Beiträge von Jennifer

    Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat mich auch darüber informiert, dass ich entlassen bin aus dem Kreis der Zahlungsverpflichteten!


    :love:


    Das ist für meine Mutter, die seit 2004 im Pflegeheim ist. Bin gespannt, ob Hamburg in den kommenden 2 Wochen sich noch für meine Vater meldet, der seit September hier im Pflegeheim ist. Aber das würde sowieso nur auf Teilen meines bereits gezahlten Teils hinauslaufen! Daher entspannt …


    Ich denke, jetzt spar ich für das Haus am Meer! :-)

    Hallo!

    Ich habe per Mail meine zuständige Sachbearbeiterin darüber informiert, das ich meine Zahlungen zum 01.01.2020 einstellen werden.

    In Ihrer Antwort kam der Hinweis " es ist noch nicht klar, ob das Gesetz tatsächlich zum 1.1.20 in Kraft tritt" ihr Rat den Dauerauftrag bestehen zu lassen. Falls AEG dann doch zum 1.1.20 greifen würde,bekäme ich den Unterhaltsbetrag auf jeden Fall zurück.

    Nun ja.... der Dauerauftrag ist eingestellt :-)


    Behördenhumor! 8o

    Bis 2020 werden wir warten, wir möchten wieder frei in unseren Entscheidungen sein und unser Leben weiter frei planen und gestalten können, zb

    Hausbau usw.!!

    Wie Unikat oben richtig gesagt hat: bloß nicht selbständig melden und ggfls. davon profitieren, dass sich das Sozialamt länger als 1 Jahr nicht gemeldet hat!


    Dann zahlt ihr nämlich für 2019 NIX! :-D Davon hab ich auch mal ganz am Anfang meiner Unterhaltskarriere profitiert!

    Die Steuernachzahlung wird bei Deinem Einkommen berücksichtigt und reduziert es entsprechend:


    Und nochmal:


    Und überhaupt: Du musst nur zahlen für die Monate September - Dezember! Deine 5.000 Euro Berechnung stellt ein ganzes Jahr dar! Dein Leben könnte grad etwas schöner sein, wenn Du das pro Monat berechnest: 4.000 Euro Euro netto ./. Selbstbehalt 3.240 = davon die Hälfte: 380 Euro für 4 Monate macht: 1.520 Euro!

    Leistungsfähigkeit = genug Geld um zahlen zu können! :-)


    Altersvorsorge und Versicherungen hast Du nichts aufgeführt! Da könnte evtl. Potential stecken, deine Leistungsfähigkeit zu senken. Und auch ein kurzer Arbeitsweg ist ein Arbeitsweg! ;-)


    Demnach hast Du tatsächlich nur Deine Einkommensnachweise abgegeben?


    Solltest Du tatsächlich zahlen sollen, dann würde ich Dir empfehlen hier nochmal die Details genau darzustellen.


    Und überhaupt: Du musst nur zahlen für die Monate September - Dezember! Deine 5.000 Euro Berechnung stellt ein ganzes Jahr dar! Dein Leben könnte grad etwas schöner sein, wenn Du das pro Monat berechnest: 4.000 Euro Euro netto ./. Selbstbehalt 3.240 = davon die Hälfte: 380 Euro für 4 Monate macht: 1.520 Euro!


    Und Tendenz fallend, da ich denke, dass Du manches hättest angeben können.

    Du wirst für September 2019 bis Dezember 2019 bezahlen müssen. Bezahlen wirst du das auch noch in 2020. Ab Januar 2020 bist du dann nicht mehr verpflichtet für Zeiträume ab Januar 2020 Unterhalt zu zahlen, da unter 100.000.


    Für 2019 wirst du zahlen müssen, wieviel deine Leistungsfähigkeit hergibt!


    Du stellst hier nur deinen Nettoverdienst in Höhe von 48.000 Euro. Keine Aussage zu Miethöhe, Beiträge zur Altersversorge, Werbungskosten etc. Was hast Du denn alles für Informationen bei Deiner Antwort ans Amt mitgegeben?


    Von dem Überschuss muss man übrigens auch nur die Hälfte abgeben. Klingt so, als wärst Du noch nicht ganz vertraut mit der Berechnung. Ah, sorry! Ich sehe grad, die 5.000 sind schon in etwa die Hälfte!

    Also meine aktuellen Erfahrungen mit meinem Vater sind etwas anders:


    er wohnte vor dem Pflegeheim in Hamburg und hat Grundsicherung bezogen. Dann nach Umzug ins Pflegeheim (hier ist er auch gemeldet) der Antrag auf Hilfe zur Pflege und da das Pflegeheim in einem anderen Bezirk ist, ist nun auch ein anderes Sozialamt zuständig.


    Das spricht dafür, dass der Antrag in Niedersachsen zu stellen wäre. Ist Deine Mutter denn dort angemeldet? Oder habt ihr die alte Wohnung noch? Ich habe übrigens die entsprechenden Formulare direkt vom Pflegeheim bekommen, für die ist es ja ein übliches Prozedere und wissen eigentlich auch, welches Amt das richtige ist.

    Hallo Ceres,


    ich war da bislang erfolglos. :-(

    Aber Gott sei Dank ab 2020 raus aus der Nummer.


    Liebe Grüße

    Jennifer

    Guten Morgen Ceres!


    Das klingt grundsätzlich gut! Nur liegt man mit Pflegegrad 2 und Grundsicherung schon über den 9.726 Euro. Oder kennst du eine Fundstelle, die diese Art von Einkünften/Bezügen bei der Ermittlung der 9.726 ausschließt?


    Danke und viele Grüße

    Jennifer

    Oh weh, da hat man Dich aber schlecht beraten bzw. mit Informationen nicht versorgt!


    Das schöne: Du kannst jetzt nur gewinnen!


    Ich würde evtl. das Gespräch vorher mit dem Pflegeheim suchen. Und dann im Anschluss auch mit dem Sozialamt. Ich hab das grad aktuell mit meinem Vater durch. Ich hab auch unterschrieben im Rahmen meiner Vollmacht aber bereits im ersten Gespräch gesagt, dass das Amt bezahlt. (Er hat vorher bereits Grundsicherung erhalten, daher war seine Bedürftigkeit bereits geklärt). Formulare fürs Amt hab ich im Pflegeheim bekommen.


    Ich würde freundlich und mit offenem Visier auf beide zugehen. Ich hab hier in Hamburg sehr freundliche Gesprächspartner!


    Ganz anders NRW, hier hab ich mehr als 10 Jahre für meine Mutter gezahlt und freu mich mega über das neue Gesetz.


    Ob da rückwirkend was geht, keine Ahnung. Ich würde einfach fragen! ?


    Ich wünsche dir alles Gute!

    Die 424 entsprechen dem Bedarf, der Dir zusteht. Hartz 4/Grundsicherung. Ich bin mir nicht sicher, ob sich hinter dem Begriff Grundsicherung nicht die Gesamtbetrachtung verbirgt.


    Wie auch immer ...


    Geld fließt nur in Höhe von 650 Euro, d.h. mein Vater hatte 650 Euro vom Amt, 444 Euro Rente, davon musste er Miete und Krankenversicherung bezahlen und hatte danach zur Verfügung: 424 Euro! Damit musste er dann klar kommen! Rentenerhöhung laufen dagegen, nur echte Erhöhung des Regelsatzes bringen mehr Geld je Monat.

    Bei meinem Vater ist das ähnlich, vielleicht helfen Dir die Zahlen:


    Warmmiete 450

    Krankenversicherung 220

    Hartz 4 Satz 424

    Summe Bedarf 1094


    - Rente 444


    Überweisung durch Sozialamt 650 Euro



    Besser?


    Ist die Miete höher, dann ist auch die Überweisung höher.