Hallo Zusammen,
folgenden finalen Bescheid habe ich zur Unterhaltsforderung für meinen Vater im Pflegeheim erhalten:
….
Mit Schreiben vom xxx haben Sie
Einwendungen gegen unsere Unterhaltsforderungen erhoben: Nach Prüfung
Ihrer Einwendung gehen wir nunmehr unter Beachtung des § 94 SGB XII
von einer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit in Höhe
von monatlich 447 Euro vom 01.10.2016
bis 31.12.2016
und monatlich 2655 Euro von 01.01.2017
bis 28.02.2017
und monatlich 126 Euro von 01.03.2017
bis 31.07.2017
und monatlich 442 Euro ab 01.03.2018
bis auf Weiteres
aus.
Die erhobenen Einwendungen konnten
grösstenteils berücksichtigt werden.
Die Scheidungskosten in Höhe von
insgesamt 10.258,68 Euro wurden in dem Jahr, in dem sie angefallen
sind, nämlich im Jahr 20178, auf eine monatliche Belastung umgelegt
und berücksichtigt.
Die nachgewiesenen Tilgungsleistungen
für die vermietete Immobilie wurde nunmehr in Form von
Altersvorsorgeaufwendungen ebenfalls berücksichtigt.
Die zu erbringenden
Unterhaltsleistungen sind auf die tatsächlichen Aufwendungen
begrenzt.
Zeitraum
01.10.2016 bis 31.12.2016
Unterhaltsbedarf gesamt in Euro
2664,94
Leistungsfähigkeit monatlich in Euro
447
Zahlbetrag in Euro
1341
Zeitraum
01.01.2017 bis 28.02.2017
Unterhaltsbedarf gesamt in Euro
975,24
Leistungsfähigkeit monatlich in Euro
2655
Zahlbetrag in Euro
975,24
Zeitraum
01.03.2017 bis 31.07.2017
Unterhaltsbedarf in Euro
22176,15
Leistungsfähigkeit monatlich in Euro
126
Zahlbetrag in Euro
630
Zeitraum
01.03.2018 bis 30.09.2019
Unterhaltsbedarf gesamt in Euro
19318,56
Leistungsfähigkeit monatlich in Euro
442
Zahlbetrag in Euro
8398,00
Vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2019
ergibt sich somit ein Nachzahlungsbetragt von 11.344,24 Euro .
Die Tatsache, dass mein Vater die
Ausbildungskosten ab dem 18ten Lebensjahr nicht getragen hat werden
ggf. nicht ausreichen, um einen vollständigen Wegfall der
Unterhaltspflicht zu begründen. Es käme lediglich eine Minderung
des Unterhaltsanspruchs in Betracht.
Ebenso wurde die Tatsache
wegagumentiert, dass mein Vater gar nicht mein leiblicher Vater ist –
dies habe ich an meinem 18ten Geburtstag erfahren – und habe das
dann allerdings nicht gerichtlich angezeigt da ich das nicht wusste.
Aufgrund der fortgeschrittenen
Bearbeitungszeit bieten das Sozialamt mir eine gütliche Einigung mit
einer Reduktion des Nachzahlbetrages um 20 Prozent auf 9000 Euro
und ab dem 01.10.2019 auf 350 Euro an.
Ich bin eigentlich nach wie vor nicht gewillt, dieses Geld zu zahlen.
Seht ihr hier noch Handlungsspielraum?
Ich werde auch noch den Rest hier reinstellen,