Beiträge von ClaudiaP

    Da hab ich jetzt nur Bahnhof verstanden wenn ich ehrlich bin. Also muss er definitiv zahlen und sein Vermögen offen legen?

    Der neue Mann deiner Mutter, wird wahrscheinlich nach der von dir dargelegten Informationen (Rente von 2200 Euro plus sechsstellliges Vermögen) die kompletten 950 Euro zahlen müssen und sein Vermögen/Einkommen etc. offen legen müssen, da er zum Kreise der Unterhaltspflichtigen zählt und auch leistungsfähig ist. Es ändert sich bei Ehepartnern nichts durch das neue Gesetz, aber du und deine Geschwistter sind definitiv finanziell aus der Sache draußen. Ihr seit zu keinen Zahlungen oder der detaillierten Offenlegung Eurer Einkünfte verpflichtet - schon gar nicht dem neuen Mann Eurer Mutter gegenüber, sondern im Zweifelfalle nur dem Sozialamt. Es ist aber davon auszugehen, dass die sich im Rahmen einer Unterhaltsprüfung überhaupt nicht bei Euch melden. Aber aber am besten ein neues Thema aufmachen.

    Viele Dinge die jüngere Menschen absetzen können, entfallen bei Rentnern.

    Da der neue Ehemann deiner Mutter eine gute Rente hat, wird er auch seine Vermögenswerte nicht schonen können und sie einsetzen müssen.

    Es ist davon auszugehen, dass er die fehlenden 950 Euro zahlen muss.


    Ob das richtig ist? Ich bezweifle es, aber das ist in dieser Angelegenheit nicht der Punkt. Man sieht an solchen Fällen wieder, dass eine private Pflegeversicherung extrem wichtig ist, um nicht in die Armut zufallen.

    Mal eine Frage wie sieht es eigentlich mit Elternunterhalt ansprüche aus zum Ex Ehegatten ? Wenn der Patient der jetzt im Pflegeheim ist wieder neu verheiratet ist ? Besteht da Unterhaltspflicht oder greift dort dann auch die 100.000 Euro Grenze ?

    Danke

    Zwischen Ehegatten und Exehegatten wird kein Elternunterhalt gezahlt. Im Elternunterhalt spielt der (EX-) Ehegatten eines unterhaltpflichtiges Kindes ab dem 01.01.2020 keine Rolle mehr, da das Gehalt/Vermögen der Schwiegerkinder nicht mehr herangezogen werden kann-mögliche Unterhaltszahlungen des EX-Schwiegerkindes können in sofern eine Rolle spielen wenn dadurch das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes über 100.000 Euro liegt.


    Nach einer Scheidung kann man unter Umständen nachehelichen Unterhalt erhalten mit einer neuen Heirat erlischt der Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Ehegatten. Heiratet der Unterhaltpflichtige erlischt jedoch die Pflicht der Zahlung auf nachehelichen unterhalt nicht automatisch.


    Im oben geschilderten Fall, ist nur der neue Ehegatte unterhaltsplichtig, nicht der Ex-Ehemann - da der Hilfeempfänger neu verheiratet ist.

    Im Grunde genommen, habt ihr Kinder da ihr unter 100.000 Euro liegt mit der ganzen Sache finanziell nichts mehr zu tun.


    Der Selbstbehalt des Ehegatten ist sehr viel weniger und liegt nicht bei 1800Euro, auch aus dem Vermögen ist Unterhalts zubezahlen.


    Wenn der Ehemann deiner Mutter keinen Antrag beim Sozialamt stellt, wird das Heim selbst einen stellen und sich dann bei den Unterhaltspflichtigen melden - bei Euch wahrscheinlich nicht, wenn doch schickt ihr einfach eine Kopie der letzten Lohnabrechnung hin und ihr seit finanziell aus der Sache raus.

    ich habe mich mit meinen Geschwister massiv gegen eine allgemeine Anerkennung einer Unterhaltspflicht im allgemeinen gewehrt...Ende vom Lied, das Sozialamt schrieb meinem Bruder, dass er nicht zahlen brauch, da es verwaltungsökonomisch nicht rentabel wäre...das war kurz bevor das neue Gesetz kam, ich denke, es wahr nicht lohnend sich auf eine Klage einzulassen. Es wäre insgesamt lediglich um ein paar hundert Euro gegangen...


    Bei mir haben sie sich überhaupt nicht mehr gemeldet. Ich denke aber nicht, dass sie bei meinem Bruder die Zahlungen einstellen können und bei mir etwas fordern können. Das wäre ja eine ziemliche Ungleichbehandlung, zumal wir ungefähr im gleichen Rahmen leistungspflichtig gewesen wärem, wenn das Sozialamt richtig rechnet.


    Ich würde die Forderung ablehnen, Einspruch erheben, und abwarten was passiert.

    Hast du alle Posten angegeben? Altersvorsorge etc. , haben sie die erhöhte Miete abgezogen?

    Nein, sie muss nicht aus dem Haus - aber das Amt kann sowas wie eine Hypothek eintragen und wenn deine Mutter mal pflegebedürftig ist wird das Haus verkauft bzw. wenn sie stirbt und das Haus verkauft wird, muss das Sozialamt ausbezahlt werden.


    Darum muss sich aber das Sozialamt kümmern, bis das Vermögen aufgebraucht ist, muss du nichts bezahlen.

    Auch die Erbstreitigkeiten zwischen deinem Onkel und deinem Vater sind im Enddefekt nicht dein Problem, auch hier gilt es zu prüfen, inwieweit deinem Vater etwas zusteht und dieses Geld muss zuerst verwertet werden. Prüfen muss das Amt.

    Deine Mutter ist deinem Vater vorrangig unterhaltspflichtig und zwar mit ihrem Einkommen und Vermögen


    mit 29 Jahren würde ich nicht befürchten, von 18.000 Euro Unterhalts zahlen zu müssen, auch während des Studiums kann man Altersvorsorge betreiben. Vorerst würde ich dem Sozialamt das aber nicht mitteilen. warte einfach ab, ob die sich nochmal melden...


    wie viel verdienst du?

    Hast du Kredite laufen, Bafög, Studienkredite etc. ? Wie viel Miete bezahlst du?

    Sie dürfen im Haus wohnen bleiben, aber trotzdem ist es Vermögen - spätestens nach dem Tod deiner Mutter kann es verwertet werden. Auch das Privatvermögen deines Vaters spielt hierbei eine Rolle - du hast von einem Erbe gesprochen. Darauf würde ich das Sozialamt auch hinweisen, dass dieses zuerst verwertet werden muss.


    Es besteht keinerlei Rechtanspruch der Sozialämter das ein Auskunftpflichtiger diese Bögen ausfüllt. Sie sind so erstellt, dass falsche - zu Ungunsten des Auskunftspflichtigen - meist die Folge sind. Eine eigene Auflistung ist da sinnvoller.


    Ich glaube, du machst dich etwas zu verrückt. Da kommt weden in ein paar Wochen ein Zangsvollstreckung noch sonst irgendwas. Ein Gericht müsste zunächst entscheiden, ob du überhaupt Unterhaltspflichtig bist.


    Ich gehe davon aus, dass du sowieso nicht zahlen musst. Dein Vater hat Vermögen. Ich denke, falls das Gesetz kommt, kannst du sämtlichen Drohungen des Sozialamts entspannt entgegen schauen.


    Wie viel Vermögen hast du konkret?

    Da gibt es aber zu viele aber....


    Kinder können, wenn der Pflegefall eintritt noch in der Ausbildung/Studium sein, einen schlecht bezahlten Job haben und es sich de Facto nicht leisten, eine solche Versicherung abzuschließen. Dann gibt es mehr als genug Fälle, in denen kein Kontakt mehr zu den Eltern besteht, ...


    Kinder können nichts dafür, wenn ihre Eltern keine Pflegeversicherung abschließen, werden dafür aber in Haftung genommen...eine verpflichtende Vollversicherung würde das Problem lösen.

    Wenn dein Vater eine Immobilie hat, auch wenn noch Schulden drauf sind, muss diese zunächst verwertet werden, bevor du irgendetwas bezahlst. darauf würde ich das Sozialamt hinweisen und ebenfalls Auskunft über deinen Vater fordern, Kosten des Heim etc. fordern.


    Wann/Wo du in Urlaub fährst, würde ich dem Amt nicht mitteilen. Ich würde, dass Gesetzgebungsverfahren abwarten und im Fall der Fälle nur eine Lohnabrechnung - alles schwärzen, was das Amt nichts angeht - hinschicken mit dem Hinweis, dass du unter 100.000 Euro verdienst. Weiteres würde ich nicht offenlegen und dann erstmal abwarten, ob noch was kommt.


    Gernerell sollte man niemals den Auskunftsbogen der Sozialämter verwenden.

    Mein Bruder hat am Freitag Bescheid vom Sozialamt erhalten, ich noch immer nicht.


    Sie haben die Berechnung eingestellt, da die Vergolgung seiner vorraussichtlichen Unterhaltsverpflichtung verwaltungsökonomisch nicht zielführend ist. Es wurde weiter darauf hingewiesen, dass sie sich weitere Überprüfungen vorbehalten, da zu erwarten ist, dass sein Einkommen in den nächsten Jahren über 100.000 Euro steigt. Wie sie darauf kommen, verstehe ich nicht.

    Ich habe auch schon einige Politiker angeschrieben und eigentlich immer zuverlässige Antworten bekommen

    Mein Fall wurde immer noch nicht vom Sozialamt bearbeitet, ich denke, sie warten ob, das Gesetz kommt oder nicht...


    Dieses hin und her ist nicht auszuhalten, ich versuche mich abzulenken und hoffe, dass wir am 29.11. frei sind


    Was passiert morgen? Bekommen wir Bürger eine Mitteilung, wird etwas veröffentlicht? kann man dann schon abschätzen wohin der Weg geht?

    Das Gesetz soll zum 01.01.2020 kommen, es gibt keine Entschuldigung dafür, dass es später kommt. Bis vor ein paar Tagen gab es keine anderen Stimmen! Warum jetzt?


    Lange genug konnten sich die Politiker drum kümmern und mich macht es einfach nur wütend, dass hier so Gründe wie die Finanzierung vorgeschoben wir.


    Ich selbst bin kein AFD-Wähler, aber sie ist eine neue deutsche Partei und die Volksparteien brauchen sich nicht zu wundern, wenn immer mehr Leute die AFD wählen, wenn so einfache, günstige Gesetzenänderungen für den Normalbürger schon ein Problem darstellen. Für alles ist Geld da, aber wenn der kleine Mann entlastet werden soll, dann ist es zu teuer? Es geht hier um ein Gesetz, dass wie es heute gültig ist, Existenzen zerstört und eine profiorientierte Pflege finanziert, an der einzelne Personen gut verdienen und die Mitarbeiter schlecht bezahlt werden? Im Enddefekt wird durch den Elternunterhalt groß angelegte Abzocke finanziert. Aber solange es die kleinen Leute bezahlen, muss man daran ja nichts ändern.


    Ich glaube, dass viele Unterhaltspflichtige ihr Schicksal hingenommen haben, sich damit abgefunden haben und dann kommt die Groko mit der geplanten Gesetzesänderung, die dann aufgrund der Finanzierung scheitern soll. Das ist Psychoterror am kleinen Bürger. Das Gesetz hätte schon längst umgesetz werden können.


    Ich hoffe insgesamt, dass ich mit meiner Annahme, dass das Gesetz nicht gewollt ist falsch liege, aber diese momentane Situation macht mich einfach nur noch wütend.

    eine Frage an unsere "erfahrenen" Mitstreiter


    Würde Frau Tack soetwas schreiben, wenn Sie sich nicht sicher wäre? Denkt ihr es laufen im Hintergrund bereits Gespräche die eine Gegenfinanzierung einplanen?


    Welche konkreten Auswirkungen hat der Vermittlungsausschuss? welchen Zeitrahmen muss man dafür einplanen? kann der Bund schon vorher einlenken und Vorschläge für eine Gegenfinanzierung machen?


    Ich lese, dass viele von Euch, die vor kurzem noch positiv eingestimmt waren, einknicken und unsicher sind. Ich gehöre auch dazu. Wie ist die Meinung derer, die sich besser mit Politik auskennen, vielleicht schon mehrere Verfahren beobachtet haben?