Beiträge von Anidea

    Hallo ihr Lieben,


    nun ist der gelbe Brief gekommen.


    Seit ich 10 Jahre alt bin, habe ich keinen Kontakt zu meinem Vater, seit ich drei Jahre alt bin im Kinderheim gewesen.


    Als ich den gelben Brief in der Hand hatte, kam Wut auf und totales Widerstreben, das alles auszufüllen. Ich bin ziemlich sicher, dass ich nicht leistungsfähig bin (Elternzeit, Erzieherin), aber trotzdem. Ich will nicht, ich sehe es nicht ein.


    Aber wie formuliere ich das und macht es überhaupt Sinn?


    Liebe Grüße

    So, wie ich es im Internet gelesen habe... bisherige Berufsjahre und dann mit dem letzten Bruttogehalt hochgerechnet bis heute sozusagen. Wenn man jetzt aber bedenkt, dass ich vor meiner Elternzeit schon nur Teilzeit gearbeitet haben wegen der Kinderbetreuung und die Berechnung zum Beispiel in meinem dritten Jahr Elternzeit käme, hätte ich ja keine bis kaum Schonvermögen laut dem Rechner. Ich weiß nicht wie das gehandhabt wird. Ich denke auch man müsste das berücksichtigen, dass wegen der Kinderbetreuung ja auch nicht 100 % gearbeitet werden kann. Ich denke auch gerade deshalb sollte man schon für morgen noch was ein, weil ich dadurch ja auch weniger Rente im Alter bekommen werde ?‍♀️ Aber wenn man dann von Fällen (oder war es einer ??), dass Hausfrauen nicht für ihre Altersvorsorge selbst sorgen müssen, sondern ihr Ehemann dafür zuständig sei und sie deshalb nur eine Notgroschen zugestanden bekommen… also da befürchte ich fast, alles wäre möglich ??

    Ok, das wäre ja beruhigend. Aber bin in Elternzeit und selbst mit meinem Erziehergehalt würde mein Schonvermögen deutlich drunter liegen... oder rechnen sie mit allen noch kommenden Berufsjahren? ? ich dachte, die Formel bezieht sich auf die Berufsjahre bis zum aktuellen Datum. Und dann wäre ich eben deutlich drunter.

    Das hatte ich mich eben auch gefragt… Mein Erbanteil von höchstens 100 000 Euro Wäre höher als mein jetziges berechnetes Schonvermögen… Ich frage mich allerdings, muss es da nicht auch eine neue Regelung zum Schonvermögen geben, wenn die Zahlungsgrenze dann auch soweit drüber liegt? Ich Blick da irgendwie nicht durch… Wegen der Grundsicherung meiner Mutter wurde mein Bruder damals angeschrieben, weil wohl die Vermutung im Raum lag, dass er über 100.000 im Jahr verdienen würde. Ich und meine Schwester wurden nicht angeschrieben, wir haben jetzt auch kein riesiges Vermögen, aber das Amt kann’s ja auch nicht wissen... ?‍♀️


    Die Situation ist dann noch mal sehr speziell. Das Sozialamt weiß von der Vor- und Nacherbfolge, wegen Dielen Testament kann das Haus ja für seine Pflegekosten nicht verkauft werden. Also weiß das Sozialamt auf jeden Fall, dass wir mit seinem Tod dieses Haus erben werden. Und da frage ich mich schon, ob dies für die bis dahin anfallenden Schulden dann einfach eins zu eins herangezogen werden kann. Aber wahrscheinlich ist das auch eine Frage für das Erbrecht…

    Hm, also der Erblasser ist ja unser Opa, unser leiblicher Vater ist/war dann in dem Fall Vorerbe, aber wir erben nicht von ihm. Damit müsste das ja dann eigentlich hinfällig sein. Es ist das Erbe unseres Opas, dieser hatte damals keine Schulden. Aber das ist halt eine spezielle Situation, was da dann wohl Vorrang hat...? ?‍♀️


    Vielen Dank für Deine Zeit!!!


    Viele Grüße

    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!


    Habe ich es dann richtig verstanden, dass wir - falls das neue Gesetz verabschiedet wird - unser Erbe nicht für die Schulden unseres leiblichen Vaters genutzt werden kann? Es ist ein Haus, das wir Nacherben dann verkaufen würden. Wir dachten, mit seinem Tod erben wir und dann wird das Sozialamt gleich die entstandenen Kosten von uns einfordern. So hatte es mir seine Betreuerin jedenfalls erklärt.


    Liebe Grüße ?

    Hallo ihr Lieben,


    vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Vor einem halben Jahr war ich schon bei einem Anwalt, aber wirklich schlauer bin ich da auch nicht raus...


    Folgende Situation:

    Wir sind drei Geschwister. Wir sind in einem Kinderheim aufgewachsen (ich später in einer Pflegefamilie). Als ich 10 Jahre alt war habe ich dem Jugendamt mitgeteilt, dass ich meinen Vater in den Ferien nicht mehr besuchen möchte (Alkoholiker). Nun hat dies auch bedeutet, meinen Opa nicht mehr zu sehen, den ich sehr mochte. Sie lebten bis zum Tod meines Opas zusammen in einem Haus, das meinem Opa gehörte.


    Mein Opa hat ein Testament mit Erbfolge bestimmt. Sein Sohn als Vorerbe und wir Enkel sind die Nacherben. Der Vorerbe ist von allen Beschränkungen befreit ausgenommen Grundstücksverfügungen.


    Nun ist unser leiblicher Vater seit zwei Jahren im Pflegeheim. Sein Barvermögen (auch von unserem Opa geerbt, eigentlich für die Instandhaltung des Hauses gedacht) ist nun auf 5000 Euro geschrumpft, so dass vor einigen Tagen ein Antrag beim Sozialamt durch seine gesetzliche Betreuerin gestellt wurde. Nun sind wir darauf gefasst, bald Post vom Sozialamt zu bekommen.


    So viel zur Vorgeschichte. Nun meine Fragen:


    1. Ich bin Erzieherin,35 Jahre, habe zwei Kinder und befinde mich in Elternzeit. Mit meinem Partner bin ich nicht verheiratet. Von daher bin ich mir ziemlich sicher, nicht leistungsfähig zu sein. Mit dem neuen Gesetz, wenn es denn durchkommt, hätte sich das sowieso erledigt. Aber wie sieht es mit Vermögen aus? Wie hoch ist mein Schonvermögen? Wird irgendwie berücksichtigt, dass ich in Elternzeit bin und davor und danach wegen der Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeite? Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich ein geringeres Schonvermögen zur Altersvorsorge aufbauen kann, wenn ich wegen der Kinderbetreuung sowieso schon weniger Rente bekommen werde… Oder?


    2. in der Nacherbfolge erben wir von unserem Opa und nicht von unserem leiblichen Vater. Unser Opa hatte keine Schulden, dementsprechend können wir doch nicht die Schulden vom Sozialamt, die unser leiblicher Vater hat, miterben, oder? In wie weit wird das Erbe als Einkommen oder Vermögen gesehen? Mit Tod unseres leiblichen Vaters werden wir erben - kann das Sozialamt sich dann die gesamten Kosten für das Pflegeheim unseres leiblichen Vaters dann von uns Geschwister durch das Erbe zurückfordern? Oder ist das auch innerhalb eines Schonvermögens geschützt? Erbanteil geschätzt ca 70 000 - 100 000 Euro.


    3. gibt es mit dem neuen Gesetz auch eine Änderung des Schonvermögens? Es erscheint mir doch irgendwie unfair, dass jemand erst ab über 100.000 € überhaupt Unterhalt zahlen muss und ich, wenn ich ein Vermögen von 60.000 hätte aber deutlich weniger verdiene dann damit den Unterhalt bezahlen müsste?


    4. nur weil wir im Kinderheim waren, sind wir wahrscheinlich trotzdem nicht von der Verpflichtung Unterhalt zu zahlen befreit, oder? Die entsprechende Akte wird es ja beim Jugendamt geben…


    Vielen vielen Dank schon mal!


    Liebe Grüße