Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Situation helfen:
1) Sozialamt schickt Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsersuchen in 2018
2) UHP zahlt unterhaltspflichtigen Beitrag in 2018 und 2019
3) Bruttoeinkommen 2019 liegt unter 100.000€ (Bruttoeinkommen 2018 über 100.000€)
Frage 1: Da das neue Entlastungsgesetz ab dem 1.1.2020 greift, würde ab diesem Datum die Zahlungspflicht entfallen, oder? Das SA wird aber sicher vor der Vorlage des Steuerbescheides 2019 weitere Zahlungen verlangen. Wie würdet Ihr vorgehen? Auf eine spätere Erstattung warten?
Frage 2: Wenn die Zahlungspflicht dann offiziell entfällt, der UHP aber bspw. 2020 wieder über ein Jahresbrutto von mehr als 100.000€ käme, wäre vermutlich keine Mitteilungspflicht des UHP gegeben. Könnte aber das SA bei späterem Auskunftsersuchen z.B. im Jahr 2022 rückwirkend auch für 2020 etc. Zahlungen verlangen oder wiederum nur ab dem Zeitpunkt des erneuten Aufkunftsersuchens?
Besten Dank für die Aufklärung oder Eure Meinungen!