Alles anzeigenEs wundert mich aber, das dann ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, denn dafür müssen dem Dienstherren zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Da es schon läuft, ist der Dienstherr nun auch verpflichtet, die Sache aufzuklären.
Aus dem weiteren Informationen erlaube ich mir die Prognose, das eine Einstellung zu erwarten ist.
Für deine Vorgesetzte hat das erstmal keine Konsequenzen.
Nur wenn der Dienstherr bei der Aufklärung hier ein Dienstvergehen erkennt, kann gegen die Vorgesetzte ein neues Diszi angestrebt werden.
Geregelt ist das alles in den Beamtengesetzten von Bund und Ländern.
LG frase
Da bin ich beruhigt. Ich weiß nicht, bis wann sich diese Sache klärt. Vermutlich wurde hier ein Fass aufgemacht, welches schnell wieder geschlossen wird. Ohne meine Behörde schlechtreden zu wollen, ich vermute... dass bei einem Finanzamt oder einer Stadtverwaltung... es nicht so gekommen wäre. Aber vielen Dank für Euren Zuspruch, ich werde mich melden, wenn ich diese Angelegenheit klären konnte bzw. sie sich von selbst klärt. Einige Behörden ziehen eine gewisse Paranoia an und durch meine... rauscht sie seit ca. zwei Jahren.^^
Ich hätte noch eine Frage bezüglich Vermögen. Gibt es hier im Forum eine Karte, welche Auskunft erteilt, welcher Berechnungsschlüssel für welches Bundesland gilt? In "einigen Regionen" geht man ja nach den tatsächlich absolvierten Berufsjahren. Anderswo wird Bezug auf einen Durchschnittswert an Berufsjahren genommen. Meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestelltin darf ich ja nicht mit einrechnen, wenn Variante 1 vorliegt. Vermögen war bei mir bislang kein Thema, da ich mein Konto relativ "leer" halte.