Beiträge von Feivel

    Liebe Mitstreiter,

    ich muss mich leider aus diesem Forum verabschieden. Ich bin sehr froh dass "Euer" Gesetz kommen wird und bin nach wie vor zu 100% sicher dass es so kommen wird. Dadurch wird es Euch endlich erlaubt, Euch ganz auf die Dinge zu konzentrieren die wirklich wichtig sind im Leben. Zum Beispiel dass Eure Eltern hilfsbedürftige menschliche Wesen sind und Pflege und Zuneigung brauchen. Und dass Ihr nicht im Hinterkopf haben müsst "was das alles kostet". Dieser momentane Zustand ist einer reichen Gesellschaft wie der unseren zutiefst unwürdig. Ich wünsche Euch dass Ihr das Inkrafttreten des Gesetztes gemeinsam mit Eurem Vater oder Eurer Mutter feiern könnt und Sie ganz herzlich drückt und einfach nur dankbar sein könnt, dass es sie gibt und dass Geld nicht zwischen Euch und der Liebe steht die Ihr ihnen geben könnt und wollt. Von Herzen alles Gute für Euch alle!

    Liebe Grüße,

    Feivel

    Kurz derVersuch das Ganze etwas zu strukturieren:


    Der Bundesrat stimmt nach dem Bundestag ab. Erst dann geht das Gesetz (möglicherweise) in den Vermittlungsausschuss. Momentan geht es einzig um die nicht bindende Stellungnahme des Bundesrates, die dieser möglicherweise abgibt (ich habe ja schon gesagt, dass ich mich darauf nicht notwendigerweise freuen würde).


    Es geht momentan alles seinen verfassungsrechtlichen Gang und es gibt keine Anzeichen das irgendwas stockt oder Termine nicht eingehalten werden können.


    Das Bild zeigt das Verfahren ganz gut. Wir sind momentan ganz oben ("Gesetzentwurf")

    [Blockierte Grafik: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/bilder/DE/artikel/gesetzgebung-zustimmungsgesetz.jpg?__blob=poster&v=7]

    Woher nehmt ihr AFD-Trolle eigentlich die Selbstgerechtigkeit eure anti-demokratische Hetze bei jeder sich bietenden Gelegenheit abzusondern - auch wenn es nullkommanull mit dem Thema zu tun hat? Schreib sowas doch in deiner Reichsbürger-Facebook-Gruppe, wenn du hier nichts zur Sache beizutragen hast. Da bekommst du für solch feingeistige Analysen bestimmt Applaus.

    Ich glaube du weißt mehr als der Sachbearbeiter ;) Die Grenze soll lt momentanen Entwurf für das gesamte SGB XII gelten.


    Warum sollte Einkommen aus Überstunden nicht voll angerechnet werden dürfen?

    Hier zur Info übrigens Mal die Zusammensetzung des Bundesrats nach parteipolitischer Regierungsbeteiligung:


    Link


    Man sieht sehr schön dass die "die GroKo" im engeren Sinne keine Mehrheit im Bundesrat hat und nach den Wahlen vom vergangenen Wochenende wird sich das sobald die neuen Landesregierungen stehen noch weiter verwässern aufgrund der erwartbaren Regierungsbeteiligungen der Grünen.

    Nachdem das Gesetz im Bundestag beschlossen wurde, wird der Bundesrat entscheiden. Und das wird er sicher tun.


    Der Bundesrat kann vorher eine Stellungnahme abgeben. Mir ist nach wie vor nicht klar warum im Forum so viele momentan einer Stellungnahme entgegen fiebern.


    Ich hatte es die Tage schon Mal versucht rüberzubringen:


    Diese Stellungnahme kann genauso sinngemäß lauten: "die armen Kommunen können sich das nicht leisten, wir empfehlen das Gesetz zu ändern (weil wir sonst unsere Zustimmung verweigern)."


    Die einzige Stellungnahme die ICH mir wünsche lautet sinngemäß "super gesetz, bitte genauso beschließen". Alternativ kann der Bundesrat auch gerne auf seine Stellungnahme verzichten...

    Ja, ich glaub schon ;-) Immerhin +3 haben es bisher verstanden...

    Ich fände es in einem Forum deutlich höflicher und hilfreicher, das eigene Wissen zu teilen anstatt dem Fragesteller seine Uwissenheit vor Augen zu führen.


    Ich würde mich also sehr freuen wenn du mir erklären könntest wo genau in den oben stehenden Links Informationen zu finden sind, die über das Beschreiben von verfassungsrechtlichen Automatismen hinausgehen.


    Wie gesagt, entnehme ich dem Link nur dass der Bundesrat das Gesetz zur Kenntnisnahme zugeleitet bekommen hat. Das war seit Bestehen der Bundesrepublik bei zustimmungspflichtigen Gesetzen in 100% der Fälle so, da das verfassungsrechtlich so sein muss. Intereessant ist meiner Meinung nach nicht DASS der Bundesrat gehört wird, sondern WIE er sich verhält. Dazu sagt der o.g. Link meiner - offensichtlich falschen - Wahrnehmung nach nichts. Die einzige inhatliche Info die mir bislang nicht bekannt war, war die Stellungnahme des NNKR - aber darauf wirst du dich ja kaum beziehen, da diese mit der Entscheidung des Bundesrats nichts zu tun hat. Das ist ein Beratergremium der Bundesregierung,


    Da ich als Betroffener selbstverständlich jederzeit auf der Suche nach positiven Anzeichen bin und du ja offensichtlich was siehst was ich nicht sehe, würde ich daher nochmal um Aufklärung bitten. Ich verstehe es einfach nicht, wie du ja treffend bemerkt hast.

    Leute, macht Euch wegen der politischen Mehrheit im BundesTAG keine Sorgen. Selbst wenn die SPD die GroKo verlässt, wird man sich ja nicht deswegen von allem distanzieren was man noch kurz vorher als Regierung auf den Weg gebracht hat. Die Initiative für das Gesetz hat der SPD Minister Heil, der sich voll hinter dieses stellt und das auch weiterhin tun wird. Auch die CDU und CSU heften sich das ja ans Revers (war ja auch ursprünglich aus deren Wahlprogramm),


    Überdies hieße ein Bruch der Regierung ja auch nicht automatisch dass es Neuwahlen gibt. Und selbst wenn, bleiben die Abgeordneten und Fraktionen ja weiter im Bundestag sitzen, bis dieser neu zusammentritt. Die jetzigen Abgeordneten mit genau diesen Mehrheiten werden in genau dieser Konstellation ins Jahr 2020 gehen.


    Sorgen muss man sich - wenn überhaupt - um die Zustimmung des BundesRATs machen. Da gibt es schon noch Landesregierungen (BaWü, z.B.) die das Thema der mangelnden Gegenfinanzierung anführen und dies kritisch sehen. Aus deren Perspektive schon auch zu recht, weil die Länder eben letzlich für die Kommunen verantwortlich sind und daraus resultierende Probleme beim Land und eben nicht beim Bund aufschlagen könnten.

    à propos Bundesrat - Schleswig-Holstein positioniert sich schonmal wohlwollend. War aber auch so zu erwarten, da sie ja seinerzeit auch die entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht haben:

    Link

    Mecklenburg-Vorpommern wohl auch im Pro-Lager: Link

    Zudem positiv: Landessozialministerin Stefanie Drese ist einerseits bei den GRÜNEN - was Hoffnung gibt dass die Reform parteiübergreifend getragen wird - und andererseits momentan Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, in der sich die Bundesländer zu dieser Fragen koordinieren werden.

    Nach dem ersten groben Screening finde ich zwei positive Aspekte:

    • Geplantes Inkrafttreten: Januar 2020
    • Es wird weiterhin mit "überschaubaren" Gegenfinanzierungskosten von ca. 300 Mio. gerechnet. Hier müssen die Kommunen also zunächst mal eine eigene Gegenrechnung aufmachen. Somit werden die 300 Mio. in der Diskussion wohl erstmal als "Fakten" gelten, was dem Ganzen hoffentlich die Brisanz nimmt und eine Blockade (die momentan ja sowieso nur theoretisch ist, da es hierfür keine Anzeichen gibt) durch den Bundesrat unwahrscheinlicher machen sollte.

    Sehr gut!

    Ich bin mir nun zu 99% sicher, dass das Gesetz wie geplant zum 01.01.2020 inkraft treten wird, wenn nicht noch irgendwelche komplett unvorhergesehenen Ereignisse passieren.


    Der zentrale Baustein - die "100.000 Euro-Grenze" - wurde nun auch ofiziell von der Regierung bestätigt. Die konzertierte Aktion Pflege wird von CDU/CSU & SPD Ministerien getragen und innerhalb der GroKo gab es bislang keine nenennswerten Gegenstimmen zu den geplanten Maßnahmen. Auch die Kanzerlin hat nochmal deutlich gemacht, dass die bislang auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Pflege noch nicht das Ende Fahnenstange bedeuten. Im Bundestag wird das so durchgehen. Und die Länder werden, auf Drängen der Kommunen (Städte. und Gemeindebund) zwar möglicherweise auf konkrete Gegenfinanzierungsmaßnahmen drängen aber das Gesetz nicht in Gänze blockieren.


    Ich bin allerdings gespannt ob im Regierungsentwuf maßgebliche Änderungen zum Referententwurf zu finden sein werden, nachdem die Anhörungen im BMAS ja gelaufen sind und vermutlich Berücksichtigung gefunden haben werden.


    Es freut mich übrigens auch für die Eltern von behinderten Kindern, dass diese im Zuge der Initiative auch entlastet werden sollen. Diese haben es nämlich auch schon sowieso nicht leicht. Ich glaube heute ist ein guter für uns. Freuen wir uns!

    Ein Bericht zur Anhörung vergangene Woche im BMAS. Dynamisierung der 100.000 Grenze kommt wohl ebensowenig wie eine Streichung des EU. Grundsätzlich scheint das BMAS der Sache nach wie vor positiv gegenüber zu stehen:

    "Das BMAS kündigte an, den Referentenentwurf noch im August 2019 in das Kabinett einzubringen, so dass das Gesetz noch dieses Jahr im Deutschen Bundestag beschlossen werden könnte."


    Hier der Link


    Sorry, falls ich auf dem Schlauch stehe. Noch ist ja weder bzgl. Verwaltungsvorschriften noch bzgl. konkreter Ausgestaltungen etwas bekannt - daher nur hypothetisch:


    Würdest du in dem von dir geschilderten Fall dem Amt nicht -verkürzt - einfach mitteilen: "Ich verdiene weniger als 100.000 Euro" woraufhin die Rechtsgrundlage für eine Unterhaltspflicht entfällt und somit auch egal ist wann du welche Steuerrückerstattung bekommst?


    Dann würde doch die eletronische Lohnsteuerbescheinigung (+ggf. Jahressteuerbescheinigung etc) für 2018 ausreichen aus der hervorgeht, dass du in 2018 unter 100.000 Euro liegst. Dann sollte es doch nach dem gesunden Menschenverstand (ja, ja ich weiß) ausreichen in 2019 dem Amt eine aktuelle Lohnsteuerabrechnung (z.B. Juni) auf der ja dein Monatsbrutto und die kumulierten Jahresbruttobeträge ausgeweisen sind, wenn man davon ausgehend extrapolieren kann (das sollte bei den meisten Angestellten ja relativ einfach möglich sein) dass du auch in 2019 weiterhin unter 100k bleibst.


    Auf welcher Grundlage sollte das Amt denn dann etwas von dir fordern können?


    EDIT: ...wobei für 2019 ja sowieso die "alte" Rechtslage gilt. Da spielt die 100.000 Euro Grenze ja keine Rolle, oder? Hier könnte man ggf. maximal darüber nachdenken seine Steuererklärung später zu machen, so dass die Zahlung 2020 zugeht.