Beiträge von Andrea12

    Hallo,


    wie edy schon geschrieben hat: die DDT geht vom bereinigten Netto aus! Also wird wohl nicht mehr rum kommen ausser die Altersstufe!


    ich denke trotzdem hier ist es angebracht mal einen Anwalt einzuschalten. Das Recht auf einen Titel hast nämlich nicht du sonder das Kind, heißt nicht du bekommst Prozeßkostenbeihilfe sondern das Kind, welches nie eigenes Einkommen hat, du vertritts das Kind nur! Also hier kann ich nur sagen: ab zum Anwal oder FamG! Selbst wenn KV dann nicht mehr zahlt so gibt es dann wenigsten den Titel! Der dann auch einklagbar ist! Im Moment hast du nix! Ich würde auch nicht mehr mündlich auffordern! Immer schriftlich, zur Not mit Einschreiben... damit du einen Nachweis hast... Im Moment kannst du nicht nachweisen dass du ihn jemals aufgefordert hast


    AN

    das Einkommen deines Mannes wird nicht direkt herangezogen ABER! da du mit deinem Mann eine Haushaltsgemeinschaft bildest wird (zurecht) unterstellt, dass du die Kosten des Haushalts nicht allein tragen musst, dein frei verfügbares Einkommen also höher ist. Dies aber nur dann wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht den Mindestunterhalt zu zahlen. Dies ist bei dir der Fall! Also nein nicht direkt, aber indirekt durchaus, aber nicht abhängig von der Höhe des Einkommens sondern da ihr euch in einem Haushalt grundsätzlich die Kosten teilt.

    Hallo Zusammen,


    ich habe mich bereits durch das Forum und das Internet gelesen aber nicht die richtige Antwort gefunden. Auch Dr. Google konnte meine Frage nicht beantworten.


    Zum Sachverhalt: Mein Partner hat sich mit dem Jugendamt und der Kindsmutter auf ein bereinigtes Einkommen geeinigt. Das ist unstrittig. Regulär ergibt sich dabei Stufe 5. Das Jugendamt sagt aber da die DD Tabelle für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, erfolgt die Höherstufung in Stufe 6. Das ist wohl so auch korrekt und mein Partner zahlt pünktlich den Betrag gemäß Stufe 6 zzgl. Mehrbedarf für Hort. Nun wird aber Druck ausgeübt dass der Titel beim Jugendamt beurkundet werden soll. Ok bekommt sie, Kind hat ja Anspruch drauf... alles unstrittig. Es ist nun aber so, dass wir unser erstes gemeinsames Kind erwarten. Wir sind nicht verheiratet. Mit Geburt des Kindes müsste unseres Erachtens nach wieder eine Rückstufung in Stufe 5 erfolgen. Das kann sie nach Geburt des Kindes auch gern beurkundet bekommen. Wir wollen es vermeiden dann mühsam den Weg einer Abänderungsklage zu gehen obwohl bereits jetzt absehbar ist dass sich in Kürze die Verhältnisse ändern.


    Nun habe ich 2 Fragen:


    1. so wie ich es verstanden habe, habe ich auch als nichteheliche Mutter Anspruch auf Unterhalt. Wir leben zusammen und tatsächlich wird es zu keiner direkten Zahlung an mich kommen. Aber zähle ich als Unterhaltsberechtigte Person mit, so das mein Partner dann nicht nur zurück auf Stufe 5 sondern wegen 3 Unterhaltsberechtigten auf Stufe 4 sinkt? Ich habe eigenes Einkommen und erhalte während meiner Elternzeit auch Elterngeld.


    2. Können wir gezwungen werden jetzt "falsch" zu beurkunden und dann den teuren und mühsamen Weg der Abänderungsklage zu gehen?


    Der Kindsmutter ist die Schwangerschaft und der Entbindungstermin bekannt. Für das noch ungeborene Kind gibt es bereits eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung.


    Danke fürs lesen:)