Hallo frase,
hab ich verstanden. Es handelt sich aber um den Steuerbescheid meiner ExFrau, da kann ich keinen Einspruch einlegen. Ist auch eine vernachlässigbare Differenz 2018er Betrag. Wenn dies jetzt so weitergeht entsteht in 2019 ein Anspruch obwohl da kein Unterhalt mehr gezahlt wurde. Da kann ich ja dann begründen dass ich keinen Nachteilsausgleich leisten muss, wo kein Unterhalt gezahlt wird entsteht kein Steuernachteil den es auszugleichen gilt.
Schönen Abend noch und bleib gesund
b.amter