Beiträge von SilviaMarga

    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

    Am Dienstag war mein Scheidungstermin, bei dem es auch um Trennungsunterhalt ging, den ich im Eilverfahren eingefordert hatte, weil mein Mann ihn 2019 eingestellt hatte. Er hat monatelang kein Einkommen nachgewiesen, auch nicht vor Gericht.


    Mein Trennungsunterhalt lag bei 2.500 Euro monatlich.

    Dieser wurde nach 14 Monaten einfach von meinem Mann eingestellt.

    Meine Anwältin hat sein Einkommen mehrfach verlangt, es passierte nichts.


    Am Tag der Scheidung ging es um einen Vergleich. Der von der Gegenseite lag bei 12.000 Euro für 7 Monate Nachzahlung für nicht geleisteten Unterhalt und 1 Jahr nachehelichen Unterhalt mit monatlich 1.000 Euro. Eigentlich wären mir 17.500 Euro für 7 Monate Nachzahlung zugestanden, wenn ich das richtig beurteilen kann.

    Der Richter wusste leider gar nicht, was mein Mann 2018 Verdient hat, meine Anwältin hatte kurzfristig den Steuerbescheid von meinem Ex nachgereicht, den er noch nicht gelesen hatte. Aus dem ergibt sich, dass mein Exmann 85.000 Euro Nettoeinkommen im Jahr 2018 hatte.


    Als es um den Vergleich ging, sind mein Exmann und sein Anwalt raus gegangen, um sich zu beraten. Meine Mutti hat da im Wartesaal gesessen und Fetzen von dem Gespräch mitbekommen, wo der Anwalt meinte, wenn wir den Vergleich nicht machen, müssen wir die Karten offen auf den Tisch legen. Dann haben beide gelacht und mein Ex meinte, dann wir machen wir das so. Wer lacht schon, wenn er einen Vergleich machen muss?


    Sie haben dann zugestimmt, dass ich 12.000 Euro Nachzahlung erhalte und 3 Jahre lang jeden Monat 1.700 Euro nachehelichen Unterhalt, der nicht abänderbar ist.

    Von dieser Nachzahlung muss ich 6 Monate ALG2 zurückzahlen, ¼ der Gerichtgebühren und meine Anwältin bezahlen. Viel bleibt dann nicht mehr davon übrig.


    Mich beschäftigt immer wieder, dass ich hier massiv benachteiligt worden bin, wenn mein Mann 7.000 Euro netto monatlich hatte und 2019 wahrscheinlich noch viel mehr verdient hat. Er hat ja sein Einkommen verheimlicht. Ist das eigentlich rechtens, wie das Ganze abgelaufen ist, ohne das sein EInkommen bekannt ist?

    Meine Anwältin meinte immer nur, seien sie froh, sie sind bestmöglich da heraus gegangen. Ich habe einen neuen Job und könne verdienen, was ich will, der monatliche Unterhalt muss 3 Jahre gezahlt werden.

    Klang für mich ganz toll, aber seit ich weiß, dass mein Exmann lachend vorm Gerichtsaal stand, beschleicht mich nur noch ein ungutes Gefühl.


    Vielleicht kann mir jemand etwas dazu schreiben, der ein wenig auskennt?

    Mein Mann und ich haben uns im April 2018 getrennt.


    Es gibt eine schriftliche Vereinbarung, dass er mir monatlich Trennungsunterhalt zahlt. Dies hat er bis Juli 2019 auch getan.

    Dann meinte er, er zahlt nicht mehr, sein Anwalt habe ihm gesagt, muss er nicht mehr tun. Vor allen teilt er es niemanden mit, es wird einfach eingestellt. Auf meine Nachfrage hin hat er es mir dann gesagt. Er ist doch verpflichtet, dies meiner Anwältin rechtzeitig mitzuteilen oder?


    Ich habe in unserer Ehe nicht arbeiten gehen müssen, da ich chronisch krank bin, hat er das nie von mir verlangt.


    Meine Anwältin hat ihm ein Schreiben geschickt, wo drin stand, dass ich ja nicht arbeiten gehen musste. Nun kommt sein Anwalt und behauptet das Gegenteil, dass mir so sinngemäß mehrfach nahegelegt wurde, mir Arbeit zu suchen und das ich nicht zu motivieren gewesen wäre.

    Es regt mich echt auf.


    Ich kann mit meinem Mann auch nicht mehr reden, er hat mich komplett gesperrt. Auch die Tierarztkosten für unsere Katzen hat er nicht anteilig wie vereinbart bezahlt.

    Er reagiert auch nicht drauf, dass er seine Einkünfte offen legen soll.


    Meine Anwältin hat ihm mit einem Eilgerichtsverfahren gedroht.

    Die Summe ist gewaltig, sie fordert ihn auf, diese Gerichtskosten zu übernehmen oder weiterhin den Trennungsunterhalt zu zahlen.

    Nun habe ich Angst, dass wenn er die nicht zahlen sollte, ich diese zahlen muss, wenn es vor Gericht geht und Recht bekommt.


    Ich habe mich im Trennungsjahr und bis jetzt um einen Job bemüht, leider kann ich auch nicht jeden ausüben, bin 16 Jahre ohne Berufserfahrung und habe nur einen Nebenjob.

    Es ist wirklich nicht so leicht, mit meiner Krankheit das zu finden, wo ich drin arbeiten kann.


    Hat jemand eine ähnliche Situation gehabt?


    Auch was das Thema Steuer angeht, sehe ich schwarz. Er hat von nichts einen Plan und ich war bei der Steuerberaterin und die meinte, dass ich abwarten soll. Denn er wusste nicht mal, ob er den Trennungsunterhalt bei der Steuer geltend macht.

    In eine andere Steuerklasse sind wir auch nicht gewechselt. So richtig hatte wohl die Steuerberaterin auch keinen Plan. Ich müsste ja meinen Unterhalt versteuern, was zu einer großen Nachzahlung führen würde. Da er aber keinen Plan hatte, wissen wir jetzt auch nicht, was wie getan wird. Für letztes Jahr sind wir anscheinend noch gemeinsam veranlagt?

    Mir ist schon Angst und Bange, dass das Finanzamt bald vor der Tür steht.


    Einen weiteren Besuch bei der Steuerberaterin wird nix bringen, da er selber ja keinen Plan hat (wenn man ihn anruft), was ist, er überlässt alles den anderen, die machen schon.

    Und beim Finanzamt traue ich mich nicht zu fragen, im Moment hab ich kein Geld weiter, wenn die mit Nachzahlungen kommen.

    Mein Mann schrieb immer nur, alles gut für dieses Jahr.

    Hallo, ich habe heute folgende Antwort erhalten, warum die Anwältin den Scheidungsantrag gestellt hat.

    Das ist die Antwort:

    Frau Rechtsanwältin S….. hat mit Schriftsatz vom 10.07.2019 fristgerecht die Stellungnahme zur Antragsschrift der Gegenseite beim Familiengericht eingereicht. Durch den gestellten eigenen Scheidungsantrag erfahren Sie keine Nachteile und es entstehen für Sie auch keine zusätzlichen Kosten. Der eigene Scheidungsantrag dient u.a. dazu, dass das Verfahren weiter betrieben werden kann, falls die Gegenseite den eigenen Scheidungsantrag zurücknimmt. So können gewisse Stichtage nicht durch die Gegenseite verschoben werden. Es handelt sich hier um ein normales Prozedere, sodass Sie sich diesbezüglich keine Gedanken machen müssen.


    Da steht, dass dadurch für mich keine weiteren Kosten entstehen. Allerdings wurde mir per Post folgende Kostenaufstellung geschickt:

    1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 904,80 Euro

    Pauschaule für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20 Euro

    Zwischensumme Netto 924,80 Euro

    19 % MWST Nr. 7008 VV RVG 175,71 Euro

    Zu zahlender Betrag: 1100,51 Euro


    Sind das die normalen Gebühren, die ohnehin für die Anwältin anfallen oder sind da nochmal Gerichtsgebühren drin? Mein Mann hat diese ja schon mit seinem Antrag gezahlt.

    Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe die Scheidungspapiere, die vom Gericht kamen, zu meiner Anwältin gebracht. Leider war sie im Urlaub und ich habe darauf gewartet, was ich weiter tun soll. Die Assistentin der Anwältin hat gesagt, dass alles rechtzeitig geklärt wird und es automatisch für die Frist einen Alarm gibt. Ich habe dann gewartet, dass sich die Anwältin meldet, was ich als nächsten Schritt tun soll. In der Hinsicht kam aber innerhalb der Frist nichts von ihr.

    Hätte ich selbst Stellung zu dem Scheidungsantrag meines Mannes nehmen müssen? Ich war der Meinung, dass meine Anwältin das alles regelt, dafür ist sie ja da???? Und jetzt verlangt sie Geld von mir für den Scheidungsantrag, den sie gestellt hat. Aber der Antrag wird ja erst vom Gericht bearbeitet, wenn ich Geld überwiesen habe oder?


    Außerdem ist ja der Scheidungsantrag von meinem Mann eingereicht worden, dem ich ja zustimme.

    Hallo,


    vielleicht kann mir jemand in folgender Angelegenheit weiterhelfen.

    Der Anwalt meines Mannes hat die Scheidung bereits eingereicht. Ich habe eine Anwältin beauftragt, mich bezüglich Trennungs und-nachehelichen Unterhalt als auch beim Versorgungsausgleich zu vertreten.

    Jetzt schrieb Sie mir, dass auch Sie einen Scheidungsantrag eingereicht hat. Ich habe sie dazu aber nicht beauftragt.

    Kann mich jemand aufklären, ob diese Vorgehensweise sinnvoll ist?