil, dass wir erst später zahlen müssen?!? Wir besitzen derzeit bspw. keine Krankenzusatzversicherung, nach der Geburt von unserem Sohn wollte ich mich schon länger damit beschäftigen, wie es aber so ist, habe ich bisher nichts gemacht. Außerdem überlegen wir schon lange ein zweites Auto anzuschaffen, das könnte man bspw. finanzieren...


    Unsere Mutter hat bisher keinen Pflegegrad. Die beiden Mitarbeiterinnen des Heims meinten aber dass es uns auch nichts bringen würde, da das Amt dann einfach weniger bezuschusst ?!?


    Wer den Heimvertrag unterschrieben hat, kann ich auch gar nicht genau sagen. Meine Mutter hat jetzt eine Betreuerin, da sie nicht wollte, dass mein Bruder und ich um die Sachen kümmern (müssen). Wie lange es die schon gibt, weiß ich aber nicht genau, jedenfalls noch nicht lange. Also entweder die hat unterschrieben, oder meine Mutter. Mein Bruder und ich haben jedenfalls nichts unterschrieben. Uns wurde nur von der alten Sozialarbeiterin gesagt, das Landratsamt hätte die Verlegung genehmigt. Aus diesem Grund dachten, wir es ändert sich nichts für uns.

    awi :


    - Bruttogehalt ca. 7.500 / Monat

    - Meine Frau wird die nächsten Jahre erst Mal nicht arbeiten gehen, wir planen weiteren Nachwuchs

    - Weitere Einkünfte: Zinsen gibt es heutzutage keine mehr, ggf. machen wir im Jahr 100 Euro Dividenden, stl. wäre das somit unter dem Sparerfreibetrag, vlt. wird es aber für den Elternunterhalt berücksichtigt ?!?. Steuererstattungen gibt es keine, wir sind nach Beendigung der Elternzeit nicht mehr verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. In diesem Jahr kommt vlt. sogar eine Nachzahlung raus, da das Elterngeld ja noch nicht versteuert ist.

    - Tilgungsanteil rd EUR 1.000, Zinsen EUR 200

    - Wohnung hat 100 qm, würde als Mietwohnung sicher mind. 1.000 Euro (kalt) kosten.

    - ETF-Sparplan: Kann man dann nicht einfach sagen, dass es meine Altersvorsorge ist? Läuft über mein Konto.

    -Versicherungen: Unfallversicherung von EUR 10 / Monat. Alles andere haben wir nicht. Könnten wir jetzt noch Krankenzusatzversicherungen abschließen, wenn man sagt, dass unsere Mutter noch eigenes Vermögen hat?

    - Entfernung Heim: 13km (einfach)

    Zu 2. Unterhalt an meine Frau:


    Das sehe ich aber nicht so, denn die 3.240 gibt es unabhängig davon, ob und wie viel mein Frau arbeitet und verdient. Ohne mich genauer damit befasst zu haben, hätte ich gesagt, der erhöhte Selbstbehalt, dient der Förderung von Familien.


    Würden wir beide das gleiche verdienen, wäre der Selbstbehalt auch 3.240 einen Unterhaltsanspruch hätte sie dann aber nicht.


    Ebenso wäre es meiner Ansicht nicht konsequent den Unterhalt des Kindes vom Einkommen abzuziehen, der der Ehefrau dem entgegen bei der Pauschal-Ermittlung des Selbstbehalts einzubeziehen. Darüber hinaus ist der Familienunterhalt ebenfalls u.a. einkommensabhängig, wäre ich also Einkommensmillionär, würde der Selbstbehalt sicher nicht ausreichen, diesen zu leisten.

    Hallo zusammen,


    zunächst vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Mit der Bemerkung, dass ich meine Mutter gut aufgehoben wissen möchte bzw. daran interessiert bin, wollte ich eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass es mir tatsächlich darum geht, möglichst wenig zu zahlen, Ich aber darüber hinaus bzw gleichzeitig an einer guten Unterbringung für meine Mutter interessiert bin. Nach einer Lösung für die Unterbringung suche ich aber hier im Forum nicht. Hier suche ich einzig Ratschläge hinsichtlich meiner finanziellen Belastung.


    Dass das Vermögen meiner Mutter verbraucht wird und ihre Renten da einfließen ist klar und auch völlig in Ordnung.


    Die Info bzgl Einkommen und Vermögen haben wir gestern in der Unterbringung erhalten. Die hatten dort Kontoauszüge und Rentenbescheide.


    Viele Grüße


    Sanne

    Hallo zusammen,


    zunächst einmal vielen Dank an die Organisatoren dieses Forums und an diejenigen, die hier (ehrenamtlich) mit Rat zur Seite stehen!


    Zunächst kurz zu meinem / unseren (mein Bruder ist auch betroffen) Sachverhalt:


    - vergangene Woche haben mein Bruder und ich Post vom Sozialamt bekommen, in der steht, dass für unsere Mutter lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen nach § 27b SGB XII und Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff SGB XII geleistet wird. Darüber hinaus war eine Auskunftsverpflichtung beigefügt.


    - unsere Mutter ist seit drei Wochen in einer vollstationären Einrichtung für psychisch Kranke mit Suchtmittelabhängigkeit.


    - Alkoholkrank ist unsere Mutter seit 25-30 Jahren. Aufgewachsen sind mein Bruder und ich bei unseren Großeltern (Eltern unseres verstorbenen Vaters), wobei unsere Mutter dort eigentlich auch immer integriert war, für uns aber mehr, wie eine Art große Schwester


    - nach dem Tod ihres Lebensgefährten Ende 2014, wurde unsere Mutter im darauffolgenden Mai in einer dezentralen Wohngruppe für Frauen untergebracht; eine Zuzahlung hierfür war von uns da nicht notwendig. Nachdem sich der Zustand weiter verschlechterte, hat die betreuende Sozialarbeiterin eine Verlegung in o.g. Einrichtung veranlasst. Um die Kosten hierüber wurden mein Bruder und ich nicht informiert.


    Jetzt zu den finanziellen Eckpunkten:


    - ich bin 33 Jahre alt, bin seit 5/2017 verheiratet, in 12/2017 ist unser kleiner Moritz geboren


    - unsere Mutter ist Jahrgang 1959


    - Einkommensverhältnisse v. meiner Frau und mir:


    - mein durchschnittliches Nettogehalt hat die letzten 12 Monate rd. 5.000 Euro betragen

    - meine Frau bekommt noch für circa ein halbes Jahr Elterngeld von 485 Euro

    - zudem bekommen wir Kindergeld von 194 Euro

    - weitere Einkünfte haben wir nicht


    - Ausgaben von meiner Frau und mir:


    - wir zahlen eine Rate für eine ETW von mtl. rd. 1.200 Euro

    - zusätzlich eine Sondertilgung von in den letzten Jahren 11.000 Euro

    - wir haben einen ETF Sparplan für uns über 200 Euro

    - für unseren Moritz sparen wir monatlich 25 Euro

    - alles andere Geld haben wir auf die Seite gepackt, um uns irgendwann vlt. doch den Traum von einem eigenen Haus ermöglichen zu können


    - meine Vermögensverhätnisse:


    - Girokonto (läuft auf meine Frau und mich): 4.850 Euro

    - Girokonto (läuft nur auf mich): 38.900 Euro

    - Girokonto (läuft nur auf mich): 11.500 Euro

    - Aktiendepots (laufen auf mich): 9.000 Euro


    - Einkommens- und Vermögensverhältnisse unserer Mutter:


    - meine Mutter bekommt: 710 Euro Witwenrente und 550 Euro Berufsunfähigkeitsrente, hat erspartes Vermögen von rd. 15.000 Euro

    - die Unterbringung kostet im Monat zwischen 3.000 bis 3.400 Euro. Mein Bruder und ich waren gestern erstmalig dort und haben uns mit den Angestellten, die für unsere Mutter zuständig sind


    Meine / unsere Fragen:


    - kann jmd. anhand der o.g. Eckpunkte berechnen, was da in einem ersten Schritt vom Sozialamt festgesetzt werden kann? Mit diversen Unterhalts-Rechnern aus dem Netz, komme ich meist auf Beträge von 400-600 Euro / Monat


    - ich habe mir ein Informationsheft vom Beck-Verlag gekauft und auch im Internet bereits recherchiert. Hier steht u.a. dass vorrangige Unterhaltsleistungen einkommensmindernd zu berücksichtigen sind. Hierunter fällt ein potenzieller Unterhalt für unseren Moritz unter Abzug des hälftigen Kindergelds = insgesamt ca. Euro 450. Darüber hinaus gibt es aber wohl auch das Thema Familienunterhalt. Hierunter verstehe ich momentan: Da sich meine Frau derzeit um unser Kind kümmert und selbst nicht arbeiten geht, hat sie mir gegenüber einen Ausgleichsanspruch. Dieser kann ebenfalls mit div. Rechnern im Internet ermittelt werden. Was mich aber irritiert, gezahlt wird dieser Unterhalt momentan nicht. Wird der dann berücksichtigt, weil meine Frau den Anspruch jederzeit geltend machen kann oder bringe ich komplett was durcheinander?!? Kennt sich damit jmd. aus? Ich komme zwar auch von der juristischen Seite, kenne mich aber eher mit Steuerrecht aus.


    Was mir noch ganz wichtig ist


    Es ist mehr absolut bewusst, dass mich eine mögliche Unterhaltsfestsetzung wirtschaftlich unter Umständen nicht so sehr trifft, wie Menschen mit deutlich geringeren Einkommensverhältnissen!!! Und es geht mir auch nicht rein um das finanzielle, ich bin auch durchaus sehr daran interessiert, unsere Mutter gut aufgehoben zu wissen.


    Es geht mir mehr ums Prinzip. Mein Bruder und ich sind ohne Vater groß geworden, alles was aus uns geworden ist und was wir erreicht haben, haben wir unseren Großeltern zu verdanken. Sie haben für uns gesorgt, mit uns gelernt, für uns Nachhilfe gezahlt. Ohne unsere Großeltern wären mein Bruder uns ich sicher in einem Heim oder bei Pflegeeltern gelandet.


    Zudem sind mein Bruder und ich beide von der Krankheit unserer Mutter geprägt. Wir trinken bspw. beide keinen Alkohol, das können sich nur wenige vorstellen, was das für die Teilnahme an der Gesellschaft bedeutet.


    Unsere Mutter kann nichts für ihre Krankheit, mein Bruder und ich aber auch nicht. Wir sind beide Anfang dreißig und sind dabei uns unsere eigenen Existenzen aufzubauen.


    In diesem Sinne, vorab vielen Dank, falls sich jmd. findet, der Antworten auf meine / unsere Fragen hat!!!


    Viele Grüße


    Sanne