Beiträge von ChristianB

    Hallo,


    nein, die Berechnung wurde von einer neutralen Anwältin die als Mediatorin tätig war erstellt und von mir und meiner Frau so angenommen. Von der Möglichkeit meinen Selbstbehalt zu erhöhen habe ich erst im Nachhinein erfahren.

    Unsere gemeinsame Wohnung war auch in Freiburg.


    LG Christian

    Hallo,

    es geht um beides.

    Es wurde mein Selbstbehalt mit bereinigtem Nettoeinkommen berechnet.

    Danach müsste ich

    - für meine Tochter 253€ Unterhalt

    - 38€ Mehrbedarf für den Kindergarten

    - 170 € Trennungsunterhalt

    bezahlen.


    Liebe grüße

    Hallo liebe Forumsleser,


    ich habe eine Frage zum Thema Selbstbehaltserhöhung.


    In meinem Selbstbehalt ist eine Warmmiete von 480 berücksichtigt. Ich ziehe nun in eine 1-Zimmer.Wohnung die warm 720 kostet (kein Luxus sondern reale Mietpreise in Freiburg).

    Ich habe nun gelesen dass sich mein Selbstbehalt nun um die Differenz erhöhen würde. Dies wären ja 240 € ?!

    Oder wird die Differenz nur bis zu einer bestimmten Höhe als Erhöhung gewährt ?


    Und wie genau kann ich eine Erhöhung bewerkstelligen ?

    Wir haben bei einer Anwältin eine Unterhaltsberechnung machen lassen und diese in die Trennungsvereinbarung aufnehmen lassen.

    Müsste ich eine Erhöhung meines Selbstbehalts nun bei Gericht einklagen ?

    Falls ja kann man die Kosten hierfür vorher abschätzen ( es ist ja auch immer eine Frage von Kosten und nutzen. Die 240€ mehr im Monat können ja schnell durch hohe Gerichtskosten aufgebraucht sein)

    Oder kann ich dies der Unterhaltsempfängerin mitteilen, dass ich die Zahlung kürze und sie müsste dagegen klagen ?


    Viele Grüße

    Chris

    Hallo liebe Forumsleser,


    vielleicht kann mir ja jemand bei einer Frage helfen, da ich nichts handfestes über google finde. Es hat jetzt evtl mehr mit Mietrecht zu tun, aber vielleicht hat ja jemand etwas ähnliches erlebt und kann mir bei der Frage helfen.


    Meine Frau und ich lassen uns scheiden und ich bin ihr unterhaltsverpflichtet.

    Wenn meine Frau aus der gemeinsamen Wohnung auszieht würde ich gern ein Zimmer untervermieten um mir die Wohnung weiter leisten zu können.

    Ich habe nun gelesen, dass Mieteinkünfte zum Einkommen hinzugerechnet werden und entsprechend den Unterhalt erhöhen würden.

    Zählt hierbei die gesamte Untermiete oder nur ein evtl entstehender Überschuss ?

    ALso vielleicht mal an einem Beispiel:

    ich vermiete ein Zimmer für 400€. Wenn man allerdings die Gesamtmiete der Wohnung und die qm verrechnet wäre nur eine Miete von 380€ für das Zimmer zu berechnen und ich mache jeden Monat quasi 20€ Gewinn aus der Vermietung.


    Müsste ich nun mit 400€ als Einkünften aus Vermietung rechnen oder nur mit 20 ?

    Es würde ja einen großen Unterschied beim entstehenden Unterhalt bedeuten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Christian