Beiträge von TSC

    von eigenem Vermögen Geld leihen .... ?

    Das "im Anschluss" bezog sich auf den auf dein Zitat folgenden Textteil. Hier spiele ich mit dem Gedanken, dass eine mögliche Art eine größere Anschaffung zu finanzieren eine temporäre Umbuchung wäre:


    Mir fehlen heute 200 EUR, damit ich eine Anschaffung tätigen kann.

    Ich nehm das Geld aus dem als Altersvorsorge deklarierten Vermögen (Leihe es mir selbst) um es zu einem späteren Zeitpunkt wieder dorthin zu buchen (z.B. der nächste Gehaltseingang)

    Kindesunterhalt ist unterhaltsmindernd

    Wobei der ja in dem Szenario fiktiv (weil gleicher Haushalt) sein sollte.

    Aktuell beträgt der Selbstbehalt für den Haushalt ja 3240 EUR:

    - 1800 für mich

    - 1440 für meine Frau


    Zukünftig fällt sie (Wegen des Elternunterhaltes) unter diese Marke

    Zusätzlich entsteht eine Unterhaltspflicht gegenüber des Kindes


    Inwieweit ist es mir möglich die Altersvorsorge ab diesem Zeitpunkt, falls nötig, zu reduzieren?

    Es liegen ja ganz andere Grundvoraussetzungen für die Kalkulation vor.

    steigende Ausgaben bedeutet nicht automatisch das diese Positionen auch als unterhaltsmindernde Positionen anerkannt werden

    Die höheren Ausgaben sicherlich nicht. Das Haushaltseinkommen sinkt allerdings dennoch.

    Davon abgesehen sind die Positionen zwar nicht direkt unterhaltsmindernd, allerdings bin ich gegenüber meines Kindes ja auch Unterhaltspflichtig, was bei einer neuen Berechnung doch beides berücksichtigt werden sollte?!

    die Fragestellung ist schwer zu beantworten, inwieweit gewinnt der Unterhaltspflichtige seine finanzielle Freiheit wieder, wenn mangels Leistungsfähigkeit kein Unterhalt zu zahlen ist

    diese Fragestellung wird erst richtig relevant, wenn die 100.000 € Grenze eingeführt wird

    wenn ein Unterhaltspflichtiger eines Tages über die 100.000 € Grenze kommt, dann spielen die unterhaltsrechtlichen Regeln des Elternunterhalts wieder die entscheidende Rolle, und damit stückweit auch die Vergangenheit

    eine konkrete Antwort zu geben fällt mir schwer, denn wir betreten hier "Neuland"

    Ok - ich hab mich hier anscheinend etwas missverständlich ausgedrückt.

    Der letzte Satz bezieht sich nur darauf, dass eine Leistungsfähigkeit in meinem Fall ab dem Zeitpunkt vorerst eher nicht berechnet wird. Es ist zwar nicht vollkommen undenkbar, dass mein Einkommen die Marke knackt, allerdings wird das noch eine gute Weile dauern. Die Fragen beziehen sich darauf, wie die Situation heute ist bzw. wie's wäre, wenn sich zum 01.01.2020 nichts ändert. Dazu versuch ich mal etwas mehr ins Detail zu gehen:


    1) Sparsumme:


    Dadurch, dass meine Frau zukünftig nur noch 60% ihres aktuellen Nettogehaltes als Elterngeld bekommt, wird es hier künftig nicht mehr möglich sein das gleiche zur Seite zu legen wie bisher. Ich dagegen werde zwar nicht weniger verdienen, aber durch steigende Ausgaben und sinkendes Haushaltseinkommen werde ich einen höheren Kostenanteil tragen müssen. Darf das zu Lasten der Summe gehen, die ich heute anspare?


    Durch die fehlende Berechnung kenne ich ja nicht den Spielraum, der mir bleibt. Was an zusätzlichen Kosten kommt, können wir aktuell auch nur kalkulieren – mit Gewissheit wissen wir es erst, wenn es soweit ist.


    2) Vermögen:


    Wie geschrieben sparen wir gerade sehr optimistisch, aber haben das gesparte Vermögen bis zur RWA nicht dauerhaft auf den Sparbüchern behalten, sondern kleinere Teile auch mal für große Anschaffungen eingesetzt. Hat den Vorteil, dass man nicht dazu neigt Quatsch anzuschaffen, weil das Girokonto es 'gerade hergibt'.

    Mir geht's hier darum zu verstehen was geht und was geht nicht. Wenn ich z.B.zwei Wochen Kosten für Hebammen-Bereitschaft & Geburtsvorbereitungskurs, Kinderwagen o. Ä. zahle, geht das an die Grenze von dem, was üblicherweise auf dem Girokonto verbleiben würde (Aus den Augen, aus dem Sinn).


    Wenn für eine solche Rechnung aber 200 EUR heute fehlen, hab ich drei Möglichkeiten:

    a) Warten bis die Rücklage gebildet wurde, wenn möglich

    b) Ich leihe mir das Geld von einer dritten Person

    c) Ich leihe mir das Geld selbst um es mit dem nächsten Gehaltseingang wieder richtig zu stellen.


    Wenn allerdings c) dazu führt, dass ich vom Sozialamt jeden Monat eine Rechnung bekomme, würde ich mir das zumindest drei Mal überlegen.


    Am Ende würde das ja bedeuten, dass es zwar Glück war, dass ich mehr als 5% im Monat weggelegt habe bzw. das auch weiterhin tue, ich aber im Alltag dadurch Probleme bekommen könnte, weil ich mir selbst den Spielraum für anderes weggenommen habe.


    Hoffe das Ganze ist nun etwas besser zu verstehen, wobei Punkt 2 eben eher theoretisch ist.


    Danke!


    TSC

    Mitteilen sollte man das.

    Ansparen für diverse Zwecke: hier Babyerstausstattung.

    Ob das anerkannt wird??

    Versuch macht klug.

    Aus dem Urlaub zurück und die Rückmeldung ist da: Nicht Leistungsfähig, wobei sich das SA vorbehält die Leistungsfähigkeit erneut zu prüfen.


    Fast schade, dass man dadurch nicht erfährt, was anerkannt wurde. Ich hatte im Vorfeld die möglichen Blöcke in Excel eingearbeitet und kam nur in äußerst optimistischen Fällen auf dieses Ergebnis. Beschweren will ich mich da aber nicht.


    Das Ganze wirft aber neue Fragen für mich auf, die eher vor dem Hinblick einer erneuten Überprüfung relevant wären:


    Aktuell sind können wir uns erlauben etwas großzügiger Geld zur Seite zu legen. Das liegt zum einen natürlich daran, dass wir noch kinderlos sind und außerdem beide Vollzeit arbeiten.


    Inwieweit muss ich die aktuellen Sparsummen dauerhaft aufrecht erhalten?


    Dadurch, dass ein Kind unterwegs ist, wird sich die Einkommenssituation natürlich deutlich ändern (Elternzeit & anschließend zumindest für meine Frau erstmal Teilzeit), dazu steigen aber trotzdem die Ausgaben. Darf ich die Summen, sobald nötig, reduzieren?


    Kann das Ganze ein Boomerang werden, wenn ich das Vermögen, welches als Altersvorsorge gekennzeichnet ist, anders eingesetzt wird bzw. werden muss? (Das hab' ich zwar aktuell nicht vor, aber die Höhe des Dauerauftrages war ursprünglich "Gehalt abzüglich Durchschnittliche Monatliche Kosten" - somit wurde vor der RWA z.B. mal ein Backofen aus dem Vermögen angeschafft, weil der Alte den Geist aufgegeben hat bzw. auch ein neues Sofa).


    Das neue Gesetz tut zwar sein übriges, aber ich will trotzdem nicht riskieren mir aus Doofheit selbst ein Bein zu stellen.


    Merci

    TSC

    Fondsparplan wird direkt aus dem Girokonto bedient und auch vom Amt nicht in Frage gestellt.

    Im Prinzip sind nur die Daueraufträge aufs Sparbuch ein Fragezeichen für den Sachbearbeiter.


    Sehe ich es aber dennoch richtig, dass selbst wenn es Probleme mit der Anerkennung geben sollte, die 5% vom Brutto jederzeit möglich gemacht werden müssten? Und könnte es in dem Fall sinn ergeben, dass die Lücke (5% abzgl. Fondsparplan & VL) frühzeitig anderweitig geschlossen wird?

    dem ist nichts hinzuzufügen

    Das ist zumindest in meinem Fall sichergestellt. Bei meiner Frau bin ich da nicht zu 100% sicher - inwieweit sie den Nachweis wirklich bringen muss erschließt sich mir aber auch noch nicht ganz. Als wir die RWA beantwortet haben, haben wir das auch gemeinschaftlich getan (über den Hinweis, dass das nicht notwendig sei, bin ich erst im Anschluss - als ich dieses Forum fand - gestolpert).


    Ich könnte nun natürlich eine Auskunft zu den Kontoumsätzen meiner Frau verweigern. Ein Nachweis über die Existenz des Dauerauftrags liegt der Behörde allerdings schon vor.

    Man sollte unterscheiden zwischen der Zeit vor der RWA und danach.


    Vor der RWA konnte man für jedweden Zweck sparen und auch Geld von dem Ersparten für Anschaffungen abheben, ohne dass das Auswirkungen hat. Das kann auch nicht überprüft werden, da man keine Auskunft geben muss, wie das Vermögen vor der RWA entstand oder wohin es abfloss.


    Nach der RWA empfiehlt es sich Geld für die Altersvorsorge auf Extra Konten einzuzahlen, die Einzahlung mit Altersvorsorge zu bezeichnen und von diesem Konto nichts abzuheben.

    Genau das wird aber gerade durch den SHT gefordert: Nachweis darüber seit wann das Sparen stattfindet und in welcher Höhe.

    Da es sich hier schlicht um einen Dauerauftrag auf ein Sparbuch handelt, kann ich das ja eigentlich nur in Form der Einzahlungsnachweise belegen.

    ja, das Sparen wird ja für die Altersvorsorge geltend gemacht und nicht für sonst. Anschaffungen


    die Rechtsprechung ist da eindeutig, kein Abzug, wenn das so angesparte Vermögen für andere Zwecke ausgegeben wird

    Also unabhängig von den Summen?

    In dem Fall ist es so, dass in den 8 Monaten je eine Summe auf das Sparkonto eingegangen ist. Die aufs Girokonto zurückgeführte Summe entspricht aber weniger als der monatlichen Überweisung und diente eher dazu die Lücke zu den Anschaffsungskosten zu decken.


    Also es ist nicht der Fall, dass regelmäßige "Auszahlungen" stattfinden würden.

    Hallo zusammen,


    vorab erstmal danke an diese Community, in der ich in den letzten Wochen stiller Leser war. Die inhaltliche Hilfe, die Betroffenen hier zu Teil wird, finde ich großartig und macht Mut.

    Mir ist vor einigen Wochen die RWA zugegangen, das Auskunftsersuchen wurde auch beantwortet und aktuell steht noch eine Rückfrage zu den angegebenen Sparraten im Raum – zu beantworten bis Mitte des Monats.


    Hier scheint das zuständige Amt auch relativ schnell zu agieren, sodass ich im Nachgang auch zeitnah mit deren Berechnung rechnen kann. Eine Zahlungsfähigkeit ist wohl gegeben. Hier tun sich allerdings einige Fragen bzgl. der Argumentation auf. Weiter hab‘ ich noch einige Fragezeichen bzgl. der Fristen & Zuständigkeiten – damit würde ich auch erstmal anfangen:

    Das Heim, in dem der Elternteil untergebracht ist, liegt weder im gleichen Kreis, noch im gleichen Bundesland wie der SHT der den Anspruch geltend macht. Das liegt ziemlich sicher daran, dass der vormalige Wohnsitz (15km vom Heim entfernt) in besagtem Kreis liegt. Macht es hier Sinn darauf zu verweisen, dass eigentlich ein anderer SHT zuständig sein müsste? Oder wird damit nichts bezweckt?


    Die RWA wurde am Monatsende erstellt: Würde hier im Fall der Fälle anteilig gerechnet oder wäre dann trotzdem der volle Monat fällig?

    Da wir uns zeitnah in den Urlaub verabschieden und in der Zwischenzeit könnte die Berechnung mit Zahlungsaufforderung ins Haus flattern. Da die Fristen zum Bezahlen hier scheinbar recht kurz sind, wie ich einem anderen Beitrag entnommen habe, frage ich mich wie das Ganze mit den Widerspruchsfristen ausschaut. Dadurch, dass die erste Kalkulation ja in den meisten Fällen eher unbrauchbar ist.


    Bei den aktuell geleisteten Sparraten ist es so, dass:

    a)     Die Raten bei mir und meiner Frau über den besagten 5% liegen. Das dürfte für meine Frau weniger relevant sein, aber diese 5% Regel ist ja zumindest für mich die Grundlage?

    b)     Von beiden Sparbüchern, auf die eingezahlt wurde, in den letzten Monaten auch ein Abfluss für neue Möbelstücke und eine Autoreparatur stattgefunden hat. Kann das trotz regelmäßiger Einzahlungen zum Problem werden?


    Zu guter Letzt: Wir haben nach der Beantwortung der RWA herausfinden dürfen, dass wir im nächsten Jahr Eltern werden. Ergibt es hier ggf. Sinn, dass man den Teil, der bei meinen Sparsummen über die 5% Regel hinausgeht, als Rücklagenbildung für die notwendigen Anschaffungen zur Erstausstattung deklariert? Oder ist es hier sinnig das für die Zukunft als zwei getrennte Posten zu führen, sodass man hier auch eine ersichtliche Abgrenzung hat?


    Herzlichen Dank für Antworten & Beste Grüße


    TSC