Beiträge von brian

    ...im Grunde komme ich bei verschiedenen Rechenbeispielen auf ähnliche Lösungen.


    Um alles nachzuvollziehen fehlen mir noch Infos. Was bedeutet 200 Euro Mehraufwand für 2 Kinderzimmer?


    Wäre es möglich das Geld monatlich auf ein Konto für das Kind zu überweisen bei welchem beide Elternteile Zugang haben? Der Kinderunterhalt ist für das Kind gedacht.


    GRuß B.

    Nabend,


    das habe ich von der Mutter bekommen. (siehe PDF Datei) Bisher alles unbereinigte Nettoeinkommen. Mir fällt auf, dass wenn ich in die DDT schaue, komme ich bei meinem Nettogehalt in die Spalte 447 (6-11Jahre). Zudem verstehe ich nicht wie ich deinen Hinweis einrechnen muss.



    "Jetzt zur Berechnung des Unterhalts: du zahlst nach der Düsseldorfer Tabelle für 14 Tage an die Mutter Kindesunterhalt auf der Basis deines Gehalts, sie dann umgekehrt auf der Basis ihres Gehalts für 14 Tage an dich."



    Habe jetzt inhaltlich was zum Gehalt bereinigen gelesen und auch mal in die DDT geschaut. Ich blick da nicht durch.


    Gruß B.

    Morgen,


    danke für die Antwort.


    KG wollen wir weiterhin weitgehend wegsparen. Anteilig nehmen wir das zukünftig für Schulessen ect.


    Das mit dem 14 tägigen Wechsel, wer an wen zahlt, war mir nicht bewußt. Kennst Du eine valide Seite mit Rechenbeispielen und etwas zu Einkomen "bereinigen" für Anfänger im Wechselmodell empfehlen? Wie das gerechnet wird, weiß ich nicht.


    Bezüglich der Wohnung ist alles geklärt soweit und derzeit wohne ich gegenüber in einem Haus. Also der gleiche Bezirk/Stadtteil


    Gruß B.

    Nabend,


    seit 1.5. sind ich und meine ehemalige Freundin getrennt. Wir waren nicht verheiratet. Beide haben Sorgerecht. Unsere bisherige Wohnung habe ich verlassen und eine neue Wohung bezogen. Diese ist unefähr gleich teuer. Unser Sohn (7Jahre alt) wohnt zur Hälfte bei der Mutter unseres Sohnes und zur anderen Hälfte bei mir. Er hat jeweils sein eigenes Kinderzimmer. KG habe bisher ich bezogen, wurde separat auf ein Konto gespart. Auf neuen Wunsch soll das Kindergeld zur Mutter und über diesen Weg auf das separate Konto.


    Ich habe für unseren Sohn einen Nebenwohnsitz bei mir gemeldet und die Mutter fragt ob sich dadurch Nachteile für sie ergeben. Konnte ich nicht beantworten. Im Einwohnermeldeamt sagten die mir, 2 Wohnsitze fürs Kind seien nicht möglich, ich sei jedoch verpflichtet den kleinen bei mir zu melden, wenn er hälftig bei mir wohnt. Deshalb die Lösung mit dem Nebenwohnsitz. Das musste mir die Mutter unseres Sohnes schriftlich erlauben. Auf meine Frage, was wäre wenn sie verweigert, konnte mir die Sachbearbeiterin nicht antworten.


    Ich verdiene 2300 Netto und die Mutter unseres Sohnes 1700 Netto. Wie werden Ausgleichszahlungen gerechnet? Im Jugendamt vor Ort habe ich keine vernünftigen Antworten bekommen. Scheinbar ist dieses "Wechselmodell" vor Ort nicht so bekannt.


    Sollte ich irgendetwas noch unbdingt beachten, klären oder recherchieren?


    Da ich in diesem Bereich bisher gar keine Ahnung habe, würde ich mich über einen fundierten Kommentar freuen.