Beiträge von reinhard

    Hallo Frase,

    danke erstmal für die schnelle Antwort.

    Der Antrag wurde noch nicht gestellt - macht das Altenheim.

    Ich bin gespannt, ob ich bzw. meine Frau auch wieder Auskunft erteilen muss?

    Die wissen ja vom "Schwiegervater" ja schon alles

    Das wird bestimmt wieder "lustig"

    Habe erst vor ca. 4 Wochen ein schreiben vom SHT bekommen - wollten wissen ob ich doch was zahlen kann


    Gruss

    Hallo,

    nachdem Ihr mir hier vor ca. 1 Jahr mit tollen Tips beim Elternunterhalt bei meinem Schwiegervater (verstorben 12/19) geholfen habt muss ich mich wieder an euch wenden.

    Jetzt geht es um die Schwiegermutter:

    wenn ich richtig informiert bin, darf Sie 5000€ Selbstbehalt behalten.

    wann ist der Stichtag zur Berechnung?

    Es stehen noch größere Rechnungen aus - Grabstein, Wohnungsauflösung.... müssen diese Rechnungen bereits vom 5000 € Selbstbehalt bezahlt werden.

    Altenheim Vertrag beginnt morgen. Es ging jetzt alles sehr schnell. Treppensturtz; Krankenhaus


    Danke

    Gruß

    Hallo,

    habe heute wieder Post bekommen.

    "nach Prüfung Ihrer Einwände gehen wir von keiner Unterhaltspflicht aus"

    hat es scheinbar gefruchtet das ich die Jungs auf Ihre Fehler hingewiesen habe.

    Mich würde ja interessieren wie diese Berechnung nun Zustande gekommen ist - ist nur ein Schreiben ohne Berechnung.


    Allerhöchste Dank hier ans Forum - insbesondere an Awi

    ohne die dies Tipps und Hilfe von euch wäre das nicht möglich gewesen.

    Auch hätte ich mir die 150.-€ für eine Beratung beim Anwalt sparen können, hätte ich dieses Forum früher entdeckt.

    Die ausgewiesene Anwältin, die sich auf dieses Thema spezialisiert hat, hatte keine Ahnung!!!

    Ich schicke ihr einen Link für das Forum - kann sie sich weiterbilden!


    Danke

    Gruß Reinhard

    bin gerade dabei mein schreiben für das SA zu erstellen

    Dazu brauche ich kein Gerichtsurteil.

    Die Sache ist eindeutig.

    Einkommen ist dem zuzurechnen, der es erzielt.

    Dazu findest du im Internet zahlreiche höchstrichterliche Urteile.

    leider finde ich hier nichts passenden - stelle mich vermutlich zu doof:(

    kann mir jemand weiterhelfen

    Hallo Awi,

    das mit dem "höflich nachfragen" war ironisch gemeint.


    Man kann bei aller Höflichkeit auch sehr deutlich, ob mündlich oder schriftlich, sein Unbehagen äußern.


    Ich als Bayer kann, wenn es sein muss, auch hochdeutsch. Ist zwar schwierig aber es geht:)


    kleiner Nachtrag:

    Ich hab bei der Sachbearbeiterin einmal angerufen wegen Fristverlängerung .

    Sie meinte damals: alles nicht so wild. füll mal aus und schicks mir, wenn der Bescheid nicht passt dann melden und wir reden darüber.


    deutsches Amt mit dem Angebot zum handeln - wo gibt es den sowas.


    Reinhard

    Hallo awi,

    mir geht es eigentlich nicht um die 100€ monatlich die das Amt von mir bzw. meiner Frau will, noch dazu in Erwartung der Gesetzesänderung zum 01.01.20.

    mir geht es nach dem wie die das berechnen!

    da sind meiner Meinung nach zu viele Fehler passiert.

    - Mietvorteil wird zu 50% meiner Frau angerechnet, ich bin zu 100 % Eigentümer

    - meine Altersvorsorge wurde auf exact 5% gekürzt (sollten 10% möglich sein)

    - meine betriebliche Altersvorsorge monatl. 130€ (auf die habe ich keinen Einfluss - wird erst mit Eintritt Rente ausbezahlt) wird mir als Nettolohn aufgerechnet


    Gruß Reinhard

    Hallo awi,

    Danke für deine Erklärungen.

    BJ 1977 1992 umgebaut und 2014 komplett renoviert

    ist schuldenfrei

    Mietspiegel ca. 7€

    3 Personen Frau, Ich, erwachsene selbständige Tochter

    Erkennen Sie weitere Altersvorsorge an?

    leider nein - ich wollte 800€ geltend machen (spare auf ein seperates Konto) allerdings nicht monatlich.

    lege quasi 3x im Jahr was auf dieses Konto zur Seite (seit über 5 Jahren nichts abgehoben)


    werde mich am Montag mal beim SA melden - ganz höflich mal nachfragen


    Reinhard

    Hallo,

    Dann ist dir der gesamte Wohnvorteil zuzurechnen.

    Das ist eindeutig.

    gibt es hierzu evtl. ein Urteil oder dergleichen auf das ich mich berufen könnte?

    Ist denn die gesamte Wohnfläche 200 qm zu Grunde gelegt worden?

    nein. mit wieviel qm sie rechnen weis ich nicht. sie setzen einen subjektiven Wohnvorteil von 1000€ an ziehen davon 200€ Rückstellung für das Haus ab und teilen dann durch zwei.


    Sonst ist alles richtig?

    die ganze Berechnung ist für mich nur schwer nachvollziehbar.

    Beispiel.

    meine Lebensversicherung (monatl. 170€) haben sie als Altersvorsorge angerechnet.

    ich habe 2 Autos von meinem Arbeitgeber gemietet (Verträge laufen auf mich) einen davon setzen sie bei meiner Frau an, einen bei mir

    Ich tausche die Fahrzeuge alle 6 oder 8 Monate und habe keine Lust mich diesbezüglich mich mit dem SA abzusprechen.


    was ich schon fast lustig bzw. unverschämt finde, ist das Begleitschreiben!

    sinngemäß heisst es hier.

    wenn ich mich beschwere können sie es jederzeit anders berechnen da sie Sachen anerkennen die sie nicht anerkennen müssten



    Gruß

    Reinhard

    Hallo zusammen,

    habe heute den Bescheid vom SA erhalten - darf zahlen, und das auch noch Rückwirkend zum 01.05.

    Die Berechnung vom SA ist für mich nicht nachvollziehbar

    meine Frage an euch:

    Wie verhält es sich mit dem Wohnvorteil

    das SA teilt diesen zwischen mir und meiner Frau je zur Hälfte auf. Ist das korrekt?

    kurz die Fakten:

    meine Frau ist UHP (ihr Vater ist im Heim)

    Ich bin alleiniger Eigentümer des Hauses 200 qm Wohnfläche

    Das Einkommen meiner Frau (geringfügig beschäftigt 430.-€) erhöht sich somit um 400.-€ Wohnvorteil


    kann mich hier jemand aufklären, ob das so korrekt ist


    Danke

    Gruß Reinhard

    Hallo,

    ich danke euch für die Auskünfte.

    So wie ich das sehe ist das ganze Thema Elternunterhalt ein äußerst komplexes verwirrendes Thema.

    Und am Ende des Tages bist du dann vom Sachbearbeiter im SA abhängig.

    Hat der einen schlechten Tag - Pech gehabt.

    Die Fragezeichen werden immer mehr - Dank euch hier und diesem Forum bekomme ich aber Licht ins Dunkel. Danke


    Jetzt versuche ich mal rauszufinden, wie hoch hier der Mietspiegel wäre. Haus steht in Bayern am Land - richtig ländlich am Dorf.


    Gruß Reinhard

    Mehr als ausreichend.

    Für 3 Personen wären in der Regel 100 bis 120 qm Wohnfläche angemessen.

    Mehr als 120 qm braucht man sich also nicht anrechnen zu lassen.

    dazu hätte ich noch eine Frage.

    Im Formular das ich vom SA erhalten habe gibt es dazu diese Frage:

    Kinder und sonstige Angehörige im Haushalt, die von Ihnen überwiegend unterhalten werden


    Meine Tochter wohnt bei mir im Haus. Ist erwachsen und verdient ihr eigenes Geld. Ich unterhalte sie also nicht.

    wie sollte ich also diese Frage beantworten? (theoretisch für den Fall das ich diesen Fragebogen überhaupt nutzen sollte)


    desweiteren wollen die auch wissen wieviel meine Tochter verdient incl. Nachweis



    Ich bezweifle, dass 250 EUR/Monat pauschal anerkannt werden.

    Bei Rücklagen kommt es sehr darauf an, wofür diese gebildet werden.

    In der Regel muss man ihre Notwendigkeit beweisen.

    Je älter die Immobilie ist und je dringender eine Instandhaltungsmaßnahme ist, desto höher kann die Rücklage sein

    Haus ist BJ 1977 eigentlich Top in Schuss - 1992 umgebaut und 2014 renoviert.

    in den nächsten Jahren steht vermutlich

    ein Tausch der Fenster (BJ 1977) an. schätze ca. 17.000€

    Heizung BJ 2004 ca. 10.000€

    reicht sowas als Nachweis

    Hallo awi,

    Danke für die Antwort.

    ja das Haus hat ausreichend Platz ;)

    bewohnt wird es von mir, meiner Frau und unserer Erwachsenen Tochter.

    Ich könnte doch evtl. auch Rückstellungen für anstehende Renovierungen geltend machen 250€ monatlich?


    Danke

    Gruß Reinhard

    Hallo,

    leider muss ich mich nun auch mit diesem Thema befassen. Evtl. kann mir jemand meine noch offenen Fragen beantworten.

    Zur Situation:

    Schwiegervater ist im Pflegeheim.

    Meine Frau ist somit UHP und ist geringfügig beschäftigt bei monatlich 450€

    Wir wohnen in einem EFH (Schuldenfrei) mit ca. 200 qm Eigentümer bin ich.

    Wie verhält es sich hier mit dem Wohnvorteil?

    Wem wird der als Einkommen angerechnet?

    Wer kann die kosten des Hauses (Grundsteuer, Versicherung, Heizkosten usw.) abziehen?


    Danke

    Gruß Reinhard