die Fragestellung ist schwer zu beantworten, inwieweit gewinnt der Unterhaltspflichtige seine finanzielle Freiheit wieder, wenn mangels Leistungsfähigkeit kein Unterhalt zu zahlen ist
diese Fragestellung wird erst richtig relevant, wenn die 100.000 € Grenze eingeführt wird
wenn ein Unterhaltspflichtiger eines Tages über die 100.000 € Grenze kommt, dann spielen die unterhaltsrechtlichen Regeln des Elternunterhalts wieder die entscheidende Rolle, und damit stückweit auch die Vergangenheit
eine konkrete Antwort zu geben fällt mir schwer, denn wir betreten hier "Neuland"
Ok - ich hab mich hier anscheinend etwas missverständlich ausgedrückt.
Der letzte Satz bezieht sich nur darauf, dass eine Leistungsfähigkeit in meinem Fall ab dem Zeitpunkt vorerst eher nicht berechnet wird. Es ist zwar nicht vollkommen undenkbar, dass mein Einkommen die Marke knackt, allerdings wird das noch eine gute Weile dauern. Die Fragen beziehen sich darauf, wie die Situation heute ist bzw. wie's wäre, wenn sich zum 01.01.2020 nichts ändert. Dazu versuch ich mal etwas mehr ins Detail zu gehen:
1) Sparsumme:
Dadurch, dass meine Frau zukünftig nur noch 60% ihres aktuellen Nettogehaltes als Elterngeld bekommt, wird es hier künftig nicht mehr möglich sein das gleiche zur Seite zu legen wie bisher. Ich dagegen werde zwar nicht weniger verdienen, aber durch steigende Ausgaben und sinkendes Haushaltseinkommen werde ich einen höheren Kostenanteil tragen müssen. Darf das zu Lasten der Summe gehen, die ich heute anspare?
Durch die fehlende Berechnung kenne ich ja nicht den Spielraum, der mir bleibt. Was an zusätzlichen Kosten kommt, können wir aktuell auch nur kalkulieren – mit Gewissheit wissen wir es erst, wenn es soweit ist.
2) Vermögen:
Wie geschrieben sparen wir gerade sehr optimistisch, aber haben das gesparte Vermögen bis zur RWA nicht dauerhaft auf den Sparbüchern behalten, sondern kleinere Teile auch mal für große Anschaffungen eingesetzt. Hat den Vorteil, dass man nicht dazu neigt Quatsch anzuschaffen, weil das Girokonto es 'gerade hergibt'.
Mir geht's hier darum zu verstehen was geht und was geht nicht. Wenn ich z.B.zwei Wochen Kosten für Hebammen-Bereitschaft & Geburtsvorbereitungskurs, Kinderwagen o. Ä. zahle, geht das an die Grenze von dem, was üblicherweise auf dem Girokonto verbleiben würde (Aus den Augen, aus dem Sinn).
Wenn für eine solche Rechnung aber 200 EUR heute fehlen, hab ich drei Möglichkeiten:
a) Warten bis die Rücklage gebildet wurde, wenn möglich
b) Ich leihe mir das Geld von einer dritten Person
c) Ich leihe mir das Geld selbst um es mit dem nächsten Gehaltseingang wieder richtig zu stellen.
Wenn allerdings c) dazu führt, dass ich vom Sozialamt jeden Monat eine Rechnung bekomme, würde ich mir das zumindest drei Mal überlegen.
Am Ende würde das ja bedeuten, dass es zwar Glück war, dass ich mehr als 5% im Monat weggelegt habe bzw. das auch weiterhin tue, ich aber im Alltag dadurch Probleme bekommen könnte, weil ich mir selbst den Spielraum für anderes weggenommen habe.
Hoffe das Ganze ist nun etwas besser zu verstehen, wobei Punkt 2 eben eher theoretisch ist.
Danke!
TSC