Beiträge von Emanuel

    ok danke für die Info. Muss ich der Anwältin trotzdem meine aktuellen Abrechnungen etc zukommen lassen oder kann ich das verweigern? kennst du dich da auch näher aus? Naja wenn ich näher an die Arbeitsstätte ziehen würde, würde ich weiter weg vom Kind ziehen, fände das iwie widersprüchlich, weil ich ja dann immer in die Stadt fahren müsste, um mein Kind zu sehen... und der Wohnungsmarkt ist ein Alptraum

    kommt beim halbteilungsgrundatz nicht noch der erwerbstätigenbonus hinzu?

    viele Fragen sry und danke für die flotte Hilfe!

    also halbteilungsgrundsatz angewendet? obwohl es nicht ehelich ist? also beide Forderungen sind zu hoch korrekt? Soll ich dem JA meinen Steuerbescheid geschwärzt geben? Da es laut deren Aussage ja nur um den Nachweis der Fahrtkosten geht (obwohl die vom Finanzamt ja nur den einfachen Weg akzeptieren... weiß nicht wie das meine Fahrtkosten beweisen soll....)

    vielen dank für die hilfe schonmal

    so c.a 3000€ (jedoch bei der Berechnung des Kindesunterhalts vor c.a einem Jahr 2800€ deswegen die Frage ob ich alles nocheinmal offenlegen muss für den Betreuungsunterhalt) es handelt sich um ein nicht eheliches Kind. Verdienst der Mutter vor Geburt war c.a 2400 € monatlich

    abzugsfähige kosten?:

    75 km Arbeitsweg jeden Tag

    Autokredit in Höhe von 500€ monatlich

    2000€ in Aktien angelegt dieses Jahr als private Altersvorsorge (sind unter den 4%)

    gewerkschaft 30€ monatlich

    erhöhter selbstbehalt durch Warmmiete (mit Strom Abfall etc. 630€)

    kindesunterhalt 306€ monatlich


    Vom Jugendamt geforderter Betreuungsunterhalt: 616€ (wobei nur die 5% pauschale berücksichtigt wurde)

    Vom Anwalt geforderter Betreuungsunterhalt: 969€ (der volle Bedarf der Mutter sprich die Differenz zwischen Gehalt vor Geburt und Elterngeld)

    Hi,

    Ich habe beim Kindesunterhalt eine Berechnung bekommen, bei der lediglich 5% als pauschale abgezogen wurden. Beim Betreuungsunterhalt habe ich von der Kindesmutter eine Aufforderung bekommen. Das JA hat ihr die Höhe des zu zahlenden Unterhalts mitgeteilt und in dem Schreiben stand, dass das sie mir das nicht direkt schicken dürfen und die Kindesmutter es weiterschicken soll an mich. Sprich da stand dann nur die Höhe des Betreuungsunterhalts..

    Sie bekommt momentan 1370€ Elterngeld.


    Grüße

    Hallo,


    ich habe vor Kurzem beim Jugendamt um eine Neuberechnung des Unterhalts für Ex-Partnerin und uneheliches Kind gebeten, da meine Nebenkosten nicht berücksichtigt wurden.

    Zuerst hat das JA den Kindes- und Betreuungsunterhalt berechnet. Beim Kindesunterhalt wurde ich zur Offenlegung meiner Finanzen aufgefordert. Dem bin ich nachgekommen, jedoch wurden etwaige abzugsfähige Nebenkosten nicht beachtet. Vor ein paar Monaten wurde ich dann von der Kindesmutter aufgefordert meine offengelegten Finanzen, die dem JA vorlagen, an sie weiterzugeben, bzw dass das JA ihr die Unterlagen weitergeben darf. Dem bin ich nachgekommen. Jedoch wurden auch hier keine Nebenkosten erfragt. Nachdem mir die viel zu hohen Unterhaltszahlungen auferlegt wurden, habe ich der Kindesmutter geschrieben, dass da wohl was schief läuft, weil mir kaum noch genug zum Leben bleibt. Daher habe ich Sie gebeten mir ihr Einkommen mitzuteilen, damit ich alles korrekt berechnen lassen kann. Im Anschluss hat sie einen Rechtsanwalt beauftragt, der noch mehr fordert und wiederum eine aktuelle Offenlegung meiner Finanzen inkl. aller Steuerbescheide fordert

    Aufgrund der Ereignisse meine Fragen:

    Bin ich verpflichtet erneut meine Finanzen offenzulegen? Ich habe gelesen, dass ich laut §1605 Abs 2 nur alle 2 Jahre zur Auskunft verpflichtet bin, trifft das hier zu und ich muss dem Anwalt nichts offenlegen?

    Das Jugendamt, das ich angeschrieben habe, damit der Unterhalt neu berechnet wird, will nun meinen Steuerbescheid zum Nachweis meiner Fahrtkosten, kommt mir sehr seltsam vor. Wollen die mir eine Falle stellen und meine Steuerrückerstattung miteinberechnen? Kann ich die Fahrtkosten anders nachweisen oder Teile des Bescheids schwärzen?


    Danke für eure Hilfe!


    Zuständiges OLG ist Karlsruhe, finde jetzt keine genaue Leitlinie, die zu meinem Fall passt.

    Oh und bevor ihr weiter rätseln müsst, der KU ist 306€ und mein genauer Verdienst ist 2786€ mit Sonderzahlungen etc und sie bekommt 1370€ Elterngeld

    Aber klingt in meinen juristisch ungebildeten Ohren fair, dass man das gesamte bereinigte Einkommen nimmt, durch 2 teilt und ihr die Differenz ausgleicht. Zusätzliche Frage wäre, ob ich den Kredit für den PKW abziehen darf?

    Ich habe den Kredit nach der Geburt meines Kindes aufgenommen aber bevor ich wusste, dass Betreuungsunterhalt anfällt. Der PKW wird zu über 90% für die täglich anfallenden 70 Km Arbeitsweg benutzt und könnte das auch nachweisen. Zudem noch Benzin, Inspektion, Wartung, Kfz Steuer, 800€ Teilkasko Versicherung... kann man da noch was rausholen oder bleibe ich allein auf den Kosten sitzen? Ich weiß, dass hier keine verbindliche Aussage getroffen werden kann aber ich begrüße trotzdem jede Erfahrung, die ihr teilen könnt.

    In Anbetracht dessen, dass entweder die 3/7 oder der Halbteilungsgrundsatz angewandt werden muss, würde ich mir einen RA suchen, der das ausrechnet und der Gegenseite vorlegen soll.


    und natürlich vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, mein Puls ging schon durch die Decke...

    Hallo zusammen,


    ich brauche dringend Rat zu einem Thema, dass mir in den letzten Tagen den Schlaf raubt.

    Ich bin jetzt in der "glücklichen" Lage Betreuungsunterhalt für meine Ex-Freundin leisten zu müssen und habe vorgestern ein nettes Schreiben von Ihrem Anwalt bekommen, in dem ich dazu aufgefordert werde ihr monatlich über 900 € Unterhalt zu zahlen.

    Zu dieser Summe kommt es folgendermaßen: Sie habe vor der Geburt unseres Sohnes ca. 2300 € Netto monatlich verdient, jetzt bekommt sie durch Elterngeld noch ca. 1400 € Netto monatlich. Für diese Differenz von 900 € soll ich laut ihrem Anwalt jetzt aufkommen.


    Diese Summe stellt mich vor ein gewaltiges Problem. Ich verdiene ca. 2700 € monatlich, davon gehen monatlich ab: 1200€ Miete, 310€ Kindesunterhalt und 515 € Kredit für mein Auto. Mit den 900 € zusätzlich müsste ich also jeden Monat rund 225€ ins Minus gehen und hätte mir noch keinen Bissen zu Essen gekauft, geschweige denn mein Auto getankt (immerhin habe ich einen Arbeitsweg von 70 km),


    Muss ich mir jetzt eine neue Wohnung suchen und einen Vorrat Knäckebrot anschaffen, oder ist da was zu machen? Ich will mir jetzt nicht unbedingt auch noch für teures Geld einen Anwalt zulegen müssen, wenn daran sowieso nichts zu ändern ist. Jeder gute Rat hilft mir weiter!


    Danke im Voraus!


    Gruß,

    Emanuel