Beiträge von Jennifer

    Grundsicherung ist im Grunde Sozialhilfe für Rentner!


    Es wird geschaut, welche Einkünfte da sind, dann welche Belastungen aus Miete und Krankenversicherungen. Dazu kommt der Bedarf, der einem zusteht, also der Hartz 4 Satz. Differenz zahlt dann das Amt. Mehr gibts nicht.

    Ich würde erst einmal "im Guten" das Gespräch mit dem SozA suchen und fragen, ob ev. Zahlung kleinerer Monatsbeträge als Ratenzahlung machbar ist. Das SozA hier hat sich immer kompromissbereit gezeigt, wobei das natürlich auch vom Sachbearbeiter abhängt. Meiner ist sozusagen selbst Betroffener und da ist das Verständnis etwas größer.


    Für mich ist das Thema nun eigentlich schon durch. An den 01.01.2020 glaube ich nicht mehr, sondern stelle mich auf 1-3 Jahre weiteres Zahlen ein.

    Das einzig Wichtige, worauf ich nun hoffe: dass das Gesetz nicht komplett gekippt wird oder Menschen wie Spahn die Einkommensgrenze weiter herunterdrücken.


    Die Entscheidung wird nach wie vor erst Morgen getroffen! :-)

    Halli hallo!


    Die Herleitung vom Bruttoeinkommen zum Nettoeinkommen würde ich vollständig sichtbar lassen. Mögliche Zulagen oder andere Abzüge außer Sozialversicherung (z.B. Fahrkarte o.ä.) sind interessant. Auch die Details der Sozialversicherung. Firmeninterne Details könntest Du schwärzen, wenn diese so sensibel sind. Urlaubstage auch. Da ich auch die Steuererklärung jeweils mitgegeben habe, sind Details wie Steuer-ID sowieso bekannt, als Langzeitzahler kennen sie auch meine Bankverbindung! :P


    Ich hab allerdings nie 12 Abrechnungen eingereicht, sondern meist immer das vergangene Jahr, für das ich auch die Steuererklärung hatte. Sprich meine letzte Berechnung war im September 2018 auf Basis Gehalt und Steuern 2017. Aber das wird jedes Amt wohl unterschiedlich handhaben.


    Viele Grüße

    Jennifer

    700 Euro (ich, 29 Jahre) für Erzeuger, 75 Jahre

    So hoch, weil Firmenwagen eingerechnet wird. Neben Fixkosten bleibt mir wesentlich weniger als der Betrag an Unterhalt. Wäre so dankbar, wenn sich das zu Januar ändert!

    Ach Du Schreck! =O


    Ehrlich gesagt klingt das fragwürdig, ob das korrekt ist! Aber ich hab selbst keinen Firmenwagen, daher hab ich dazu keinen Erfahrungsschatz angesammelt!

    Das Nichtstun verstehe ich vielmehr im Sinne von "es besteht keine Informationspflicht über das Einstellen der Zahlung".


    Dass ich meinen Dauerauftrag lösche, ist wohl selbstverständlich.


    Hoffentlich erreicht die Einführung dieses Gesetzes auch jeden! Wer sich hier nicht aktiv auf dem Laufenden hält, und dann mangels dieser Kenntnis nicht handelt und seine Zahlungen einstellt, der hat dann tatsächlich das Problem der Rückforderung.

    Ich bin auch so ein "freiwilliger" Zahler! Sehe es ähnlich wie Du: bin nur in sofern freiwillig als dass ich ohne gerichtliches Urteil nach der Berechnung meines verfügbaren Einkommens den ermittelten Betrag überweise. Ansonsten unterliegt meine Zahlung natürlich den aktuellen Gesetzen. Und die ändern sich ja hoffentlich bald.


    Dann bin ich ein freiwilliger Nichtzahler! :-D

    Halli hallo!


    Das finde ich spannend! Ich habe noch nie in einer Abrechnung, die sich auf die von mir zuletzt gemeldete Gehaltssituation bezieht, unterschiedliche Beträge bzw. Zeiträume vorgegeben bekommen! Soll der Betrag in 2020 anders sein? Das würde ich wohl hinterfragen. Und damit sozusagen jetzt schon 2020 widersprechen, aber nicht aufgrund der gesetzlichen Veränderungen.


    Ansonsten würde ich derzeit keine Meldung machen, dass sich in 2020 etwas ändert, sondern so agieren, dass Du 2019 prüfst und 2020 hinterfragst als ob es keine Änderung gäbe.


    Viele Grüße

    Jennifer

    @ Sarah, es soll verhindert werden, dass ein Unterhaltspflichtiger seinen Job an den Nagel hängt, auf eine Insel verschwindet und den lieben Gott einen guten Mann sein lässt. So mal salopp übertrieben formuliert!


    Ein Wechsel auf Teilzeit nach der Geburt eines Kindes ist sicherlich anders zu bewerten und durchaus nachvollziehbar und auch machbar.

    Hallo Hansi! :-)


    Für 2019 wirst Du wahrscheinlich zahlen müssen. Es nutzt auch nichts die Auskunft aufzuschieben, in dem ersten Anschreiben an Dich steht drin, ab wann du zahlungspflichtig bist (sofern verfügbares Einkommen vorhanden).


    Vielleicht hast Du Glück, und das Amt vergisst Dich (ich hab dadurch mal ein Jahr gewonnen), insb. vor dem Hintergrund der anstehenden Änderungen.


    Der Hochrechnung von 950 Euro kann ich nicht ganz folgen. So ganz grob über dem Daumen liegt dein Netto bei 3.000 abzgl. 1.800 Selbstbehalt ergibt das einen Rest von 1.200, davon die Hälfte, also 600 Euro. Und hier sind noch keine Altervorsorge, Darlehen, o.ä. abgezogen! Vielleicht solltest Du das Geld für den Anwalt sparen! ;-)


    Ab 2020 ist dann alles wieder gut! :-)

    möchte davor warnen nur einfach einen Dauerauftrag zu kündigen!
    Es ist anzuraten, den Sozialleistungsträger mit einem Gehaltsauszug oder Steuerklärung des Vorjahres, darauf hinzuweisen, dass man unter der Leistungsgrenze von 100.000 Euro liegt und mit Wirkung des neuen Jahres die Zahlungen einstellt.

    Das wäre sicherlich eine gute Idee!


    Ich denke aber, dass das Sozialamt meine Gehaltsentwicklung in den vergangenen 10 Jahren ausreichend begutachten konnte um abschätzen zu können, ob ich nun von der letzten Abrechnung im September 2018 plötzlich den Sprung über die 100.000 Euro gemacht habe.


    Was denkst Du, könnte das Sozialamt tun?