Beiträge von 123dermensch

    Wie kann es den sein, dass am 14. August das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf beschlossen haben will, wenn aktuell Sommerpause ist?


    Neue Infos wären doch dann erst wieder im Herbst zu erwarten oder?


    Hallo awi,


    danke fuer deine Antworten, das hilft mir aufjedenfall schon mal weiter. Wenn ich es richtig verstanden habe bedeutet dies, dass nur die Tilgungs-/ Zinszahlungen die den Wohnwert uebersteigen nicht annerkannt/ vom Einkommen abgezogen werden richtig?


    Wie sieht es aus wenn der Wohnwert hoeher ausfaellt als die Kreditzahlungen. Mit Tilgungsfreien Anlaufjahren der KFW ist so ein Szenario ja durchaus vorstellbar.


    Beispiel Wohnwert 800,- Euro

    Raten Kredit Zahlungen im ersten Jahr nur 600 ,- Euro


    Werden mir dann trotzdem 200,- Euro auf mein Einkommen dazu gerechnet? Sprich die Forderung vom SA faellt hoeher aus als bisher?


    Merci.

    Vielen Dank erst einmal für die raschen Antworten und euer Know-How


    wird ein Kredit nach Erhalt der Post aufgenommen wird, dann pflegen die Sachbearbeiter des Sozialamts dies in der Regel abzulehnen


    Bedeutet das meine Zahlungen an die Bank würden überhaupt nicht anerkannt werden? Wie darf ich eine Ablehnung verstehen?


    Mal angenommen ich hätte Kredit- und Zinszahlungen von 800,- Euro.

    Der Wohnvorteil läge bei 70qm2 ebenfalls bei 800Euro.

    Sprich wird mir zu meinem Gehalt 800 Euro dazugerechnet,


    Bei einem hohem Bedarf meines Vaters müsste ich dann nicht nur den bisher geforderten Betrag bezahlen, sondern sogar noch mehr auf Grund des Wohnvorteils? Zusätzlich kämen dann noch die vollen Tilgungs- und Zinszahlungen der Bank, da diese nicht berücksichtigt werden?


    Also bisherige Forderung + 800 Wohnvorteil (zum Gehalt dazu gerechnet) + 800 Zins & Tilgungszahlung


    Das würde mir ja realistisch gesehen solange mein Vater lebt die Möglichkeit nehmen in ein selbstgenutztes Eigenheim zu investieren, auch wenn Mietzahlungen ähnlich der Rate eines Kredits wären?


    Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert

    .b)Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögens-bildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Alters-vorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5% des Bruttoeinkommens des Eltern-unterhaltspflichtigen anzurechnen.


    Vor rausgesetzt das SA erkennt den Kredit an, was nach Erhalt der RWA ja nicht mehr der Fall zu seins scheint?


    Du denkst falsch.

    Man schmälert ja sein Vermögen nicht, wenn man sich eine Immobilie zu legt und diese finanziert.

    Im Gegenteil, dabei handelt es sich um Vermögensbildung.

    Vermögensbildung im Rahmen der eigenen Altersvorsorge ist durchaus möglich, übermäßige Vermögensbildung zu Lasten des UHB wird allerdings nicht anerkannt.


    Richtig, mein Fehler. Man schmälert sein Einkommen, nicht sein Vermögen. Danke für den Hinweis.


    Dann stellt sich die Frage was eine übermäßige Vermögensbildung im Auge des SA darstellt. Der Kauf einer Wohnung sollte doch eigentlich im Sinne des Staates sein und nicht vom SA abgelehnt werden können. Wenn ich also in eine berufliche Altersvorsorge zusätzlich einzahle, müsste ich mich nach derzeitigem Stand für eines der beiden entscheiden um unter 5% zu bleiben?


    Verzeiht meine vielen Fragen. Ich habe das Thema bisher nur im Stillen verfolgt, in der Hoffnung einer baldigen Umsetzung des Gesetzesentwurfs.

    Jetzt kam die Traumwohnung allerdings schneller als gedacht und wie es aussieht steht und fällt meine Zukunftsplanung mit einem Gesetzesentwurf...


    Ich denke um ein rechtlichen Beistand vor dem Notartermin komme ich wohl nicht rum.


    Trotzdem vielen Dank schon einmal für all eure Antworten. Ich drücke uns allen die Daumen, dass die Regierung bald in die Pötte kommt.


    Gruß, 123dermensch

    Hallo Freunde,


    Erstmal vielen Dank für die vielen Mitstreiter hier im Forum. Habe die letzten Monate leise mit gelesen und bin sehr dankbar für alle wertvollen Informationen die hier diskutiert werden.


    Kurz zu meiner Situation:


    Ich habe auch Post vom Amt bekommen und wie es aussieht muss ich wohl auch EU zahlen. Ich plane aber schon lange eine Wohnung zum eigennutzen zu kaufen. Darf ich das jetzt überhaupt noch ohne weiteres? Werden Zins und Tilgungszahlungen. Immer anerkannt oder muss ich mir Sorgen machen, dass mir das Amt ein Strich durch die Rechnung macht?


    Habe etwas Sorge dass ich am Ende mit SA- und Kreditzahlungen darstehe und beides zusammen nicht mehr stemmen kann. Eine Finanzierung wäre also nur möglich, wenn sie vom Amt anerkannt wird.


    Kennt sich hier jemand aus? Stehe kurz vorm Notartermin, aber solange dass 100.000 Euro gesetz nicht sicher kommt, fühle ich mich mit diesem Schritt noch unwohl.


    In meinen Internetecherchen war immer nur von bestehenden Immobilien die Rede und das man sein Vermögen nicht absichtlich schmälern darf...


    Ich hoffe ich finde hier jemanden der sich auskennt.

    31.12. Silvester

    01.01. Zahlungsbefreiungstag ;-)

    Ist das den schon beschlossen? Dachte das passiert erst in der zweiten Anhörung.


    Noch eine weitere Frage, ich hoffe hier kennt sich jemand aus. Ich habe auch post vom SA bekommen, mit der Aufforderung mein Einkommen darzulegen. Kurz gegoogelt und es sieht wohl so aus als müsste ich zahlen.

    Ich hatte schon länger vor mir eine Wohnung zu kaufen nun auch endlich fündig geworden. Darf ich dass den jetzt überhaupt noch? Kann ich die Schulden überhaupt noch auf mein Einkommen anrechnen lassen? Zahlungen ans SA + den Kredit zusammen könnte ich mir sicher nicht mehr leisten. Im Internet ist meist nur die Rede von Schutz bestehendem wohneigentums, allerdings nicht ob ich auch nach der Post vom SA noch die Schulden aufnehmen darf.


    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und hoffe sehr dass sich das Thema mit dem neuen Gesetz zumindest nach diesem Jahr gegessen hat.


    LG 123dermensvh