Beiträge von Exo

    eine solche Begründung mit 75% könnte m.E. mehr Chancen auf Erfolg haben, im vergleich zur Begründung "deutlich früher und gleitend in den Ruhestand zu gehen"


    Mit der 75% Aussage würde ich mir vermutlich selbst in das eigene Fleisch schneiden. Ich habe es jetzt nicht genau durchgerechnet, aber vermutlich hätte ich dann (als Rentner mit 67) fast mehr freies monatliches Geld zur Verfügung als jetzt. Dann müsste ich z.B. erkären, dass ich meinen Ruhestand auf einem Luxus-Kreuzfahrtschiff verbringen möchte.

    könnte sein, wir können gemeinsam lernen

    ich lerne gerne


    Ich auch. Aber Politik und Sozialrecht ist nicht ganz so mein Ding. Ich bin Techniker. Das bisschen Wissen darüber ist alleine dem Umstand geschuldet, mit der Sache des EU momentan direkt konfrontiert zu sein. Letztendlich wird es eh ein Richter entscheiden. Aber es kann ja nicht schaden, im Vorfeld gut informiert zu sein.


    Gruß

    ~Exo~

    eine Rechtswahrungsanzeige benötigt keine Datenschutzerklärung,

    Das mag sein. Das Schreiben verlangt aber eine Unterschrift von mir auf eine Anlage/Erklärung die nicht beiligt. Also werde ich einen Sch**** tun. Ich soll laut dem Anschreiben Einblicke in pers. Daten geben, also habe ich Anspruch darauf zu erfahren, wie und in welchem Umfang meine Daten verarbeitet werden.


    Könnte ja jeder kommen und verlangen, leg mir mal Deinen Finanzstatus offen...

    eine solche Begründung mit 75% könnte m.E. mehr Chancen auf Erfolg haben, im vergleich zur Begründung "deutlich früher und gleitend in den Ruhestand zu gehen"


    es kommt natürlich auf den Einzelfall an: wie hoch ist deine zu erwartende Rente, wie ist dein belegbarer Gesundheitszustand,

    ob die Dauer der Elternunterhalt absehbar ist, etc

    Ja klar... Meine Pläne und was das SA zu "hören" bekommt, muss ja erstmal nicht ganz deckungsgleich sein. Aber da vertraue ich dann auch noch auf meinen Rechtsbeistand. Altersvorsorge ist praktisch ja auch nur eine Überschrift.


    Gruß

    ~Exo~


    auf die Begründung bin ich mal gespannt ...

    Nun, das jetzige Anschreiben ist schon mal nicht rechtskonform. Natürlich werden sie irgendwann einmal ein vollständig und rechtssicheres Exemplar liefern, gegen das ich nichts machen kann. Das jetzige Anschreiben werde ich so aber nicht akzeptieren. (Fehlende Datenschutzerklärung, Bezugnahme auf ein Dokument, welches keinerlei Gültigkeit hatte...)


    Aber da auf meinem zuständigen SA scheinbar momentan der Azubi für das Zusammensetzen der Textbausteine zuständig ist....

    könnte es sein, dass du diese "hohen mntl. Sparbe- und verträge" brauchts um eine angemessene Altersvorsorge in Höhe von 75 % deines Einkommens zu sichern ?


    grüße,

    m

    Hauptsächlich um deutlich früher und "gleitend" in den Ruhestand zu gehen. D.h. vom 58igsten bis zum 63igsten LJ vielleicht nur noch Teilzeit oder 4 Tage-Woche und ab dem 63. dann in Rente. Je nachdem was an Rücklagen bis dahin da ist, auch früher.


    Keinesfalls wie es der Gesetzgeber gerne hätte ab 67... denn dafür habe ich ja meine Vorsorge getroffen.

    Ja, hier hat awi vollkommen recht. Deine ETW ist vor Zugriff sicher. Zusätzlich kannst Du auch noch private Rücklagen bilden, die das Sondereigentum betreffen! Hier aber nicht übertreiben und schlüssig argumentieren. Fenster alt und energetisch nicht mehr zeitgemäß? Muss tapeziert werden? Neue Schränke fällig? Dann besser in die Immobilie, als in das SA investieren... Das Hausgeld nicht vergessen (Rücklage Gemeinschaftseigentum) . Grundsteuerzahlungen auch angeben.


    Noch etwas OffTopic Senf dazu:

    Neues Auto notwendig und Geld vorhanden? Trotzdem auf "Pump" kaufen und die Kreditzahlungen geltend machen.


    Es lohnt sich auch alte Urteile abzuklappern und nachzusehen, was andere alles so geltend gemacht haben. Dies ist natürlich keine Garantie dafür, dass auch Dein zuständiges SA oder Gericht dies anerkennen wird. Aber Versuch macht kluch. Tipp: -> Checkliste erstellen.


    Und Tipp für alle anderen: Schon rechtzeitig damit anfangen, *bevor* sich das SA um die erste Kontaktaufnahme bemüht! Denn dann herrscht Zeitdruck.


    Oft kann man die ersten ein/zwei "textbausteinorientierten" SA-Anschreiben auch wegen rechtlicher Formfehler zurückweisen/widersprechen und dadurch Zeit gewinnen . Wer suchet, der findet!


    Dies sind alles Erfahrungen, die ich bisher selbst mitgemacht habe, bzw. die aus zuverlässigen Quellen (Urteile, etc.) stammen.


    Gruß

    ~Exo~

    Du musst nur aufpassen, was Du gegenüber dem Amt erklärst, bzw. erwähnst.


    Zur Aufklärung der Sachlage würde ich beim Amt nachfragen, wohin denn die Post gesendet wurde.

    Danach würde ich erklären, dass Du nachweislich seit 5 Jahren nicht mehr an dieser Adresse wohnst (aktuelle Meldebescheinigung ggf. beilegen)

    und dass Dir die Post nicht nachgesendet wurde. Wer und/oder was an der alten Adresse wohnt, ist völlig irrelevant.


    Gleichzeitig widersprichst Du dem Zwangsgeld mit den gleichen Argumenten. (Nicht: "Hab ich nicht gewusst...")


    Keinesfalls irgendwem gegenüber überhaupt mit Scheinargumenten auftreten...

    Hab ich nicht gewusst.... Schmeiss weg das Zeug, etc. - Das behälst Du schön für Dich.


    Gruß

    ~Exo~

    Es ist mir auch gelungen einen höheren Pflegerad zu bekommen, von 3 auf 4.

    Leider bringt das aber vermutlich nichts, denn duch EEE wird hier einfach ein höherer Pflegebedarf in höhere Heimkosten umgewandelt.

    Der Eigenanteil bleibt dabei unverändert.

    Hier bin ich auch mal in die Berechnungsfalle "getappt". :-)


    War frohen Mutes, dass nach der Neueinstufung von PG2 auf PG4 sich die Differenz jetzt auf die Eigenleistung positiv auswirken müsste.

    Hätte mich aber gewundert, wenn ich der ganzen Angelegenheit auch nur das geringste Positve hätte abringen können...


    Der tatsächliche Pflegeaufwand für meine Mutter ist für das Heim natürlich nicht gestiegen. Man kann/darf jetzt nur mehr "kassieren". ;-)

    Das soll gerecht sein? Ich denke nicht!

    Willkommen im Club!


    Ist praktisch so, als würde ich in einen Spiegel schauen. Fast 40 Jahre gebuckelt, sich völlig selbstständig ein kleines Vermögen erwirtschaftet und bekommt dann durch die aktuelle Gesetzgebung zum Thema mal einen festen Tritt in den Hintern.


    Vergiss also ganz schnell die Gerechtigkeitsfloskel. Leg all Deine Bemühungen in die Schadensbegrenzung.

    So, mal zurück zum Thema. Der nächste Versuch an meine Daten zu kommen, wird vorerst genauso scheitern. Das Anschreiben des SA wird genauso in der Luft zerissen...


    Sehr geehrter Herr **********,


    wir nehmen Bezug auf unsere Rechtsverwahrungsanzeige vom xx.xx.2018. (Welche? die als ungültig/bedeutungslos erklärte? Dieses Schriftstück existiert faktisch nicht.)


    Die ungedeckten Heimkosten in Höhe von xxxx€ werden von unserem Amt ab Februar 2019 übernommen. (OK, da war es auch Zeit)


    Bitte übersenden Sie den angeforderten Prüfbogen zur Beurteilung der Unterhaltsfähigkeit ausgefüllt und unterschrieben bis zum xx.xx.2019 an unser Amt zurück.


    Vorsorglich fügen wir nochmals einen Vordruck als Anlage bei."


    Tja, dann soll ich also all meine Daten preisgeben in dieser hübschen Tabelle und deren Richtigkeit bestätigen.


    Aber es geht noch weiter: "Zudem erkläre ich mit meiner Unterschrift die Hinweise und Erläuterungen zum Datenschutz... ...zur Kenntnis genommen zu haben."


    Ja, wo sind sie denn? Die Erklärungen und Erläuterungen zum Datenschutz? Ich soll auch noch etwas unterschreiben, was dem (erneuten) Anschreiben gar nicht beiligt? :-)

    Da das erste Anschreiben ja praktisch gegenstandslos ist, habe ich auch keinerlei Kenntnis... So ein Ärger aber auch...


    Dann warten wir mal geduldig die Frist ab und werden dann entsprechend antworten.


    Das ist der Beginn einer hoffentlich langandauernden freundschaftlichen Korresponzenz... ;-)


    Laden wir doch das SA mit in die "Spielrunde" ein.


    Gruß

    ~Exo~

    Danke für den Tipp: Das mit dem Beamten auf Teilzeit meinte ich auch eher mit einem zwinkernden Auge.

    Und natürlich "spiele" ich gerne mit Euch hier im Sandkasten mit. Aber nur so lange, wie man mir meine Burg oder mein Spielzeug nicht kaputt macht.


    Die Kenntnisse des ganzen Themas habe ich mir angelesen und wie gesagt, der Anwalt hat auch etwas aus dem Nähkasten geplaudert. Er kennt natürlich auch die zuständigen Ämter und Richter zur Genüge. Ich schätze ihn als reichlich kompetent ein. Aber Gerechtigkeit beim Gericht wird es eh nicht geben, nur ein Urteil. So viel ist klar.

    Kompliment :)

    du hast meine kleine "Falle" in meiner Fragestellung durchschaut


    macht viel Spaß mit dir

    OK, persönlich empfinde ich die ganze Angelegenheit eher als unlustig. Neben 10-12h Arbeit inkl. Pendelverkehr pro Tag, Trouble mit Ämtern, Anwälten und anderen Einrichtungen, die plötzliche Pflegebedürftigkeit der Mutter, einem demenzkranken, alten Herren, der die gemeinsame Wohnung (bis zu seinem Ableben) nicht verlassen, aber auch partiell betreut sein wollte, geht es mir gut... Dummerweise ist das ganze System selbst schon lange ein Pflegefall geworden.


    Aber ich habe in der Zeit einen relativ dicken Pelz bekommen und kann viele logische und auch unlogische Zusammenhänge und Schlussfolgerungen prinzipiell gut erkennen. Aber wenn Recht und Unrecht selbst vor Gericht noch unterschiedlich interpretiert und ausgelegt wird, dann stinkt das gewaltig zum Himmel. Wenn die Frau des Richters am Vortag Migräne hatte, sieht es vermutlich schlecht aus für mich! ;-)

    Wieso? Kann man mich rückwirkend belangen? Selbst wenn ich zur Zahlung verpflichtet werde, wird es keinesfalls den monatlichen Fehlbetrag der Heimkosten komplett deckeln. Du gehst davon aus, dass ich für den Zeitraum zu 100% aufkommen soll und es für das SA eine Nullnummer wird...


    Die RWA wird doch erst ab Zustellung "spruchreif". Die erste RWA wurde ja zugestellt, noch bevor das SA eine Leistung erbracht hatte, ist also gegenstandslos.


    Außerdem werde ich meinerseits auch nichts unversucht lassen... Das SA hat mir eine großzügige Kulanzzeit bis zur rechtskonformen Zustellung gewährt. Diese Zeit ging nicht 'ungenutzt' vorrüber... Wo wir wieder langsam in die Grauzone eintauchen. Daher müssen die Infos vorerst genügen.


    Gruß

    ~Exo~

    bis jetzt haben wir nur über Leistungsfähigkeit und das sozialhilferechtliche Thema der verweigerten Hilfe zur Pflege gesprochen,

    hat sich der Unterhaltspflichtige mal mit anderen Themen im Rahmen des Anspruchs des Sozialamts auseinandergesetzt?


    siehe hier im Forum das Thema

    Elternunterhalt, geht es nur um Leistungsfähigkeit?

    Ja, zumindest bin ich interessiert. Ich werde mich später hier und da auch in andere Threads "einmischen" und meine Sichtweise und Meinung mit einbringen. Ich weiss, dass es auch ein recht emotionales Thema ist. Der Faktor "es geht alleine um die Kohle" ist ja auch nur ein Bestandteil des ganzen.


    Gruß

    ~Exo~

    bis dahin werden die Unterhaltspflichtigen noch viel "Freude" haben, denn auch die Sozialämter bereiten sich auf Tag X vor


    Könnte ich nicht sowas wie "Beamter ehrenhalber" werden, oder vielleicht nen Monat unentgeldlich auf irgend einem Amt arbeiten...

    Hauptsache als "Beamter" dann in den Ruhestand geschickt.

    (grübel)


    OK, ich denke, alles bisher diskutiert. Andere Meinungen, Tipps und Tricks natürlich willkommen. Alles was in eine rechtliche "Grauzone" fällt, bitte nur per PM ;)


    dies wird es nie geben, denn Elternunterhalt ist genauso ein Teil des Unterhaltsrecht wie Ehegatten- und Kindesunterhalt

    es ist Richterrecht und damit immer auslegungsbedürftig, vom Gesetzgeber so gewollt, und damit einzelfallbezogen

    Ja, es wird natürlich immer ein Streitthema bleiben. Aber viele Dinge werden immer wieder neu angefasst und wieder und wieder verhandelt.

    Als hätten die Gerichte nicht eh schon genug zu tun...


    Dass die mögliche 100.000€ Grenze jetzt auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann, ist mir auch klar... Aber zumindest für mich wäre es ein Schlussstrich! Außer ich bekäme urplötzlich eine 25% Gehaltserhöhung. ;-)

    verstanden, in einigen Punkten gebe ich dem Sozialamt durchaus Recht


    wann wurde denn die Sterbeversicherung abgeschlossen?


    wenn sie bis zu 3 Monate vor Eintritt der Sozialhilfe abgeschlossen wurde, dann gilt sie als verwertbares Vermögen und ist daher nicht geschützt


    Die Verträge liefen bis dahin ca. 10 Jahre. Sie sind auch als Trauerfall-Vorsorge für eine Bestattung und nicht als Kapital-LV im Vertrag tituliert. Der Verkauf außerhalb der Zweckgebundenheit wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden weil über 20% Verlust. Es gibt etliche Urteile, die dieses auch genauso bestätigt haben, dass diese Art Versicherung eben nicht dem unmittelbar verwertbaren Vermögen zugesprochen wird.


    Aber das soll das Gericht entscheiden...


    Gruß

    ~Exo~

    dann aber nüchtern und sachlich argumentieren, möglichst emotionsfrei

    die leisen Gedanken weisen in die richtige Richtung


    Ja, natürlich. Ich verfalle jetzt auch nicht in Panik. Ich will mich auch nicht weigern meinen Obulus dazu zu geben. Ich habe jetzt schon so viele Urteile, Meinungen, Forenbeiträge zum Thema gelesen. Auch mit dem Anwalt habe ich etliche Stunden gefachsimpelt. Das ganze Thema ist eben wie ein großes, schwarzes Loch. Mit entsprechender Vorbereitung kann man es aber deutlich schrumpfen lassen. Trotz meiner ganzen Recherchen gibt es immer noch massig verschiedene Auslegungen und auch Urteile.


    Hier wird es langsam wirklich Zeit, dass es klare und transparente Vorgaben und einheitliche Gesetze gibt.


    Gruß

    ~Exo~

    die Zielsetzung des Verfahrens ist mir unklar


    Das SA verweigerte den Antrag auf Hilfe, den monatlichen Fehlbetrag zu dem Heimkosten meiner Mutter aufzubringen, weil nach deren Meinung in den jeweiligen Monaten Juni 2018 - Januar 2019 mehr "freies Vermögen" als die zulässigen Schonbeträge vorhanden gewesen sein sollen.


    Von daher sind jetzt noch rund 10.000€ Heimkosten ungedeckelt... Bei rund 1000€ vorhandenem freiem Vermögen...


    Durch die Milchmädchen-Rechnungs-Praktiken des SA kein Wunder...


    Gruß

    ~Exo~