Beiträge von Isotop

    Ich verstehe das so: Bei der Prüfung der 100.000 Euro Grenze spielen die keine, Rolle. Liegt man drüber gelten die Regeln des Unterhaltsrechts, bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit werden die Sozialversicherungsbeiträge wieder berücksichtigt. Trotzdem kann die kuriouse Situation entstehen, dass man mehr Geld verdient und am Ende wesentlich weniger raus bekommt. Zumindest wenn die Selbsbehalte nicht entsprechend angepasst werden.

    Danke für die Erläuterung. So hätte ich es auch gesehen.

    Tip = Umwandlung in eine GmbH und Gehaltsauszahlung unter 100 T€. Die Gewinne fliessen in den Gewinnvortrag und erhöhen das Eigenkapital. Wenn das Elternteil verstirbt, kann Du eine Gewinnausschüttung vornehmen.

    Danke, genau solche Tipps suche ich. Bin zwar nicht selbständig, aber es wäre grundsätzlich eine Option für mich. Und es ist sicher auch für andere Forenleser relevant.

    liegt der Unterhaltspflichtige über 100.000, dann gilt folgendes:

    dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners und auch die Vermögensprüfung


    > dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht


    Irgendwie scheint die Diskussion aus Versehen aus einem anderen Thread hierüber gelandet zu sein.

    das Thema Berechnung der Grenze ist aus meiner Sicht hier im Thread mehr als erschöpfend behandelt,

    ich belasse es dabei


    es bleibt jeden unbenommen, einen eigenen Thread aufzumachen

    Wenn du nicht mehr darauf eingehen magst ist das natürlich in Ordnung.

    Aber für mich ist die Situation was die Abzugsfähigkeit von Sozialversicherung und Krankenkasse angeht leider noch nicht so klar.


    Ich fasse mal ganz grob zusammen:

    Neues Gesetz verweist auf §16 SGB IV.

    §16 SGB IV sagt, dass Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte nach Einkommensteuerrecht.

    Einkommenssteuerrecht sagt, Einkünfte sind:

    • Einkünfte aus selbständiger Abeit abzgl. Betriebsausgaben
    • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abzgl. Werbungskosten
    • etc.

    Woraus ergibt sich jetzt die Abzugsfähigkeit von Sozialversicherung und Krankenversicherung?

    Ich sehe das leider nicht. Daher meine Annahme, dass Selbstständige in diesem Punkt schlechter gestellt sind.

    Das war bei mir anders, es wurde der Gesamtbetrag der Einkünfte gewertet.

    Ich hatte damals auch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

    Ich denke auch, dass die Werbungskosten vorher abgezogen werden.

    Nach Steuerrecht gilt Einkünfte = Einnahmen abzüglich Werbungskosten.

    Und $16 SGB IV verweist auf die Summe der Einkünfte nach Steuerrecht.

    Hallo Betroffene,

    ...

    Vorteil: Es wird nicht mehr das Einkommen eines Lebenspartners berücksichtigt. (Entfall der "Schwiegerkindhaftung")

    ...


    Ist das wirklich so?

    Wenn man über der Grenze liegt, dann gelten doch unverändert die alten Regeln zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit, und da spielt das Einkommen des Ehepartners doch mit rein.

    Oder habe ich einen Denkfehler?

    bei einem Selbständigen zählt der Gewinn, ansonsten ist das Procedere identisch

    Wo findet man Informationen oder Urteile zum Thema Selbstständigkeit und Einkommensgrenze?


    Selbständige sind ja bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ggü. Angestellten stark benachteiligt, weil sie Sozialversicherung und Krankenversicherung von ihrem Gewinn bezahlen müssen und bei der Ermittlung des Einkommens für die Grenze nicht wie Werbungskosten abziehen dürfen. Soweit korrekt?


    Ist das vom Gesetzgeber so gewollt?

    Hat da nicht mal jemand gegen geklagt?

    es ist jetzt zwar etwas spät dafür, aber seht ihr überhaupt keine Chance, die komplette Befreiung der Unterhaltspflicht anzustoßen?


    Der Staat hat es versäumt die Leute Vollkasko zu versichern, what the hell könnt ihr dafür.


    Wenn das neue Gesetz kommt, dann wird die Situation für die nächsten Jahre in Stein gemeißelt sein, weil sich kein Politiker für nur für die Besserverdienenden die Hände schmutzig machen oder sich dem Vorwurf aussetzen wird, die Besserverdienenden zu entlasten.


    Meine Einschätzung der Situation (vorausgesetzt das Gesetz kommt): Wer knapp über der Grenze liegt sollte sich gut überlegen, ob es nicht Sinn macht sein Gehalt frühzeitig zu verringern, weil es nicht mehr geht, wenn die Situation erst mal eingetreten ist. Es sei es ist absehbar irgendwann so viel mehr zu verdienen, dass es sich auch mit Elternunterhalt noch lohnt. Natürlich muss die Situation immer individuell betrachtet werden (Wahrscheinlichkeit, dass der Fall eintritt, Vermögen der Eltern, Geschwister, etc.).

    Zusätzlich sollte man wahrscheinlich auch andere Vorkehrungen treffen (Versicherung für die Eltern abschließen, Vermögen zum Ehepartner umschichten, etc.), denn wer weiß schon, ob die Einkommensgrenze nicht in ein paar Jahren wieder abgeschafft wird, wenn der Statt dringend Geld braucht.

    Ja, bei der Prüfung der Einkommensgrenze spielt das Vermögen kein Rolle, das ist unstrittig.


    Meine Frage zielte aber auf dieses fiktive Beispiel ab: Der (potentielle) UHP liegt unter der Einkommensgrenze von 100k (unstrittig). Das Amt stellt sich aber auf den Standpunkt, es müsse trotzdem Zahlen, weil er Leistungsfähig aufgrund eines (sehr) hohen Vermögens ist. Es kommt zum Gerichtsverfahren und der Richter gibt dem Amt Recht.


    Wäre dies denkbar (weil Richterrecht)?


    Nach allem was ich bisher gelesen habe: nein. Aber es scheint ja generell auch viel Willkür bei dem ganzen Thema im Spiel zu sein.

    Hier ist oft von Richterrecht die Rede.

    Wäre es denkbar, dass sich das Amt auf den selben Standpunkt stellt wie der zitierte Anwalt, und ein Richter ihm Recht gibt?


    Und der Standpunkt, eine Einkommensgrenze kann nur sinnvoll auf die Leistungsfähigkeit aus dem laufenden Einkommen aber nicht auf die aus Vermögen angewendet werden, klingt auf jeden Fall nachvollziehbar. Was wenn ein Richter das auch so sähe?


    Für mich eine der spannendsten Fragen.

    Kann man hier nicht ähnliche Urteile aus der Grundsicherung zu Rate ziehen? Oder ist das juristisch wie Äpfel und Birnen?