Beiträge von Bo80

    Hallo,


    wenn man Gesellschafter eines Unternehmens ist, ist die Ermittlung des Zugewinn bei der Scheidung ja nicht so einfach.
    Wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist, braucht man für die Bewertung des Unternehmens dann wohl den Dienst eines Wirtschaftsprüfers.
    Wer muss diese Kosten bezahlen? Der Unternehmer oder der Ex-Partner, der den Zugewinn einklagt?


    LG

    Hallo,


    meine Lebensgefährtin und ich leben jetzt seit mittlerweile 3 Jahren zusammen und wir haben ein gemeinsames Kind.

    Leider bin ich immer noch nicht geschieden. Der Scheidungsantrag wurde vor 2 Jahren gestellt (nach dem Trennungsjahr). Im Februar 2019 war der erste Scheidungstermin. Dieser wurde jedoch von meiner „Ex-Frau“ aufgehoben, aufgrund von Folgesachen. Es ist bis jetzt kein Ende in Sicht, da sie immer wieder neue Gründe findet, das Ganze auf die lange Bank zu schieben.

    Meine Frage ist jetzt, ob man eventuell trotz ungeklärter Folgesachen geschieden werden kann. Vielleicht mit der Begründung, dass ich seit 3 Jahren in einer neuen Beziehung bin und aus der ein gemeinsames Kind entstanden ist und wir endlich wenigstens den Punkt mal geklärt haben wollen. Die Folgesachen könnten ja auch danach noch bearbeitet/entschieden werden.


    Gibt es da Erfahrungswerte?


    LG

    Hallo,

    ich hätte gerne eine Einschätzung von euch.

    Nach 4 Jahren Ehe haben meine Frau und ich uns getrennt. Das ist mittlerweile 2 Jahre her und eine Scheidung ist immer noch nicht in Sicht. Scheidungsantrag wurde nach dem Trennungsjahr eingereicht.

    Wir haben einen 7 jährigen Sohn zusammen, der bei seiner Mutter lebt.

    Ich habe bis jetzt Unterhalt für Frau und Kind bezahlt.

    Meine Frau klagt jetzt Unterhalt für sich nach der Scheidung ein, weil sie nicht voll arbeiten gehen will , wegen unserem Sohn. Sie arbeitet bisher halbtags in dem Beruf den sie vor der Geburt unseres Sohnes hatte und mit Ende der dreijährigen Elternzeit wieder aufgenommen hat.

    Laut Gesetz muss sie ja eigentlich theoretisch selber für Ihren Lebensunterhalt aufkommen, wie sieht es in der Praxis aus? Bis jetzt hat das Gericht in den Briefen auch nur geschrieben, dass das Gesetz sagt, dass sie laut Gesetz arbeiten muss und sie die Klage nicht nachvollziehen können.

    Wie lange bekommt man Unterhalt als Frau zugesprochen, wenn es sich bei dem zu betreuenden Kind um ein ganz normales, gesundes Kind handelt?

    Und in welcher Höhe?

    Es wird ja normalerweise zur Berechnung bei sowas die Differenz von ihrem aktuellen Einkommen zu einem Vollzeit-Einkommen benutzt, oder? Wird diese Halbtagstätigkeit mehrere Jahre geduldet oder nur für den Übergang?


    Ich sehe es auch durchaus ein, dass es für unseren Sohn besser wäre, wenn er nicht 8 Stunden täglich fremdbetreut wird, deswegen habe ich schon versucht mich außergerichtlich mit meiner Frau zu einigen, aber ohne Erfolg. Ich habe ihr also freiwillig Geschieden-Unterhalt angeboten.

    Ich würde meinen Sohn auch gerne selber mehr betreuen, damit ich ihn öfters sehen kann, darf es aber nicht von meiner Frau aus.

    Würde sie dem zustimmen, könnte sie ja auch beruhigt mehr arbeiten gehen, da unser Sohn dann auch mal bei seinem Vater sein kann.

    Sie hat auch einen neuen Partner, falls das eine Rolle spielt.


    Alles sehr schwierig.

    Wie sind eure Erfahrungen? Wird sie Unterhalt zugesprochen bekommen? Und wenn ja wie wird der berechnet und wie lange muss er gezahlt werden.


    Vielen Dank