Beiträge von Josi

    01.10.2016

    Nettoarbeitseinkommen brutto: 78212,00 Euro

    Monatlich: 4081,23 Euro

    abzüglich einer Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens für berufsbedingte Aufwendungen 204 Euro

    zuzüglich eventueller Mehraufwand gegen Nachweis (s. Anlage Berufsbedingte Aufwendungen) 204 Euro

    (s. Anlage Berufsbedingte Aufwendungen) 204 Euro

    Versicherungen 433,28 Euro

    Altersvorsorgeaufwendungen 386,24 Euro

    Darlehen Umzug 150 Euro

    abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro


    Bereinigtes Einkommen 2692,64 Euro

    Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Person 1800 Euro

    für den Unterhalt zur Verfügung stehendes Einkommen 892,64 Euro

    für Unterhalt einzusetzten 892,64 x 50,0 % 447 Euro

    Hallo Zusammen,


    folgenden finalen Bescheid habe ich zur Unterhaltsforderung für meinen Vater im Pflegeheim erhalten:


    ….

    Mit Schreiben vom xxx haben Sie Einwendungen gegen unsere Unterhaltsforderungen erhoben: Nach Prüfung Ihrer Einwendung gehen wir nunmehr unter Beachtung des § 94 SGB XII von einer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit in Höhe

    von monatlich 447 Euro vom 01.10.2016 bis 31.12.2016

    und monatlich 2655 Euro von 01.01.2017 bis 28.02.2017

    und monatlich 126 Euro von 01.03.2017 bis 31.07.2017

    und monatlich 442 Euro ab 01.03.2018 bis auf Weiteres

    aus.


    Die erhobenen Einwendungen konnten grösstenteils berücksichtigt werden.


    Die Scheidungskosten in Höhe von insgesamt 10.258,68 Euro wurden in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, nämlich im Jahr 20178, auf eine monatliche Belastung umgelegt und berücksichtigt.


    Die nachgewiesenen Tilgungsleistungen für die vermietete Immobilie wurde nunmehr in Form von Altersvorsorgeaufwendungen ebenfalls berücksichtigt.


    Die zu erbringenden Unterhaltsleistungen sind auf die tatsächlichen Aufwendungen begrenzt.


    Zeitraum

    01.10.2016 bis 31.12.2016

    Unterhaltsbedarf gesamt in Euro

    2664,94

    Leistungsfähigkeit monatlich in Euro

    447

    Zahlbetrag in Euro

    1341


    Zeitraum

    01.01.2017 bis 28.02.2017

    Unterhaltsbedarf gesamt in Euro

    975,24

    Leistungsfähigkeit monatlich in Euro

    2655

    Zahlbetrag in Euro

    975,24


    Zeitraum

    01.03.2017 bis 31.07.2017

    Unterhaltsbedarf in Euro

    22176,15

    Leistungsfähigkeit monatlich in Euro 126

    Zahlbetrag in Euro

    630


    Zeitraum

    01.03.2018 bis 30.09.2019

    Unterhaltsbedarf gesamt in Euro

    19318,56

    Leistungsfähigkeit monatlich in Euro

    442

    Zahlbetrag in Euro

    8398,00


    Vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2019 ergibt sich somit ein Nachzahlungsbetragt von 11.344,24 Euro .

    Die Tatsache, dass mein Vater die Ausbildungskosten ab dem 18ten Lebensjahr nicht getragen hat werden ggf. nicht ausreichen, um einen vollständigen Wegfall der Unterhaltspflicht zu begründen. Es käme lediglich eine Minderung des Unterhaltsanspruchs in Betracht.


    Ebenso wurde die Tatsache wegagumentiert, dass mein Vater gar nicht mein leiblicher Vater ist – dies habe ich an meinem 18ten Geburtstag erfahren – und habe das dann allerdings nicht gerichtlich angezeigt da ich das nicht wusste.


    Aufgrund der fortgeschrittenen Bearbeitungszeit bieten das Sozialamt mir eine gütliche Einigung mit einer Reduktion des Nachzahlbetrages um 20 Prozent auf 9000 Euro und ab dem 01.10.2019 auf 350 Euro an.

    Ich bin eigentlich nach wie vor nicht gewillt, dieses Geld zu zahlen.

    Seht ihr hier noch Handlungsspielraum?

    Ich werde auch noch den Rest hier reinstellen,

    Hallo Liebes Forum, ich habe eine Frage zum Elternunterhalt. Ich muss Elternunterhalt in Höhe von 11500 Euro nachzahlen. Die Nachzahlung wird fällig da meine Anwältin und ich lange mit dem Sozialamt diskutiert haben. Nun schlagen sie eine Reduzierung der Nachzahlung auf 9000 Euro vor, sowie ab 01.09.2018 von 450 auf 390 Euro. Erreicht haben wir dieses Angebot aufgrund der Tatsache das mein Vater nicht mein leiblicher Vater ist und Unterhaltsforderungen in meiner Ausbildung verweigert hat (leider keine Unterlagen mehr verfügbar). Seht ihr eine weitere Reduktion aufgrund der angeführten Tatsachen als möglich an? Ich denke an ein Gegenangebot von 4000 Euro und monatlich 150. Mit dem sonst geforderten Betrag verliere ich mein ganzes Erspartes. Zudem bin ich jetzt seit längerem im Krankengeldbezug aufgrund einer Persönlichkeitsstörung, welche auch familiär bedingt ist. Danke für euere Antwort, nächsten Montag muss etwas geschrieben werden. LG