Das sind wirklich gute Neuigkeiten!
Besten Dank an das Forum, ich habe die letzten Monate stillschweigend dankbar alles mitgelesen und habe mich dann doch mal angemeldet
Ich habe aber eine Frage, die irgendwie noch nicht ausdrücklich thematisiert wurde und die ich auch im Referentenentwurf nirgendwo ausdrücklich finde.
Bisher war es ja grob so:
1800,- netto für Kinder (Single)
3200,- netto für Ehepaare
Jetzt ist immer nur von 100.000 Euro für den Unterhaltspflichtigen die Rede bzw. für das Kind.
Werden Ehepaare nicht mehr zusammen betrachtet durch das Gesetz?
Beispiel:
Verheiratet, er verdient 70.000 brutto, Sie verdient 60.000 Brutto
Er hat einen Vater für den er unterhaltspflichtig wäre...
Besten Dank für Eure Sichtweise Es kann sein, dass ich im Entwurf etwas nicht verstanden habe.